# taz.de -- Wahlkreisreform beschlossen: Sturm im Wasserglas
       
       > Gemeinsam mit der AfD wettert die Union gegen eine kleine Wahlkreisreform
       > der Ampelkoalition. Dabei verbreitet sie auch Fehlbehauptungen.
       
 (IMG) Bild: CDU-Politiker Philipp Amthor am 1. Februar im Bundestag
       
       Berlin taz | Philipp Amthor redete sich in Rage. Einen „großen Schaden für
       die Demokratie“ würde die Ampelkoalition anrichten, wetterte der
       CDU-Abgeordnete am Donnerstag im Bundestag. Sie würde „tricksen“ und
       „Wahlkreise manipulieren“. Es sei die „staatspolitische Verantwortung der
       Opposition, die Regierung daran zu hindern, die Verfassung zu brechen, und
       genau das tun wir bei diesem Wahlrecht“. Deswegen lehne die Union den
       Gesetzentwurf der Ampel ab.
       
       Ein erstaunlicher Auftritt angesichts eines eigentlich unspektakulären
       Vorgangs. Denn die von der Ampelkoalition [1][auf den Weg gebrachte
       Wahlkreisreform] ist realiter nur ein ganz kleines Reförmchen. Die
       gewichtigste Änderung ist die Umverteilung eines Wahlkreises von
       Sachsen-Anhalt nach Bayern. Die hat ihren Grund darin, dass die bisherige
       Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren
       Bevölkerungsanteil entspricht.
       
       Aufgrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt
       reduziert sich dort die Zahl der Wahlkreise von neun auf acht, der
       bisherige Wahlkreis Anhalt wird aufgelöst. Im Gegenzug bekommt Bayern den
       neuen Wahlkreis „Memmingen – Unterallgäu“, der aus Teilen der bisherigen
       Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu besteht.
       
       Ansonsten werden in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen,
       Schleswig-Holstein, Thüringen die Beschreibungen von Wahlkreisen geändert,
       ohne dass das Auswirkungen auf die Wahlkreisabgrenzung hat. Mit diesen
       Änderungen wird kommunalen Gebiets- und Namensänderungen Rechnung getragen,
       ein bloß formaler Akt ohne weitergehende Relevanz.
       
       ## Wettern ohne Grund
       
       Der Ampelgesetzentwurf basiert auf den Vorschlägen der Wahlkreiskommission,
       eines unabhängigen Sachverständigengremiums. Die sieben Fachleute werden
       vom Bundespräsidenten eingesetzt, Vorsitzende ist Bundeswahlleiterin Ruth
       Brand, die Präsidentin des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden.
       
       So wirklich Grund zur Aufregung besteht also nicht. Trotzdem wetterten
       Union und AfD am Donnerstag im Bundestag in trauter Gemeinsamkeit gegen die
       Wahlkreisreform. „Es geht um politischen Machterhalt“, ereiferte sich der
       AfD-Abgeordnete Christian Wirth. Das neue Gesetz sei bewusst so gemacht,
       „dass es der AfD schadet“. Die Rechtsaußenpartei hat das Direktmandat in
       dem Wahlkreis gewonnen, der in Sachsen-Anhalt wegfallen soll.
       
       Wie Wirth behauptete auch CSU-Mann Alexander Hoffmann, von dem neuen
       Wahlkreiszuschnitt in Bayern würden die Grünen bevorteilt. Am Montag hatte
       CDU-Chef Friedrich Merz bereits behauptet, mit der Änderung solle erreicht
       werden, dass der bayerische Wahlkreis Augsburg-Stadt „nicht zu viele
       CSU-Wähler hat“ und Claudia Roth „bei der nächsten Bundestagswahl in
       Augsburg-Stadt ihren Wahlkreis behalten kann“.
       
       ## Das einigermaßen absurde Tohuwabohu
       
       Das allerdings war eine Falschbehauptung. Denn Roth hat noch nie ihren
       Wahlkreis gewonnen, sondern zog stets über die grüne Landesliste ins
       Parlament ein. Von einer von Merz behaupteten „Wahlrechtsmanipulation“ à la
       USA kann ohnehin nicht die Rede sein. Denn selbst wenn Roth beim nächsten
       Mal den Wahlkreis gewinnen könnte, wäre das für die Kräfteverhältnisse im
       Bundestag ohne Belang.
       
       Merz spielte auf das „Gerrymandering“ in den USA an, also das vornehmlich
       von den Republikanern betriebene Spielchen, Wahlkreise so zuzuschneiden,
       dass sich dadurch die eigenen Erfolgsaussichten bei einer Wahl erhöhen.
       Anders als in den USA setzt sich der Bundestag jedoch nicht nach dem
       Mehrheits-, sondern nach dem Verhältniswahlrecht zusammen. Wer ein
       Direktmandat gewinnt, ist daher unwichtig dafür, über wie viele Sitze eine
       Partei im Parlament verfügt. Darüber entscheiden seit einer im März
       vergangenen Jahres beschlossenen Wahlrechtsreform ausschließlich die
       Zweitstimmen.
       
       Als „einigermaßen absurd“ bezeichnete die Linksabgeordnete Petra Sitte denn
       auch das Tohuwabohu der Union. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Hartmann
       forderte CDU und CSU auf: „Zügeln Sie Ihre Sprache.“
       
       2 Feb 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010178.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Philipp Amthor
 (DIR) Friedrich Merz
 (DIR) Parlament
 (DIR) Ampel-Koalition
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Das Milliardenloch
 (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
 (DIR) Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Karlsruhe prüft Wahlrechtsreform: „Bayerische Wähler werden bestraft“
       
       Vor dem Bundesverfassungsgericht steht das neue Wahlrecht der Ampel auf dem
       Prüfstand. CSU, Linke und weitere Kläger üben daran Kritik.
       
 (DIR) Generaldebatte im Bundestag: Alle gegen alle oder gegen eine?
       
       Die Demos gegen rechts und die Radikalisierung der AfD sprengen die
       Dramaturgie der Generaldebatte. Friedrich Merz versucht eine Gratwanderung.
       
 (DIR) Karlsruhe zur Bundestagswahl in Berlin: Nur eine kleine Wahlwiederholung
       
       Trotz Pannen muss die Wahl nur in einem Fünftel der Berliner Wahllokale
       wiederholt werden. Für die Linke dürfte das keine Konsequenzen haben.
       
 (DIR) Bundesverfassungsgericht zu Wahlrecht: Wahlgesetze dürfen kompliziert sein
       
       Das Bundesverfassungsgericht billigt das Wahlrecht der letzten
       Bundestagswahl. Klagen von Grünen, FDP und Linken wurden abgelehnt.