# taz.de -- Suizidprävention in Deutschland: Dringender Nachholbedarf
       
       > Während über Suizidhilfe heftig debattiert wird, findet der Ruf nach mehr
       > Suizidprävention kaum Gehör. Verbände fordern gesetzliche Regelungen.
       
 (IMG) Bild: Einsamkeit, gerade zur Weihnachtszeit, ist vor allem für ältere Menschen belastend
       
       Hamburg taz | Alle Jahre wieder veröffentlicht das Statistische Bundesamt
       eine traurige Bilanz – Zahlen zu gemeldeten Selbsttötungen. 2020 nahmen
       sich 9.206 Menschen in Deutschland das Leben, 2019 wurden 9.041 Suizide
       registriert; die Statistik für 2021 wird in den nächsten Wochen folgen.
       
       Jährlich über 9.000 Suizide hierzulande seien „mehr Todesfälle als durch
       Verkehrsunfälle, Mord und illegale Drogen zusammen“, erklärte Birgit
       Wagner, Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie in Berlin,
       anlässlich des [1][Welttages der Suizidprävention] am 10. September. Wagner
       gehört zum Leitungsteam des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro),
       das 2002 auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention
       (DGS) ins Leben gerufen worden war.
       
       „Wissenschaftler*innen gehen davon aus“, schreibt die DGS auf ihrer
       Webseite [2][www.suizidprophylaxe.de], „dass sehr viele Menschen, die durch
       einen Suizid sterben, zu diesem Zeitpunkt an einer [3][psychischen
       Erkrankung] litten“. Allerdings sei Suizidalität ein komplexes Phänomen,
       für das es nicht nur eine einzige Ursache gebe. Auch Faktoren wie
       Lebenskrisen oder körperliche Erkrankungen könnten dazu führen, dass
       Menschen erwägen, ihr Leben zu beenden.
       
       Die DGS benennt „typische Warnsignale“, die darauf hindeuten können, dass
       es Menschen nicht gut geht und sie womöglich Suizidgedanken entwickeln –
       zum Beispiel: sozialer Rückzug, Vernachlässigung von Ernährung und
       Körperpflege, Schenkungen und Testamentabfassungen, auch direktes oder
       indirektes Ansprechen von Suizidgedanken.
       
       „Risikofaktoren für die Entstehung suizidalen Verhaltens“ seien neben
       psychischen Erkrankungen und körperlichen Leiden wie chronischen Schmerzen
       auch „stark belastende Lebensereignisse“, etwa Trennungen und Jobverlust,
       ebenso Umzüge und Flucht. Auffällig ist zudem, dass rund 75 Prozent der
       Menschen, die sich 2020 hierzulande selbst töteten, männlich waren; das
       durchschnittliche Alter der Suizident*innen lag laut offizieller
       Statistik bei 58,5 Jahren (Männer) und 59,3 Jahren (Frauen).
       
       ## Das Eckpunktepapier
       
       Unter dem Motto „Aktiv werden und Hoffnung schaffen“ machen sich NaSPro und
       DGS für eine „gesetzliche Verankerung der Suizidprävention“ stark.
       Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und dem
       Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) haben sie [4][ein
       Eckpunktepapier (pdf)] entwickelt, dessen Forderungen rund 40 Verbände,
       Fachgesellschaften und Institutionen unterstützen, von A wie Angehörige um
       Suizid e. V. (Selbsthilfeorganisation AGUS) über B wie Bundesärztekammer
       (BÄK) bis Z wie Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).
       
       Das an die Parlamentarier*innen des Bundestages adressierte Papier
       betont, Suizidprävention sei eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe in
       verschiedenen Bereichen wie Schule, Ausbildung, Arbeitsplatz, Medien,
       Familien“. Notwendig sei eine „auskömmliche Finanzierung“ aller
       suizidpräventiven Strukturen. Eingerichtet werden müsse eine bundesweite
       Informations- und Koordinationsstelle, die Beratungen anbiete und auch alle
       Hilfsangebote zur Suizidprävention in Deutschland verzeichne; zudem sei es
       geboten, regionale Netzwerke zu finanzieren.
       
       Ein rechtlicher Anspruch auf kostenfreie Beratung für Menschen, die
       Suizidgedanken haben, müsse garantiert werden – auch wenn Betroffene keine
       medizinische Diagnose vorweisen könnten. Notwendig seien außerdem Angebote
       für Angehörige von suizidalen Menschen und für Hinterbliebene nach
       Selbsttötung eines Angehörigen.
       
       Wichtig sei, Suizidalität und Suizidprävention als „Pflichtthema“ in Aus-,
       Fort- und Weiterbildung im Sozial- und Gesundheitswesen zu verankern;
       wissenschaftliche Forschung zur Thematik müsse gefördert und die
       Finanzierung des nationalen Suizidpräventionsprogramms sichergestellt
       werden.
       
