# taz.de -- Verbraucherschutz in Deutschland: Lemke will Mogelpackung verbieten
       
       > Bei gleicher Packungsgröße weniger Inhalt? Das soll es laut der grünen
       > Ministerin nicht mehr geben. Doch nicht alle in der Regierung finden das
       > gut.
       
 (IMG) Bild: In französischen Supermärkten wird man bereits auf Mogelpackungen aufmerksam gemacht
       
       Berlin afp/dpa | Bundesumwelt und -verbraucherschutzministerin Steffi Lemke
       (Grüne) will gegen versteckte [1][Preiserhöhungen] im Einzelhandel
       vorgehen. „Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis. Hier werden die
       Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt“, sagte die
       Grünen-Politikerin dem Handelsblatt. „Dem möchte ich einen Riegel
       vorschieben.“
       
       Demnach sollten künftig gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem
       Inhalt unzulässig sein. Das Gleiche gelte, wenn der Inhalt gleich bleibe
       und die Verpackung vergrößert werde.
       
       Künftig soll laut der grünen Verbraucherschutzministerin klar geregelt
       werden, „dass gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt
       unzulässig sind“. Das Gleiche gelte, wenn der Inhalt gleich bleibe und die
       Verpackung vergrößert werde. „Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des
       Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch“,
       betonte Lemke. Ein Gesetzentwurf durchläuft derzeit die
       [2][regierungsinterne] Ressortabstimmung.
       
       Der SPD-Verbraucherpolitiker Carsten Träger nannte die angestrebte
       Gesetzesänderung einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und
       Verbraucherschutz“. Es werde klargestellt, „dass weniger Füllmenge bei
       gleicher Verpackungsgröße unzulässig ist“, sagte Träger dem Handelsblatt.
       
       ## FDP gegen Reformvorschlag
       
       Die FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm stellte sich gegen die
       Gesetzespläne: „In einer freien Marktwirtschaft steht es Herstellern frei,
       den Preis für ihre Ware und die Größe der Verpackung zu bestimmen oder
       beides zu ändern“, sagte Willkomm der Zeitung. „Ein gesetzliches
       Schrumpfungsverbot braucht es nicht.“ Verbraucher, die sich vom Produkt
       verschaukelt fühlten, sollten beim nächsten Einkauf konsequent die Marke
       wechseln, sagte sie der Zeitung. Außerdem finde eine ausreichende
       Sozialkontrolle durch Negativpreise wie die „Mogelpackung des Jahres“ der
       Verbraucherzentralen statt.
       
       Verbraucherschützer kritisieren „Mogelpackungen“ schon länger als
       Verbrauchertäuschung und Abzocke. Jüngst hatte auch die Stiftung Warentest
       vor „[3][Shrinkflation]“ gewarnt – also vor geschrumpftem Inhalt in kaum
       merkbar veränderter Verpackung.
       
       17 Sep 2023
       
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