# taz.de -- Homöopathie als Kassenleistung: Glaubensmedizin – auf eigene Kosten
       
       > Dass Gesundheitsminister Lauterbach homöopathische Arznei nicht mehr als
       > Kassenleistung zählen will, ist richtig. Doch alternative Medizin hat
       > ihren Nutzen.
       
 (IMG) Bild: Glaubenssache Globuli
       
       Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will den gesetzlichen
       Krankenkassen verbieten], Leistungen der Homöopathie und der
       anthroposophischen Medizin weiterhin aus Beitragsmitteln zu finanzieren.
       Das ist grundsätzlich richtig. Es wäre aber falsch, die ganzheitliche
       Medizin, die schulmedizinische Verfahren ergänzt, generell zu verdammen.
       
       Die Ausgaben der Krankenkassen für die Homöopathie und die
       anthroposophische Medizin sind relativ gering. Von einem Einsparpotenzial
       von 22 Millionen Euro im Jahr ist die Rede – wenig im Vergleich zu den 50
       Milliarden Euro, die insgesamt von den Kassen für Arzneimittel ausgegeben
       werden. Die Leistungen von Heilpraktiker:innen werden übrigens nicht
       bezahlt. Nur wenn Ärzt:innen etwa mit einer Zusatzausbildung in
       Homöopathie behandeln, zahlen das die Kassen – in engen Grenzen.
       
       Diese Bezuschussung dient als Marketinginstrument, um Mitglieder aus den
       gebildeten Mittelschichten heranzuziehen. In diesen auch ökologisch
       orientierten Milieus besteht häufig Interesse an einer ergänzenden Medizin,
       was auch aus einer Kritik an der Schulmedizin erwächst. Dass die
       physiologische Wirksamkeit von Globuli, Echinaceatropfen und Arnikasalbe
       nicht erwiesen ist, tritt dabei in den Hintergrund. Auch schulmedizinisch
       orientierte Hausärzt:innen raten bei Schlafproblemen zu –
       selbstbezahlten – Baldriantropfen und bei Altersbeschwerden zu Ginseng,
       obwohl deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.
       
       Die nachgewiesene Wirksamkeit, die sogenannte Evidenzbasiertheit, als
       Grundkriterium für die Zahlungsbereitschaft der Krankenkassen
       herauszustellen, wie es Lauterbach tut, hat allerdings einen unangenehmen
       Beigeschmack. Schmerzmittel wie Ibuprofen, Hustensaft, auch Zahnersatz und
       Brillen sind nachweislich wirksam, müssen aber ganz oder teilweise selbst
       bezahlt werden. Dass nicht rezeptpflichtige Arzneimittel selbst finanziert
       werden müssen, wurde vor Jahren als Sparmaßnahme eingeführt – folgenreich
       für die Armen.
       
       In Anbetracht dessen ist es nur angebracht, wenn man die schräge
       [2][Glaubensmedizin der Homöopathie] aus dem Leistungskatalog der
       gesetzlichen Kassen verbannt, in den sie nur aus Marketinggründen
       hineingeraten ist.
       
       Eine Ausnahme allerdings müssen die Krankenhäuser sein, die mit ergänzenden
       Verfahren arbeiten. Wenn etwa auf Krebsstationen die anthroposophische
       Misteltherapie, rhythmische Massagen und Maltherapien angeboten werden, ist
       dies [3][Zuwendung, Unterstützung, Beschäftigung] in äußersten
       Grenzsituationen des Lebens. Hier sollten sich die gesetzlichen Kassen
       nicht zurückziehen müssen.
       
       12 Jan 2024
       
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