# taz.de -- Brand in Abschiebehaft Glückstadt: Abschieben um jeden Preis
       
       > Um sich das Leben zu nehmen, zündet M. seine Zelle im Abschiebeknast an.
       > Der Gefängnisleiter leugnet den Suizidversuch.
       
 (IMG) Bild: Hoffnungslosigkeit hinter Gittern: Abschiebhaft Glückstadt
       
       Hamburg taz | Es war nur eine kleine Polizeimeldung: Am 5. Januar sei es in
       der [1][Abschiebehaftanstalt Glückstadt] zum Brand einer Matratze im Raum
       eines 22-jährigen Marokkaners gekommen. Durch das schnelle Eingreifen der
       Vollzugsbeamten hätte der Mann zügig aus dem Raum geholt und vom
       Rettungsdienst versorgt werden können. Außer Verbrennungen an den Händen
       des Marrokaners sei kein Schaden entstanden. Das Justizministerium
       Schleswig-Holstein veröffentlichte gar keine Meldung zu dem Vorfall.
       
       In Wirklichkeit aber ist der Fall dramatisch. Das belegen Dokumente aus dem
       Krankenhaus Itzehoe, Berichte von den Notärzten der Haftanstalt und
       Dokumente der Bundespolizei, die die taz einsehen konnte. Hinzu kommen
       Schilderungen einer Aktivistin aus dem Unterstützungskreis für Geflüchtete
       in der Abschiebehaft. Damit lässt sich der Vorgang so rekonstruieren:
       
       Am 5. Januar gegen zwei Uhr morgens zündete der 22-jährige M. in seiner
       Zelle alles an, was brennen kann: Kissen- und Bettbezüge, Stühle, eine
       Plastikflasche und einen Mülleimer. Das tat er in der Absicht, sein Leben
       zu beenden. Als die Vollzugsbeamten ihn aus der Zelle holten, war M.
       bewusstlos. Die Aktivistin und die Unterstützergruppe haben Kontakt zu M.,
       der sich noch immer in der Hafteinrichtung befindet. Ihre Schilderungen
       beruhen auf seinen Aussagen.
       
       Was sicher ist: M. wurde nach dem Brand mit dem Rettungswagen und in
       Begleitung von zwei Vollzugsbeamten in das Klinikum Itzehoe gebracht. Dort
       wurden seine oberflächlichen Schnittverletzungen, die er sich mit einer
       Metallstange zugefügt hatte, sowie die Brandverletzungen an der Hand
       behandelt.
       
       ## Zelle ohne Tageslicht
       
       Die psychiatrische Assistenzärztin diagnostiziert im Arztbrief:
       Anpassungsstörung wegen seelischer Belastung und Suizidversuch mit
       selbstverletzendem Verhalten. Sie empfiehlt die stationäre Aufnahme, weil
       man eine [2][weitere Suizidalität nicht ausschließen] könne. Im Arztbrief
       vermerkt sie zudem: Die stationäre Aufnahme sei „nicht möglich, weil Herr
       M. dafür aus der Haft hätte entlassen werden müssen“. Und: „Der Patient
       benötigt eine 1:1 Überwachung.“
       
       Gegenüber der Presse und dem Flüchtlingsrat leugnet der Leiter der
       Abschiebehaftanstalt, Stefan Jasper, dass es sich um einen Suizidversuch
       gehandelt habe. Die Brandstiftung in der geschlossenen Zelle erklärt er so:
       „Der Untergebrachte zeigte eine psychische Auffälligkeit, die zu der
       Entstehung des Brandes beigetragen haben könnte.“ Eine stationäre Aufnahme
       im Krankenhaus sei nicht notwendig gewesen, sagt Jasper.
       
       Am Morgen des 5. Januar wird M. nach wenigen Stunden zurück in die
       Haftanstalt gebracht – dieses Mal in eine besonders gesicherte Zelle, einen
       sogenannten „BGH“-Raum. BGH steht für besonders gesicherter Haftraum. In
       einem solchen Raum befindet sich in der Regel nichts außer einer Matratze,
       einer an der Decke installierten Kamera und einer in den Boden
       eingelassenen Toilette.
       
       So sei es auch in der Zelle gewesen, in die M. gebracht wurde, berichtet
       die Unterstützerin. „Der Raum hatte kein Tageslicht und keine Möbel. Der
       Betroffene musste auf dem Boden schlafen“, sagt sie.
       
