# taz.de -- Queere Geflüchtete in Hamburg: Schutzlos in der Unterkunft
       
       > In Hamburger Einrichtungen der Erstaufnahme gibt es keine Schutzräume für
       > queere Geflüchtete. Betroffene wenden sich nun an den Senat.
       
 (IMG) Bild: Keine Chance auf Privatsphäre: Mehrbettzimmer in einer Hamburger Unterkunft
       
       Hamburg taz | „Die Duschen und Toiletten der Unterkunft konnte ich nicht
       benutzen“, sagt Jesika. „Auf die Frauentoilette durfte ich nicht, auf die
       Männertoilette wollte ich nicht. Ich musste draußen pinkeln.“
       
       Während die Venezuelanerin erzählt und gestikuliert, klimpert ein goldenes
       Armband an ihrem Handgelenk, ihre langen Haare fallen über ihre Schultern
       auf ihr Dekolleté. Die Beine hat sie überschlagen und mit einer feinen
       Strumpfhose bekleidet, die Fingernägel weiß lackiert. Als ausländische
       Transfrau sei es in der Geflüchtetenunterkunft furchtbar gewesen, sagt
       Jesika. Die männlichen Bewohner hätten sie bedroht, sich über sie lustig
       gemacht, ihr aufgelauert und sie eingeschüchtert. „Wir brauchen
       Schutzräume“, sagt Jesika. „Alles, was wir wollen, ist in Sicherheit zu
       sein.“
       
       Jesika ist eine von sechs [1][queeren Geflüchteten], die per Video ihre
       Geschichte erzählen. Sie wenden sich an den Hamburger Senat, um Unterkünfte
       für queere Geflüchtete zu fordern. In Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es
       bislang keine Schutzräume für LGBTQI-Personen. Erst, wenn sie in
       Folgeeinrichtungen umziehen, können Betroffene mit Gleichgesinnten zusammen
       wohnen. Dabei berichten vor allem Transpersonen immer wieder von Gewalt
       durch andere Bewohner oder gar das Security-Personal.
       
       ## Laut Gesetz „besonders schutzbedürftig“
       
       In einer [2][Anfrage der Linksfraktion antwortet der Senat] auf die Frage,
       wie die Behörden dem besonderen Schutzbedürfnis von queeren
       Migrant*innen nachkommen: „LGBTQI*-Personen werden nach Möglichkeit
       temporär einzeln untergebracht, bis eine weitere passende Unterbringung
       ermöglicht werden kann.“
       
       Die Betonung dürfte hierbei auf „nach Möglichkeit“ liegen. De facto
       reichten die Möglichkeiten bei Weitem nicht aus, sagt Ilka Quirling,
       Anwältin für Migrationsrecht und Mitinitiatorin des „Projekt Artikel 21“.
       Die Gruppe setzt sich zusammen aus Aktiven der Flüchtlingsarbeit, sie haben
       auch die Videos produziert und im Rahmen mehrerer Ausstellungen gezeigt.
       Die Gruppe bezieht sich mit ihrem Namen auf die Aufnahmerichtlinie der EU,
       die in Artikel 21 die Bedürfnisse „besonders schutzbedürftiger“ Menschen
       regelt. In Deutschland zählt dazu auch der Schutzbedarf von
       LGBTQI-Personen. „Leider wird das aber nicht umgesetzt“, kritisiert
       Quirling.
       
       In den Folgeeinrichtungen sieht es etwas besser aus als in den
       Erstaufnahmen. Nach Angaben des Senats stehen derzeit 35 Plätze in
       sogenannten „Schutz WGs“ zur Verfügung. In der Praxis handele es sich dabei
       allerdings oft nur um ein Mehrbettzimmer innerhalb einer ganz normalen
       Einrichtung, berichtet die Initiative „Projekt Artikel 21“. Aus Angst vor
       Gewalt und Diskriminierung trauten sich die Betroffenen teilweise kaum, ihr
       Zimmer zu verlassen.
       
       In ihrer Arbeit, etwa mit asylsuchenden transgeschlechtlichen Personen aus
       Südamerika, erlebe Quirling oft, dass die Personen mehrfach traumatisiert
       seien. Oftmals hätten sie in ihrer Herkunftsgesellschaft Gewalt erfahren,
       seien von Freund*innen und Familien im Stich gelassen worden, hätten
       keine Jobchancen und keine Möglichkeiten der Anerkennung in ihrem Land.
       
