# taz.de -- Potsdamer „Remigrations“-Treffen: Correctiv muss sich korrigieren
       
       > Ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens war vor Gericht gezogen. Der Kern
       > der Correctiv-Recherche bleibt davon allerdings unberührt.
       
 (IMG) Bild: CDU-Mitglied, aber schon 2019 auch AfD-Anwalt: Ulrich Vosgerau
       
       Hamburg taz | Ein Teilnehmer des [1][Potsdamer Treffens], auf dem rechte
       Kräfte Pläne für eine „Remigration“ von Menschen nichtdeutscher Herkunft
       diskutiert haben, hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen die
       Rechercheplattform Correctiv erreicht.
       
       Der Jurist Ulrich Vosgerau war vor dem Hamburger Landgericht gegen mehrere
       Stellen in dem Correctiv-Text vorgegangen, der seit Wochen die Republik
       bewegt und [2][Massendemonstrationen gegen die AfD] ausgelöst hat. Der Kern
       der Berichterstattung, die Pläne zur massenhaften Ausweisung, war davon
       nicht berührt.
       
       Vosgerau verlangt von Correctiv die Unterlassung mehrerer ihm
       zugeschriebener Äußerungen, sowohl auf dem Treffen selbst als auch
       hinterher auf Correctiv-Nachfrage. Sein Antrag auf eine einstweilige
       Verfügung wurde in zwei von drei Punkten abgewiesen. Erfolgreich war er in
       Bezug auf eine Äußerung bei dem Treffen im Landhaus Adlon bei Potsdam: Bei
       [3][Correctiv hatte es geheißen], Vosgerau habe dort „ein Musterschreiben“
       in Erwägung gezogen, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen:
       „Je mehr mitmachten, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“, habe er
       gesagt.
       
       Vosgerau machte in seinem Unterlassungsantrag geltend, er habe im Gegenteil
       ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet und darauf hingewiesen,
       dass der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht davon abhänge, wie oft
       sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei.
       
       ## Vosgerau nicht durchgehend erfolgreich
       
       Das Landgericht folgte ihm und untersagte die Correctiv-Darstellung in
       diesem einen Punkt. Correctiv habe zum Wortlaut von Vosgeraus Äußerung
       nichts Konkretes vorgetragen. „Das Gericht hatte deshalb von der
       Unrichtigkeit des Zitats auszugehen“, teilt es in einer Pressemitteilung
       mit.
       
       Keine Rolle haben für diese Entscheidung laut Gerichtssprecher Kai Wantzen
       sieben weitgehend gleichlautende eidesstattliche Versicherungen von
       Teilnehmer:innen des Potsdamer Treffens gespielt, die Vosgerau mit
       seinem Antrag vorgelegt hatte. In diesen geht es um das zentrale Thema, das
       dem Treffen nach der Correctiv-Berichterstattung die große Aufmerksamkeit
       beschert hatte: die Ausführungen des rechtsextremen Vordenkers der
       Identitären Bewegung, Martin Sellner, über Pläne zur „Remigration“. Die
       Correctiv-Darstellung dieser Kernthematik hatte Vosgerau mit seinem
       Unterlassungsbegehren aber gar nicht angegriffen.
       
       Lediglich die Formulierung, auf Correctiv-Nachfrage habe er sich nicht
       daran erinnern wollen, dass Sellner auch die Ausbürgerung von deutschen
       Staatsbürgern ins Spiel gebracht habe, bestritt Vosgerau – erfolglos. Auch
       dass Vosgerau in Potsdam bei dem Thema Briefwahl „Bedenken in Bezug auf
       junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung
       bilden könnten“, geäußert habe, wertete das Gericht als zulässige
       Zusammenfassung der Ausführungen, die er später gegenüber der
       Correctiv-Redaktion gemacht hatte.
       
       Vosgerau ist also in allen Punkten unterlegen, die das Themenfeld
       „Remigration-Staatsbürger-Ausbürgerung“ betreffen. Er muss dementsprechend
       auch zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen.
       
       ## Weiterer Unterlassungsantrag noch offen
       
       Über den zweiten beim Hamburger Landgericht anhängigen Unterlassungsantrag
       des nordrhein-westfälischen Unternehmers Klaus Nordmann hat die
       Pressekammer noch nicht entschieden. Nordmann soll laut Correctiv auf einer
       Liste von Spendern für das Geheimtreffen gestanden haben, bestreitet aber,
       gezahlt zu haben.
       
       Die Correctiv-Redaktion war bis Dienstagnachmittag für die taz nicht
       erreichbar. In einer Stellungnahme zitierte sie ihren Anwalt Thorsten
       Feldmann, der Beschluss der „besonders strengen“ Hamburger Kammer sei ein
       „großer Erfolg“.
       
       Vosgeraus rechtliche Schritte sind als Teil einer Kampagne zu verstehen,
       mit der die AfD derzeit versucht, das Potsdamer Treffen zu relativieren.
       Vosgerau, der selbst CDU-Mitglied ist, aber die AfD-nahe
       Desiderius-Erasmus-Stiftung rechtlich vertritt, soll am Donnerstag im
       Hamburger Rathaus bei der AfD-Veranstaltungsreihe „Fraktion im Dialog“
       auftreten. Der Titel des Abends: „Was passierte in Potsdam wirklich? Ein
       Teilnehmer berichtet.“
       
       27 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Geheimtreffen-mit-Rechtsextremen/!5984871
 (DIR) [2] /Demonstrationen-gegen-Rechtsextremismus/!5989938
 (DIR) [3] https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Kahlcke
       
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