# taz.de -- Senat zögert bei teurerer Parkvignette: Wenn schon, denn schon
       
       > Der Staat muss Autofahrern das Parken nicht erleichtern. Tut er es doch,
       > sollte er dafür viel, viel mehr berechnen als bislang 10,20 Euro
       > jährlich.
       
 (IMG) Bild: Schön, oder? Wie viel schöner aber noch könnte es ohne parkende Autos aussehen
       
       Kann es sein, dass [1][die schwarz-rote Koalition] und vor allem die
       CDU-geführte Senatsveraltung für Verkehr wirklich alles tut, um den Vorwurf
       der Autofreundichkeit zu bestätigen, der ihr seit Amtsantritt anhängt? Was
       damit begann, dass auch fast fertige Radwege auf der Kippe standen, geht
       nun damit weiter, dass der Senat sich, sehr freundlich gesagt, mit einer
       angemessenen Gebühr für das Anwohnerparken schwertut.
       
       Dieses kostet bislang – kein Witz – 10,20 Euro im Jahr. Knapp 12
       Quadratmeter öffentlichen Raums gibt es also für 12 Monate zum Preis von
       zwei großen Bieren oder einmal Kino. Zwar waren Gebühren fürs wohnungsnahe
       Parken bis Mitte 2020 bundesweit gesetzlich gedeckelt. Aber 30 Euro
       jährlich, also das Dreifache, wären auch da schon erlaubt gewesen.
       
       Die rot-grün-rote Vorgängerregierung hatte vorsichtig daran gedacht, daraus
       120 Euro zu machen. Aber dem hat Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) am
       Dienstag eine Absage erteilt: „120 Euro werden es bestimmt nicht.“ Das warf
       in jener Pressekonferenz zu Recht die Frage auf, ob dem Senat bekannt sei,
       wie teuer Anwohnerparken in anderen Metropolen sei – Berlin sieht sich ja
       gern als Weltstadt. [2][In Zürich werden nämlich umgerechnet rund 308 Euro
       fällig], in Amsterdam 535 Euro und in Stockholm 827 Euro.
       
       Ja, rein rechnerisch wären 120 Euro fast zwölfmal so viel wie bislang. Und
       diese Vervielfachung löste schon im Wahlkampf und davor Skepsis bis
       Ablehnung aus. Während man bei der Linkpartei an eine Staffelung je nach
       Einkommen dachte, sah Kai Wegner (CDU) als damaliger Oppositionsführer und
       heutiger Regierungschef Abzocke von Autofahrern und eine Steigerung, die
       [3][“für viele Berliner sehr hoch sei“].
       
       Was Wegner dabei völlig außer Acht ließ: Es ging und geht nicht darum,
       einen Vereinsbeitrag oder eine Theaterkarte zwölfmal so teuer zu machen und
       damit Zugangshürden aufzubauen. Es geht stattdessen um eine zusätzliche
       Ausgabe bei der Entscheidung, sich mit dem Auto durch die Stadt zu bewegen.
       Diese Entscheidung aber ist mit einer viel, viel größeren Ausgabe
       verbunden. [4][Für einen Neuwagen] gaben Autofarer in Deutschland
       vergangenes Jahr durchschnittlich rund 34.000 Euro aus, bei
       [5][Gebrauchtwagen waren es 18.800 Euro]. Die [6][monatlichen
       Unterhaltskosten] liegen im Schnitt bei mindestens 350 Euro.
       
       ## Unsozial? Nein!
       
       34.000 Euro. 18.800 Euro. Mehrere hundert Euro pro Monat, damit der Wagen
       überhaupt fahren darf und fahrfähig bleibt. Und angesichts dieser Summen
       sollen dann zehn Euro monatlich für eine Anwohner-Parkvignette unsozial,
       schwer verträglich und Abzocke sein? Die Antwort darauf ergibt sich bei
       diesem Größenverhältnis von allein, aber sie sei hier nochmal
       aufgeschrieben: Nein, es ist nicht unsozial, wenn jemand, der ein
       Vieltausendfaches in den Kauf eines Autos stecken konnte, nun 10 Euro dafür
       zahlen muss, es wohnungsnah abstellen zu dürfen.
       
       Eine Frage stellt sich noch ganz grundsätzlich: Wieso dürfen Autos
       überhaupt im öffentlichen Raum stehen? Ja, es gibt das, was als
       Daseinsvorsorge bezeichnet wird: Der Staat hat vor allem für Sicherheit,
       Bildung, Energieversorgung und Unterstützung für die zu sorgen, die es aus
       eigener Kraft nicht schaffen. Wie stark das jeweils passiert, ist
       Ansichtssache und bildet sich im Parteienspektrum ab.
       
       Was nach gängigen Definitionen nicht zur Daseinsvorsorge gehört und weder
       im Grundgesetz noch in den Zehn Geboten steht: 12 oder mehr Quadratmeter
       wertvollen öffentlichen Raums für ein privates Auto zur Verfügung zu
       stellen. Warum müssen die nicht verpflichtend und weit platzsparender in
       vielgeschossigen Parkhäusern stehen oder auf eigenen Grundstücken oder
       Flächen von Vermietern? Warum dürfen Autos selbst die schönste Straßenecke
       zuparken? (Was dann immer für ein Aha-Erlebnis sorgt, wenn für
       Filmaufnahmen mal das Parken verboten und die Straße autofrei zu erleben
       ist.)
       
       Es ist eine rein politische Entscheidung zu sagen: Ja, auch in der Stadt
       gestehen wir die Nutzung öffentlichen Raums als Parkplatz zu. Das aber kann
       sich der Staat dann auch gut bezahlen lassen und das eingenommene Geld
       dafür verwenden, den hier nun belegten öffentlichen Raum an anderer Stelle
       schöner zu gestalten.
       
       10 Nov 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/rbmskzl/politik/senat/koalitionsvertrag/
 (DIR) [2] https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/dav/parkkarten_bewilligungen/parkkarten_beziehen/parkkarte_anwohner/anwohnerparkkarte.html
 (DIR) [3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/cdu-chef-wegner-kritisiert-plane-fur-teureres-anwohnerparken-als-abzocke-6596509.html
 (DIR) [4] https://n26.com/de-de/blog/kosten-fuer-ein-auto
 (DIR) [5] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36405/umfrage/durchschnittliche-gebrauchtwagenpreise-in-deutschland/
 (DIR) [6] https://www.t-online.de/auto/technik/id_84482754/auto-unterhaltskosten-so-viel-kostet-ihr-fahrzeug-pro-monat.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Alberti
       
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