# taz.de -- Prozess um Anwaltshonorar in Hannover: „Ein unzumutbares Verhältnis“
       
       > Eine Mandantin wirft ihrem Anwalt vor, sie sexuell belästigt zu haben.
       > Der hingegen erwartet ein Honorar für seine Arbeit und klagt.
       
 (IMG) Bild: „Heißes Bild! Dein Freund hat Glück“: Kompliment per Whatsapp oder schlicht eine Belästigung, das ist die Frage
       
       Translator
       
       Hannover taz | Ihr Anwalt habe ihr wiederholt geschrieben, sie viel
       häufiger angerufen, als es notwendig gewesen wäre, und wenn sie nicht
       reagierte, kamen noch E-Mails dazu. Die Avancen ihres Anwalts Mustafa A.
       habe Jeanne D. als so unangenehm empfunden, dass sie das Mandatsverhältnis
       fristlos beendete. Er stellte trotzdem eine Rechnung für seine anwaltlichen
       Leistungen. Sie weigerte sich, die 1.052,18 Euro zu zahlen, mit der
       Begründung: Er habe sie unter anderem über Whatsapp belästigt.
       
       Etwa ein Jahr später treffen die beiden vor dem Amtsgericht Hannover wieder
       aufeinander. Mustafa A., der sich selbst vertritt, besteht auf seinem
       Honorar. Das eine habe mit dem anderen nämlich nichts zu tun, skizziert die
       Vorsitzende Richterin den Standpunkt des Klägers. Er hatte sie wegen eines
       Verkehrsunfalls vertreten, konkret kam es zu einem
       Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Zivilverfahren.
       
       Der taz berichtet Jeanne D. nach der Verhandlung, dass ihr Anwalt Fotos von
       ihr kommentiert und Termine angesetzt habe, „obwohl es nicht wirklich was
       zu besprechen gab“. Die 35-Jährige wirkt betroffen, sie spricht leise,
       erzählt, dass der Anwalt gewusst habe, dass sie sich unwohl fühle. Sie habe
       sich bemüht, ruhig und freundlich zu bleiben. Das Gefühl der Hilflosigkeit
       und gleichzeitig das Wissen darum, ihn als Anwalt zu brauchen, hätten sie
       belastet. Irgendwann habe es gereicht, sagt sie. „Enough is enough – ich
       will nichts mit ihm zu tun haben.“
       
       Gerichtlich sollte am Dienstag vor dem Amtsgericht geklärt werden, ob die
       fristlose Kündigung der Mandantin rechtmäßig war. Hier ließ die Richterin
       keinen Zweifel: Das Verhältnis sei unzumutbar gewesen. Aus Sicht von
       Mustafa A. sei man sich während des Mandats bloß „freundschaftlich
       nähergekommen“. So paraphrasiert die Richterin die Sichtweise des Anwalts.
       
       Sie kommt auf einen ihr vorliegenden Screenshot eines Chats zu sprechen:
       Auf ein Foto seiner Mandantin habe Mustafa A. mit den Worten „heißes Bild“,
       zwei Flammen und einem lächelnden Emoji reagiert. Jeanne D. habe sich
       bedankt, der Anwalt soll nachgelegt haben mit den Worten „Dein Freund hat
       Glück“. Äußerungen, die laut der Richterin ausdrücklich „nichts in einem
       anwaltlichen Verhältnis zu suchen haben und selbst freundschaftlich
       schwierig“ seien. Mustafa A. lässt sich auf die Bewertungen seines
       Verhaltens nicht ein. Als habe er nicht hingehört, erklärt er, auf dem
       Honorar zu bestehen.
       
       „Ich habe jeden Tag Angst, ihm zu begegnen“, sagt Jeanne D. zur taz. Er
       habe ihr mit den Worten „Du wirst die Konsequenzen sehen“ gedroht, falls
       sie die [1][Whatsapp]-Nachrichten, die er ihr geschrieben hat, jemandem
       zeige.
       
       Das Verfahren sollte nun klären, inwiefern die erbrachte juristische
       Leistung überhaupt noch einen Wert hat. Da Jeanne D. einen neuen Anwalt
       beauftragt hat, der sich, wie die Richterin sagt, „richtig der Sache
       angenommen“ habe, könnten die Zahlungsansprüche aus dem vorherigen
       Mandatsverhältnis verfallen. Tatsächlich habe der neue Anwalt das
       Ordnungswidrigkeitsverfahren übernommen. Dass das auch für das
       Zivilverfahren gelte, habe die Beklagte versäumt, anzugeben. Daher müsse
       Jeanne D. ihren vorherigen Anwalt Mustafa A. dafür bezahlen.
       
       Ihr neuer Anwalt habe sich eines „anwaltlichen Tricks“ bedient, wie Simon
       Künnen, Richter am Amtsgericht und Ansprechperson für den Fall, im
       Anschluss des Prozesses erklärt. Es seien keine Anträge vorgetragen und ein
       „Versäumnisurteil“ in Kauf genommen worden. Die Beklagte habe zwei Wochen
       Zeit, Einspruch [2][]einzulegen.
       
       Auf Anfrage heißt es, dass das geplant sei. In einem zweiten Verfahren
       wolle die Verteidigung darlegen, dass beide Bestandteile des Falls von
       einem neuen Anwalt übernommen wurden – wodurch die Leistung von Mustafa A.
       vollständig wertlos werden könnte. Eine Beschwerde wegen [3][Belästigung]
       und Drohung habe der neue Anwalt von Jeanne D. außerdem eingelegt.
       
       15 Oct 2025
       
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