       Ein Gesetz zur Suizidprävention müsse „noch vor einer gesetzlichen Regelung
       zur Beihilfe zum Suizid verabschiedet werden“, forderte bereits im Juni die
       DGS-Vorsitzende Ute Lewitzka, Fachärztin für Psychiatrie und
       Psychotherapie am Universitätsklinikum Dresden; ähnlich äußerte sich auch
       Professor Winfried Hardinghaus, Palliativmediziner in Berlin und
       Vorsitzender des DHPV.
       
       ## Auch im Bundestag wird bald über Suizidprävention geredet
       
       Das Thema Selbsttötungen wird bald wieder auf der Agenda des Bundestages
       stehen, am 28. November veranstaltet der Rechtsausschuss eine 5-stündige
       öffentliche Anhörung mit Expert*innen und Vertreter*innen von
       Verbänden. Im Fokus stehen drei konkurrierende Gesetzentwürfe, die
       professionelle Hilfe zur Selbsttötung regeln und legitimieren wollen –
       vorausgesetzt, es werden definierte Bedingungen und Prozeduren eingehalten,
       zum Beispiel der Nachweis bestimmter fachärztlicher Untersuchungen und
       Beratungsgespräche für Menschen, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen wollen.
       
       Ein Gesetzentwurf, der Suizidprävention regeln und ausbauen will, liegt im
       Parlament hingegen noch immer nicht vor. Es gibt aber einen Antrag, der
       Forderungen der Fachgesellschaften berücksichtigt und in der öffentlichen
       Anhörung ebenfalls erörtert wird. [5][Das fraktionsübergreifende Papier
       (pdf-Datei),] federführend eingebracht von Lars Castellucci (SPD), Ansgar
       Heveling (CDU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), fordert die
       rot-grün-gelbe Bundesregierung auf, einen „Gesetzentwurf zur Stärkung der
       Suizidprävention“ vorzulegen.
       
       Unter anderem soll laut Antrag von Castellucci und Kolleg*innen ein
       bundesweiter „Suizidpräventionsdienst“ mit geschultem Personal aufgebaut
       werden, den Menschen mit Suizidgedanken und ihre Angehörigen kontaktieren
       können – und zwar „rund um die Uhr online und unter einer
       bundeseinheitlichen Telefonnummer“.
       
       Das gewünschte Gesetz soll den „Schwerpunkt auf die Förderung der
       seelischen Gesundheit in den Alltagswelten“ legen und „Angebote zur
       Bewältigung beruflicher oder familiärer Krisen“ fördern. Beratungs- und
       Unterstützungsangebote müssten ausgebaut werden, wozu auch die „Möglichkeit
       der aufsuchenden Psychotherapie in Alten- und Pflegeheimen“ gehöre, heißt
       es in dem Antrag. Der Zugang zu Suizidmitteln sei hingegen „zu reduzieren
       und mit geeigneten Schutzkonzepten zu versehen“, notwendig sei es auch,
       Empfehlungen für „suizidpräventive bauliche Maßnahmen beispielsweise an
       Brücken oder auf Hochhäusern“ zu entwickeln.
       
       Die Antragsteller*innen weisen darauf hin, dass nicht jeder
       Suizidgedanke als Krankheitssymptom definiert werden könne, sondern hier
       auch gesellschaftliche und psychosoziale Faktoren „eine wesentliche Rolle“
       spielen. Wer Suizidalität vorbeugen wolle, müsse die Lebensbedingungen
       verbessern – auch „durch Armutsbekämpfung und durch soziale Unterstützung
       sowie durch Maßnahmen gegen Vereinsamung“.
       
       Mit Blick auf die geplante Regulierung von Hilfen zur Selbsttötung betont
       der Antrag: „Der assistierte Suizid darf nicht als Ausgleich anderer
       Versorgungsdefizite dienen. Diesen Effekt gilt es zu verhindern.“
       Angesprochen wird in der Antragsbegründung auch, dass „Staaten, in denen
       Suizidassistenz seit Jahren durchgeführt wird“, namentlich die Schweiz, die
       Niederlande und Belgien, höhere Suizidraten aufweisen würden als
       Deutschland. Zur heiklen Frage, ob und wie Menschen durch
       Suizidhilfe-Angebote angesprochen und beeinflusst werden, bestehe „weiterer
       Forschungsbedarf“.
       
       Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie
       können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (0800/111 0 111
       oder 0800/111 0 222) oder [6][www.telefonseelsorge.de] besuchen.
       
       15 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Welttag-der-Suizidpraevention/!5795832
 (DIR) [2] https://www.suizidprophylaxe.de/
 (DIR) [3] /Die-Psyche-in-der-Pandemie/!5747207
 (DIR) [4] https://www.koordinierung-hospiz-palliativ.de/files/dokumente/220620_Eckpunkte_fuer_gesetzliche_Verankerung_Suizidpr%C3%A4vention.pdf
 (DIR) [5] https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001121.pdf
 (DIR) [6] https://www.telefonseelsorge.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Görlitzer
       
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