       Die Notärzte der Haftanstalt schreiben dazu in ihrem Bericht: „Auch wenn
       die Unterbringung im BGH Raum eine besondere Belastung der Seele bedeutet,
       ist die Maßnahme angemessen. Eine erneute Selbstverletzung oder
       Sachbeschädigung oder erneute Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen
       werden.“ Die Aktivistin des Unterstützerkreises findet das
       unverantwortlich.
       
       Es sei nicht das erste Mal, dass die Haftanstalt einem Gefangenen eine
       adäquate medizinische Behandlung verweigere und ihn stattdessen besonders
       belastenden Umständen aussetze. „Das würde man anderen Menschen mit
       Suizidabsichten niemals antun“, sagt die Aktivistin. „Es widerspricht den
       [3][psychiatrischen Leitlinien für Suizidalität].“ Doch die Notärzte der
       Haftanstalt sehen das anders: „Die Unterbringung im BGH Raum bis zur
       Repatriierung ist angemessen“, schreiben sie in ihrem Bericht.
       
       ## Erneute Abschiebung scheitert in Paris
       
       Bis zur [4][„Repatriierung“ – also Abschiebung] – sollte es nicht lange
       dauern. Am 6. und am 7. Januar vermerkte der Notarzt der Haftanstalt noch,
       dass der Patient M. die Nahrungsaufnahme verweigere, sich nicht klar von
       Suizid- und Selbstverletzungsabsichten distanziere und wiederholt bekunde,
       dass es seiner Seele nicht gut gehe.
       
       Die Unterstützerin berichtet, dass M. in seinem Herkunftsland Marokko, in
       dass er abgeschoben werden soll, einen schweren Motorradunfall mit seiner
       Freundin gehabt habe. Seine Freundin sei dabei gestorben. M. fürchte die
       Rache ihrer Familie. Doch für die deutschen Behörden ist das kein
       Fluchtgrund.
       
       Am 8. Januar versuchte die Ausländerbehörde erneut, M. loszuwerden. Ein
       Polizeihauptmeister der Bundespolizei schildert den Vorgang in einem
       internen Bericht so: Der erste Teil des Abschiebeflugs sei von Hamburg nach
       Paris gegangen und ohne Zwischenfälle verlaufen. Beim Umsteigen habe M.
       plötzlich sein Verhalten geändert.
       
       ## Zehn Milligramm Beruhigungsmittel verabreicht
       
       Er habe sich in der Toilette eingeschlossen und als die Tür geöffnet worden
       sei, habe er dort oberkörperfrei gestanden, sich einen zwei Zentimeter
       großen Metallclip an den Hals gehalten und gedroht, sich selbst zu
       verletzen. Er habe schnelle Schnittbewegungen mit dem Metallclip gemacht,
       sein Hals habe leicht geblutet. Französische Polizisten legten ihm
       Handschellen an, der Abschiebearzt spritzte ihm zehn Milligramm Diazepam,
       ein starkes Beruhigungsmittel.
       
       Bis die Wirkung eingetreten sei, habe M. starken Widerstand geleistet und
       eine Blutspur hinterlassen. Der Pilot des Flugzeugs von Paris nach Marokko
       weigerte sich, ihn mitzunehmen. Die Abschiebung wurde abgebrochen und M.
       samt Abschiebebeamten und Abschiebearzt nach Hamburg umgebucht. Als M.
       erfahren habe, dass er wieder in die Haftanstalt käme, habe er darum
       gebeten, in Frankreich zu bleiben und erneut Widerstand geleistet –
       erfolglos. Kurz nach Mitternacht sei er wieder in die Haftanstalt
       eingeliefert worden.
       
       Seit einigen Tagen hat M. in seiner Zelle ein Handy. „Ich will nicht nach
       Marokko“, sagt er der taz. „Ich habe Angst um mein Leben.“ Er bestätigt
       auch, dass er am 5. Januar versucht hat, sich umzubringen. Es gehe ihm
       schlecht, das Licht in seiner Zelle sei 24-Stunden per Bewegungsmelder
       aktiviert. Was wünscht sich M.? „Nichts“, sagt er. „Ich habe die Hoffnung
       verloren.“
       
       Bei Suizidgedanken sprechen Sie mit jemandem unter 0800-111 01 11 oder
       0800-111 02 22 oder besuchen Sie: [5][www.telefonseelsorge.de]
       
       30 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Suizide-in-Hamburger-Gefaengnissen/!5957186
 (DIR) [3] https://www.leitlinien.de/themen/depression/version-3/kapitel-12
 (DIR) [4] /Asylrecht-in-der-Europaeischen-Union/!5979217
 (DIR) [5] https://www.telefonseelsorge.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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