# taz.de -- Prozess um Anwaltshonorar in Hannover: „Ein unzumutbares Verhältnis“
> Eine Mandantin wirft ihrem Anwalt vor, sie sexuell belästigt zu haben.
> Der hingegen erwartet ein Honorar für seine Arbeit und klagt.
(IMG) Bild: „Heißes Bild! Dein Freund hat Glück“: Kompliment per Whatsapp oder schlicht eine Belästigung, das ist die Frage
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Hannover taz | Ihr Anwalt habe ihr wiederholt geschrieben, sie viel
häufiger angerufen, als es notwendig gewesen wäre, und wenn sie nicht
reagierte, kamen noch E-Mails dazu. Die Avancen ihres Anwalts Mustafa A.
habe Jeanne D. als so unangenehm empfunden, dass sie das Mandatsverhältnis
fristlos beendete. Er stellte trotzdem eine Rechnung für seine anwaltlichen
Leistungen. Sie weigerte sich, die 1.052,18 Euro zu zahlen, mit der
Begründung: Er habe sie unter anderem über Whatsapp belästigt.
Etwa ein Jahr später treffen die beiden vor dem Amtsgericht Hannover wieder
aufeinander. Mustafa A., der sich selbst vertritt, besteht auf seinem
Honorar. Das eine habe mit dem anderen nämlich nichts zu tun, skizziert die
Vorsitzende Richterin den Standpunkt des Klägers. Er hatte sie wegen eines
Verkehrsunfalls vertreten, konkret kam es zu einem
Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Zivilverfahren.
Der taz berichtet Jeanne D. nach der Verhandlung, dass ihr Anwalt Fotos von
ihr kommentiert und Termine angesetzt habe, „obwohl es nicht wirklich was
zu besprechen gab“. Die 35-Jährige wirkt betroffen, sie spricht leise,
erzählt, dass der Anwalt gewusst habe, dass sie sich unwohl fühle. Sie habe
sich bemüht, ruhig und freundlich zu bleiben. Das Gefühl der Hilflosigkeit
und gleichzeitig das Wissen darum, ihn als Anwalt zu brauchen, hätten sie
belastet. Irgendwann habe es gereicht, sagt sie. „Enough is enough – ich
will nichts mit ihm zu tun haben.“
Gerichtlich sollte am Dienstag vor dem Amtsgericht geklärt werden, ob die
fristlose Kündigung der Mandantin rechtmäßig war. Hier ließ die Richterin
keinen Zweifel: Das Verhältnis sei unzumutbar gewesen. Aus Sicht von
Mustafa A. sei man sich während des Mandats bloß „freundschaftlich
nähergekommen“. So paraphrasiert die Richterin die Sichtweise des Anwalts.
Sie kommt auf einen ihr vorliegenden Screenshot eines Chats zu sprechen:
Auf ein Foto seiner Mandantin habe Mustafa A. mit den Worten „heißes Bild“,
zwei Flammen und einem lächelnden Emoji reagiert. Jeanne D. habe sich
bedankt, der Anwalt soll nachgelegt haben mit den Worten „Dein Freund hat
Glück“. Äußerungen, die laut der Richterin ausdrücklich „nichts in einem
anwaltlichen Verhältnis zu suchen haben und selbst freundschaftlich
schwierig“ seien. Mustafa A. lässt sich auf die Bewertungen seines
Verhaltens nicht ein. Als habe er nicht hingehört, erklärt er, auf dem
Honorar zu bestehen.
„Ich habe jeden Tag Angst, ihm zu begegnen“, sagt Jeanne D. zur taz. Er
habe ihr mit den Worten „Du wirst die Konsequenzen sehen“ gedroht, falls
sie die [1][Whatsapp]-Nachrichten, die er ihr geschrieben hat, jemandem
zeige.
Das Verfahren sollte nun klären, inwiefern die erbrachte juristische
Leistung überhaupt noch einen Wert hat. Da Jeanne D. einen neuen Anwalt
beauftragt hat, der sich, wie die Richterin sagt, „richtig der Sache
angenommen“ habe, könnten die Zahlungsansprüche aus dem vorherigen
Mandatsverhältnis verfallen. Tatsächlich habe der neue Anwalt das
Ordnungswidrigkeitsverfahren übernommen. Dass das auch für das
Zivilverfahren gelte, habe die Beklagte versäumt, anzugeben. Daher müsse
Jeanne D. ihren vorherigen Anwalt Mustafa A. dafür bezahlen.
Ihr neuer Anwalt habe sich eines „anwaltlichen Tricks“ bedient, wie Simon
Künnen, Richter am Amtsgericht und Ansprechperson für den Fall, im
Anschluss des Prozesses erklärt. Es seien keine Anträge vorgetragen und ein
„Versäumnisurteil“ in Kauf genommen worden. Die Beklagte habe zwei Wochen
Zeit, Einspruch [2][]einzulegen.
Auf Anfrage heißt es, dass das geplant sei. In einem zweiten Verfahren
wolle die Verteidigung darlegen, dass beide Bestandteile des Falls von
einem neuen Anwalt übernommen wurden – wodurch die Leistung von Mustafa A.
vollständig wertlos werden könnte. Eine Beschwerde wegen [3][Belästigung]
und Drohung habe der neue Anwalt von Jeanne D. außerdem eingelegt.
15 Oct 2025
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## AUTOREN
(DIR) Katja Spigiel
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