# taz.de -- Bundestagsaufsicht über Geheimdienste: Linke darf nicht mehr kontrollieren
       
       > Nach dem Verlust des Linken-Fraktionsstatus fliegt André Hahn aus dem
       > Kontrollgremium der Geheimdienste. Ein CDU-Mann folgt.
       
 (IMG) Bild: André Hahn von der Partei Die Linke ist raus aus dem Kontrollgremium der Geheimdienste
       
       Berlin taz | Am Donnerstagabend meldete der Bundestag Vollzug: Da wählten
       die Fraktionen der Ampel und der Union den CDU-Abgeordneten Marc
       Henrichmann mit deutlicher Mehrheit als neues Mitglied in das
       Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags – mit 521 Ja-Stimmen von
       660 abgegebenen Stimmen. Eine Mehrheit galt schon im Vorfeld als sicher.
       Aber die Personalie sorgt für etwas Aufruhr.
       
       Denn Henrichmann nimmt nun [1][den Platz des Linken André Hahn im
       Kontrollgremium ein]. Die Gruppe ist eine so verschwiegene wie wichtige
       Instanz: Hinter abhörsicheren Türen müssen die Geheimdienste dort
       Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ablegen. [2][Hahn gehörte der Runde zehn
       Jahre lang an], war auch mal stellvertretender Vorsitzender – und ist über
       Fraktionsgrenzen geschätzt.
       
       Seit Dezember – [3][als Sahra Wagenknecht und ihre Gefolgsleute die Linke
       verließen] und die Partei im Bundestag ihren Fraktionsstatus einbüßte –,
       erhält er aber keine Einladungen mehr. Das Bundestagspräsidium um Bärbel
       Bas (SPD) ist der Ansicht, dass Hahn damit seinen Posten im Kontrollgremium
       verloren hat – und das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung nach dem
       üblichen Verteilungsverfahren im Bundestag nun bei der Union lag.
       
       Hahn sieht das gänzlich anders. Der Sitz sei nicht etwa mit
       Mitgliedschaften in Ausschüssen zu vergleichen, sondern mit einem Platz im
       Bundestagspräsidium, sagt er. Dort sitzt für die Linke weiterhin Petra Pau,
       weil sie persönlich vom Plenum für die gesamte Legislatur als
       Bundestagsvizepräsidentin gewählt worden ist. Und auch Hahn ist vom Plenum
       mit der sogenannten Kanzlermehrheit ins Kontrollgremium gewählt worden,
       [4][wenn auch erst in einem zweiten Wahlgang].
       
       ## Eilklage vor dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen
       
       Dass er nun aus dem Gremium fliegt, habe ihm offiziell niemand mitgeteilt,
       klagt Hahn. Er werde einfach nicht mehr eingeladen. Auch auf der Website
       des Bundestags ist Hahn als Mitglied des Gremiums verschwunden.
       
       Noch am Mittwoch hatte er einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht
       eingereicht, um seinen Sitz zu behalten. Dieser wurde aber als unzulässig
       abgewiesen. Hahn habe nicht ausreichend dargelegt, ob und wie seine
       Abgeordnetenrechten verletzt werden, wenn er nicht in das Gremium
       eingeladen werde, so das Gericht. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht
       aber noch aus – worauf auch Hahn verweist. Es werde spannend zu sehen, was
       mit dem nachgerückten CDU'ler Henrichmann passiere, sollte Karlsruhe am
       Ende zu seinen Gunsten entscheiden, erklärt der Linke.
       
       Die Alternative, Hahns Platz unbesetzt zu lassen, soll nach
       taz-Informationen im Bundestagspräsidium verworfen worden sein. Wenn zwei
       Plätze im Gremium unbesetzt blieben, habe die Ampel dort eine
       Zweidrittelmehrheit, soll es dort geheißen haben. Das schwäche die Rechte
       der Opposition massiv. Denn ein Platz in dem 13-köpfigen Gremium ist
       ohnehin seit Beginn der Legislatur frei, weil alle Vorschläge der AfD
       bisher keine Mehrheit finden. Auch am Donnerstag scheiterte erneut ein
       Kandiat, der AfD-Mann Gereon Bollmann.
       
       Konstantin von Notz (Grüne), der Vorsitzende des Gremiums, sagte der taz,
       die Frage, ob Hahn im Kontrollgremium bleibe könne, sei eine juristische
       und von der Bundestagspräsidentin entschieden worden. „Ich kann dem
       geschätzten Kollegen derzeit nur für seine langjährige, engagierte und
       kollegiale Mitarbeit in der parlamentarischen Kontrolle bis hierhin
       danken.“
       
       22 Feb 2024
       
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