       Dann kämen sie hier her – und träfen auf die gleichen Strukturen, vor denen
       sie geflohen seien, weil sie gemäß dem Königsteiner Schlüssel je nach
       Herkunftsland auf Erstaufnahmeeinrichtungen in ganz Deutschland verteilt
       würden. Geflüchtete aus Venezuela zum Beispiel müssen nach Sachsen. Eine
       Mandantin von Quirling sei in Leipzig von den Security-Mitarbeitern
       verprügelt worden, berichtet die Anwältin.
       
       ## Wenig Verständnis beim Senat
       
       In Hamburg seien die Bedingungen besser – auch wenn sie bei Weitem nicht
       ausreichen, wie die Initiative betont. Im Gegensatz zu vielen ländlicheren
       Regionen oder kleineren Städten gibt es hier immerhin Beratungsstellen.
       Auch hormonelle Behandlungen, etwa im Uniklinikum, sind möglich, außerdem
       gibt es ein Netzwerk organisierter LGBTQI-Migrant*innen.
       
       Die Initiative „Projekt Artikel 21“ fordert den Senat deshalb auf, queere
       Migrant*innen ab dem ersten Tag im Asylsystem gesondert unterzubringen.
       Im Juli wandte sie sich mit einem offenen Brief an Innensenator Andy Grote
       und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (beide SPD). Darin argumentieren
       sie: „Sowohl aus völkerrechtlichen als auch aus europa- und
       nationalrechtlichen Vorschriften ergibt sich der Anspruch von LSBTIQ
       gegenüber der Stadt Hamburg auf eine geschützte Unterbringung mit
       gesundheitlichen und psychosozialen Angeboten ab Tag eins des
       Asylverfahrens.“ Mit der Umsetzung dieses Anspruchs würde die Stadt ihrem
       Anspruch als „Rainbowcity“ gerecht. Hamburg könnte zudem als positives
       Beispiel gegenüber anderen Bundesländern vorangehen, indem es die
       Umverteilung nach dem Königssteiner Schlüssel für besonders
       schutzbedürftige Personen aussetze.
       
       E[3][ine Petition mit ihren Forderungen fand] bereits 2.225
       Unterstützer*innen, unter den Erstunterzeichner*innen sind neben
       dem Lesben- und Schwulenverband und dem Landesfrauenrat auch
       Beratungsstellen wie Pro Familia, der Republikanischer Anwältinnen- und
       Anwälteverein sowie die Spezialambulanz für sexuelle Gesundheit und
       Transgender-Versorgung des Universitätsklinikums Eppendorf.
       
       Doch weder bei der Innen-, noch bei der Sozialbehörde traf die Initiative
       auf Verständnis. Die Sozialsenatorin antwortete gar nicht. Auf
       taz-Nachfrage gab der Sprecher der Behörde, Wolfgang Arnhold, an, dass es
       gängige Praxis des Senats sei, sich nicht auf offene Briefe zu äußern.
       „Wenn in Erstaufnahme ein Fall bekannt wird, bringen wir die Person an
       einem bestimmten Standort unter – in einem Zimmer mit 2er-Belegung und
       eigenem Bad zusammen mit einer anderen queeren Person“, fügte er hinzu. Es
       gebe auch die Möglichkeit, dass das Amt für Migration die betreffende
       Person in eine LSBTIQ*-Wohneinheit in öffentlicher Unterbringung verlege.
       
       Innensenator Grote antwortete, dass auch seine Behörde sehr bemüht sei, den
       besonderen Bedürfnissen von LSBTIQ gerecht zu werden. Dafür stünden die 35
       Plätze in den „Schutz WGs“ bereit. Die Aussetzung des Königsteiner
       Schlüssels sei nicht sinnvoll – „auch um einzelne Länder, wie die Freie und
       Hansestadt Hamburg, nicht zu überlasten.“
       
       Quirling meint, dass Grote ihren Brief gar nicht richtig gelesen habe.
       Seine Antwort findet die Anwältin „sehr unbefriedigend“. „Es ist für mich
       nicht nachvollziehbar, wie der Senator behaupten kann, die bestehenden
       Angebote würden ausreichen.“ Sie ist sich sicher, dass die Versorgungslücke
       bekannt sei, aber vom Senat aktiv ignoriert werde: „Es fehlt das
       Problembewusstsein.“
       
       4 Oct 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Queere-Gefluechtete-in-Deutschland/!5908744
 (DIR) [2] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80421/unterbringungssituation_von_lsbtqia_gefluechteten_in_hamburg.pdf
 (DIR) [3] https://www.change.org/p/umfassende-schutzma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-lgbtqia-gefl%C3%BCchtete-von-tag-1-im-asylverfahren
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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