# taz.de -- Landwirt verurteilt: Hohe Strafe wegen Tierquälerei
       
       > Ein Gericht hat wichtige Vorwürfe von Tierrechtlern gegen einen
       > niedersächsischen Schweinemäster bestätigt. Nun soll er 36.800 Euro
       > Strafe zahlen.
       
 (IMG) Bild: Die Nachtaufnahme der Schweinemästerei haben die Tierschutzaktivisten gemacht
       
       Osnabrück taz | Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen ist eine
       wichtige Grenze überschritten: Der Verurteilte gilt als vorbestraft. Gegen
       Landwirt Carsten A. – angeklagt wegen des Verdachts auf Tierquälerei – hat
       das Amtsgericht Hameln Mitte Januar deutlich höher gegriffen: 160
       Tagessätze, zu je 230 Euro. Das summiert sich auf eine für
       [1][Tierschutz]fälle vergleichsweise hohe Strafe von 36.800 Euro. 15.000
       Euro Verfahrenskosten kommen noch obendrauf.
       
       Die Missstände in A.'s Betrieb waren durch Videos aufgeflogen, die
       Tierrechtler veröffentlicht hatten. Oft bezweifeln Landwirte die
       Authentizität solcher Aufnahmen. In diesem Fall hat nun ein Gericht
       Vorwürfe der Aktivisten klar bestätigt.
       
       „Wir sind zufrieden mit diesem Urteil“, sagt Jan Peifer der taz,
       Vorstandsvorsitzender der Tierrechtsorganisation Aninova (vormals:
       Deutsches Tierschutzbüro), die 2022 in der Weser Agrar GbR des
       Schweinemästers unhaltbare Zustände aufgedeckt hatte, in Hessisch Oldendorf
       im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont. Sätze wie diesen sagt Peifer
       nicht oft. Viele Fälle von Tierquälerei würden im Sande verlaufen,
       kritisiert er, juristisch geschehe oft „überhaupt nichts“.
       
       Das Verfahren war zustande gekommen, weil der konventionelle Bauer A.
       rechtlich gegen das Resultat der Ermittlungen vorgegangen war, einen
       Strafbefehl von 110 Tagessätzen. Sein Versuch ist fehlgeschlagen, ein für
       ihn günstigeres Ergebnis zu erwirken.
       
       ## Kaum Betreungszeit für die Tiere
       
       Eine Gutachterin der Staatsanwaltschaft kam in ihrer Analyse des
       Undercover-Bildmaterials der Tierrechtler zu dem Schluss, der Tatbestand
       der Tierquälerei sei erfüllt, es habe in 14 Fällen erhebliche Schmerzen
       oder Leiden gegeben. Nur 0,5 bis 1 Sekunde Betreuungszeit pro Tier und Tag
       habe der Betrieb aufgebracht, empört sich Aninova-Chef Peifer.
       
       Fußend auf Video- und Fotomaterial, das nur schwer zu ertragen ist, hatte
       die Tierrechtsorganisation 2022 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
       Oldenburg erstattet, wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das
       Tierschutzgesetz. In dem Betrieb, damals Zulieferer von Westfleisch, einem
       der größten Fleischvermarkter Deutschlands, hatten die
       Tierrechts-Aktivisten blutende, stark geschwächte, lahmende, verletzte
       Tiere entdeckt. Eines lag aufgequollen zwischen den anderen, tot. Kranke
       Tiere waren nicht separiert, waren unbehandelt. Mitte 2023 hatte das
       Veterinäramt ein Tierhaltungsverbot gegen den Betreiber erlassen.
       
       Der rund 850 Mastschweine große Betrieb von Carsten A. hatte sogar an der
       „Initiative Tierwohl“ (ITW) teilgenommen, einer Zertifizierung der
       „Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung“, eines
       Branchenverbandes der deutschen Fleischindustrie. Das ist vorbei. „Die
       Initiative Tierwohl hat den Betrieb umgehend nach Bekanntwerden des Urteils
       gesperrt“, schreibt Patrick Klein, Sprecher der Gesellschaft, der taz. Die
       Sperrung gelte „bis auf Weiteres“. Klein betont: „Es gilt hier die Fakten
       vollumfänglich zu prüfen, um den Fall konkret bewerten zu können.
       Grundsätzlich nimmt die Initiative Tierwohl Verstöße gegen die
       vorgeschriebenen Kriterien, insbesondere wenn die Tiere dadurch zu Schaden
       kommen bzw. unnötig leiden müssen, äußerst ernst.“
       
       Auch das Prüfzeichen der QS Qualität und Sicherheit GmbH hat der Betrieb
       verloren. Das Siegel, das von Verbänden der Land- und Ernährungswirtschaft
       getragen wird, soll auch die Einhaltung von Tierschutzvorschriften
       garantieren.
       
       Am Tag der Urteilsverkündung habe man „die Lieferberechtigung in das
       QS-System entzogen“, schreibt Oliver Thelen der taz, Vize-Geschäftsführer
       von QS. „Mit dem Entzug dieser Lieferberechtigung ist der Betrieb nicht
       mehr berechtigt, Tiere im QS-System und in der Initiative Tierwohl zu
       vermarkten. Auch die Möglichkeit der Kennzeichnung mit dem QS-Prüfzeichen
       oder dem Siegel der Initiative Tierwohl ist entfallen.“
       
       ## Verstöße trotz Qualitätssiegeln
       
       Die am QS-System teilnehmenden Betriebe würden „regelmäßig angekündigt und
       unangekündigt kontrolliert“, schreibt Thelen. Trotz dieser Kontrollen
       bleibe es „aber nicht aus, dass einzelne Betriebe von diesen Anforderungen
       abweichen“. Jeder Fall werde sorgfältig untersucht und bewertet. „Als
       Qualitätssicherungssystem für Fleisch und Fleischwaren bedauern wir jeden
       Fall des Verstoßes gegen den Tierschutz“, versichert Thelen.
       
       Westfleisch hatte schon früher reagiert. Philipp Ley, Sprecher von
       Westfleisch, Münster, schreibt der taz: „Nachdem wir im Jahr 2022 mit den
       Vorwürfen gegen den Tierhalter konfrontiert worden waren, gingen wir diesen
       direkt und mit aller Entschiedenheit nach. In diesem Zuge beendeten wir
       bereits damals die Geschäftsbeziehung.“
       
       Ganz zufrieden ist Aninova-Chef Peifer allerdings nicht. Ohne den Einsatz
       der Tierrechtler, vermutet er, wären die Zustände bei Carsten A. womöglich
       unentdeckt geblieben. „Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen
       komplett“, urteilt er. Zwischen den Kontrollen in niedersächsischen
       Mastbetrieben vergehen statistisch Jahrzehnte.
       
       22 Jan 2024
       
       ## LINKS
       
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