# taz.de -- Prozess wegen Tötung auf Verlangen: Er wollte sie erlösen
       
       > Ein 34-jähriger Mann half seiner Großmutter beim Sterben. Am Mittwoch
       > wurde er vom Amtsgericht Hamburg freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Wurde freigesprochen: Der Angeklagte vor dem Amtsgericht Hamburg
       
       Hamburg taz | Zwei Jahre bevor L. seiner Großmutter dabei hilft, sich
       selbst zu töten, zog er bei ihr zu Hause ein. Die Seniorin war zu dem
       Zeitpunkt 70 Jahre alt, [1][unheilbar lungenkrank und konnte ihren Alltag
       nicht mehr allein bewältigen.] Deshalb, so erzählt es ihr Enkel, habe er
       für sie eingekauft, im Haushalt geholfen, jeden Tag mit ihr ferngesehen.
       Immer wieder habe sie gesagt, dass sie sterben wolle, sagt L. Im
       vergangenen Juni setzen Enkel und Großmutter den Wunsch in die Tat um.
       Anschließend versuchte L., selbst Suizid zu begehen.
       
       Am Mittwoch stand L. deshalb vor dem Amtsgericht in Hamburg-St. Georg: Die
       Staatsanwaltschaft wirft dem 34-Jährigen Tötung auf Verlangen vor. Nach nur
       einem Verhandlungstag wurde der Angeklagte freigesprochen. Ein Gutachter
       hielt ihn aus besonderen Umständen nicht für schuldfähig: L. selbst sei zu
       dem Zeitpunkt akut suizidal gewesen. Offen bleibt deshalb, ob der
       Tatbestand überhaupt erfüllt ist. Und eine Frage, die Gerichte allein nicht
       beantworten können: Hat L. moralisch richtig gehandelt?
       
       Der Wunsch, Suizid zu begehen, sei bei seiner Großmutter über Jahre
       gewachsen, sagt L. vor Gericht. Gesundheitlich sei es der Seniorin immer
       schlechter gegangen. Sie habe immer ein eigener Mensch bleiben wollen.
       Einen Pflegedienst hätte sie nicht ins Haus gelassen, auch L. habe sie
       nicht waschen dürfen. Kurz vor ihrem Tod habe sich ihr Zustand
       verschlimmert. Und für sie habe festgestanden, dass sie nicht mehr leben
       wolle. Dann, einen Tag vor der Tat, habe sie 550 Euro auf den Tisch gelegt
       und Spritzen, die sie auf Amazon bestellt hatte.
       
       Anschließend, erzählt L, sei schlafen gegangen und erst am späten Morgen
       wieder aufgewacht. Er habe seiner Großmutter angeboten, eine letzte Portion
       Gyros zu besorgen, die sie dann doch nicht mehr habe essen wollen.
       Stattdessen habe sie sich eine Kanüle in den Unterarm gesteckt und sei
       selbst ins Bett gegangen. Sie habe Tabletten genommen und L. habe bei der
       Spritze geholfen.
       
       ## Moralisches Dilemma
       
       Vor Gericht sagt L. dazu: „Sie hat mir einfach nur leid getan. Sie wollte
       erlöst werden und ich wollte ihr helfen.“ Für ihn hingegen sei es ein
       weiterer Schicksalsschlag gewesen: Er selbst sei drogenabhängig wie seine
       beiden Eltern. Sein Großvater sei verstorben, die Mutter seiner eigenen
       Kinder soll ihm den Kontakt verboten haben. „Ich habe alles verloren“, sagt
       er.
       
       Als seine Großmutter 550 Euro auf den Couchtisch legte, entschloss sich
       auch L., Suizid zu begehen. So erklärte es vor Gericht der Gutachter. Nach
       dem Tod der Großmutter nahm L. Drogen, schrieb Abschiedsbriefe. Unter
       Drogen fügte er sich Verletzungen zu, die auf einen ernsthaften Suizid
       hindeuten – auch wenn L. sich nach eigener Aussage nicht mehr daran
       erinnern kann. Erst als er knapp zwei Tage später aufwachte, setzte seine
       Erinnerung wieder ein – und sein Lebenswille. L. rief sich einen
       Rettungswagen.
       
       Für das [2][Töten auf Verlangen] ist juristisch entscheidend, wer zum
       Zeitpunkt des Todes das Geschehen beherrscht. In seinem Zustand habe L. dem
       Wunsch seiner Oma, sterben zu wollen, nichts mehr entgegenhalten können,
       sagt die Richterin bei der Urteilsverkündung. Er habe das Geschehen gar
       nicht beherrschen können – ob er wollte oder nicht. Es sei ein seltenes
       Urteil. In neun von zehn Fällen hätte es gar keinen Prozess gegeben – wenn
       der Suizidversuch zum Tod führt.
       
       Im Vordergrund des Prozesses stand also L.s eigene Suizidalität. Weder die
       Staatsanwaltschaft noch die Richterin äußern sich am Prozesstag zu L.s
       moralischem Dilemma: Ist es richtig, Menschen dabei zu helfen, ihr Leben zu
       beenden?
       
       ## Assistierter Suizid im juristischen Graubereich
       
       Dabei ist der assistierte Suizid in Deutschland kein Nischenthema: Erst
       Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der
       geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Unabhängig von Alter und Krankheiten
       soll es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben geben – wobei auch
       Dritte helfen dürfen. Verboten bleibt die aktive Sterbehilfe, bei der ein
       Dritter das tödliche Medikament verabreicht. Zwei Initiativen für eine
       Neureglung der Sterbehilfe sind vergangenen Juli im Bundestag gescheitert.
       
       Assistierter Suizid findet deshalb [3][zurzeit im Graubereich statt.] Der
       Verein Sterbehilfe konnte so im Jahr 2022 139 Menschen beim Suizid
       begleiten. Im Laufe des gleichen Jahres verdoppelte sich seine
       Mitgliederzahl auf rund 2.500. Der Verein ist der Meinung: „Die Begleitung
       beim Suizid ist ein Akt der Mitmenschlichkeit. Sie dient der Würde und der
       Sicherheit der Sterbewilligen.“
       
       Auch wenn der Tatbestand für das Urteil keine Rolle gespielt hat, weiß L,.
       dass er gesetzwidrig gehandelt haben könnte. Immer wieder habe er
       gezweifelt, ob er seiner Oma wirklich helfen kann, habe ihren Wunsch über
       Jahre abgetan. Als sie ihm aber so entschlossen das Geld für Heroin gegeben
       hatte, habe auch er sich entschieden. Vor Gericht sagt er: „Ich habe für
       mich nicht das Richtige getan. Aber ich weiß, dass ich für Oma das Richtige
       getan habe.“ Allein hätte sie keinen Suizid mehr begehen können.
       
       Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie
       können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (☎ 0800-111 01
       11 oder ☎ 0800-111 02 22) oder www.telefonseelsorge.de besuchen. Dort gibt
       es auch die Möglichkeit, mit Seelsorger*innen zu chatten. 
       
       Anmerkung: In einer früheren Version wurde die Vorgehensweise des Suizids
       detailliert beschrieben. Dies haben geändert, um einen Nachahmungseffekt zu
       verhindern. Die Redaktion
       
       12 Jan 2024
       
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