# taz.de -- Nach Aus der UN-Mission: Ortskräfte aus Mali fordern Schutz
       
       > Aus Angst vor Terror richten sich Übersetzer:innen mit einem Brief an
       > die Bundesregierung. Diese will gelernt haben.
       
 (IMG) Bild: Die Bundeswehr sollte mit der Minusma-Mission der UN den Frieden in Mali wahren
       
       Berlin/Freiburg taz | Aktivist*innen fordern von der Bundesregierung
       Unterstützung [1][für Ortskräfte in Mali.] In einem Brief hatten fünf
       Übersetzer*innen Deutschland angesichts des Truppenabzugs und der sich
       zusehends verschlechternden Sicherheitslage um Schutz gebeten. „Man hätte
       längst Lehren aus der katastrophalen Situation in Afghanistan ziehen können
       und müssen“, sagte Marcus Grotian vom Patenschaftsnetzwerk Afghanische
       Ortskräfte der taz. Was fehle, sei ein grundsätzliches Konzept für den
       Umgang mit einheimischen Angestellten.
       
       Sie hätten Nachrichten gesehen, „in denen die Terroristen damit drohen,
       gegen all diejenigen vorzugehen, die für die nationalen und internationalen
       Streitkräfte gearbeitet haben“, zitiert der Spiegel aus dem Brief der
       Ortskräfte, die ihm Rahmen der [2][UN-Mission Minusma] für die Bundeswehr
       tätig waren. Dem Magazin zufolge beschäftigt Deutschland in Mali rund 400
       einheimische Ortskräfte, etwa 60 davon Helfer*innen der Bundeswehr, von
       denen rund 20 als Dolmetscher*innen tätig waren.
       
       Explizit verweisen die Verfasser*innen des Briefs auf den desaströsen
       Bundeswehrabzug aus Afghanistan – bis heute sitzen Tausende gefährdeter
       Ortskräfte in Afghanistan fest, obwohl die Bundesregierung ihnen Hilfe
       zugesagt hat.
       
       Das sogenannte [3][Ortskräfteverfahren hat die Bundesregierung] schon 2013
       für örtliche Mitarbeiter*innen in Afghanistan eingerichtet. Danach
       müssen bedrohte Personen eine Gefährdungsanzeige stellen, die dann von dem
       für sie zuständigen deutschen Ministerium geprüft wird. Das
       Bundesinnenministerium kann dann eine Aufnahmezusage erteilen, mit der die
       gefährdete Ortskraft bei einer deutschen Botschaft ein Visum beantragen
       kann.
       
       ## „Sich auf Deutschland verlassen können“
       
       Das Ortskräfteverfahren ist nicht gesetzlich geregelt. Für die
       Aufnahmezusage durch das Innenministerium gibt es zwar eine Rechtsgrundlage
       in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes. Es gibt aber keinen einklagbaren
       Anspruch, nach Deutschland geholt zu werden. Zwar argumentiert das Deutsche
       Institut für Menschenrechte, dass es eine staatliche Schutzpflicht für die
       afghanischen Ortskräfte gebe. Doch solche Schutzpflichten lassen der
       Bundesregierung viel Spielraum bei der Erfüllung. Sie darf nur nicht
       untätig bleiben oder völlig ungeeignete Maßnahmen ergreifen.
       
       Vereinzelt haben afghanische Ortskräfte bereits bei deutschen
       Verwaltungsgerichten geklagt. So vertritt der Anwalt Matthias Lehnert im
       Auftrag von Pro Asyl sechs Afghanen, die in einem Polizeiprojekt der
       Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gearbeitet
       haben. Doch seine im Frühjahr gestellten Eilanträge wurden vom
       Verwaltungsgericht Berlin bereits abgelehnt. Im September wird es eine
       mündliche Verhandlung in der Hauptsache geben.
       
       „Das Ortskräfteverfahren gibt es nur für Afghanistan, und nicht mal da
       funktioniert es“, kritisiert Grotian. Für andere Krisenregionen gebe es
       aber überhaupt keinen Plan. Derweil bekennt sich der Vorsitzende des
       Afghanistan-Untersuchungsausschusses im Bundestag in Bezug auf den Einsatz
       in Mali zur deutschen Verantwortung gegenüber den lokalen
       Mitarbeiter*innen. „Wer für uns arbeitet, sollte sich auch auf Deutschland
       verlassen können“, sagte SPD-Politiker Ralf Stegner der taz.
       
       Der Hilferuf der malischen Bundeswehr-Ortskräfte habe ihn auch erreicht.
       „Richtig ist sicher, dass man dem nachgeht und dass man das mit
       Sensibilität betrachtet“, so Stegner. „Aus der Lage in Afghanistan zu
       lernen heißt, humanitäre Spielräume, die man hat, zu nutzen, um der
       Verantwortung gerecht zu werden.“
       
       Die Organisation Mission Lifeline wirft der Bundesregierung jedoch vor,
       genau diese Spielräume immer weiter zu verengen. „Da haben sie aus
       Afghanistan gelernt und die Verträge im Vorhinein noch ungünstiger
       gestaltet“, sagte der Vorsitzende Axel Steier. So seien Reinigungspersonal
       und andere Mitarbeiter der Bundeswehr in Sub-Firmen ausgegliedert und
       könnten dadurch ihre Position gegenüber der Bundesregierung nur schwer
       durchsetzen.
       
       Bis Redaktionsschluss antwortete das Bundesinnenministerium (BMI) auf
       taz-Anfrage zum geplanten Umgang mit den Ortskräften in Mali nicht, das
       Auswärtige Amt verwies auf die Zuständigeit des BMI. Dem Spiegel zufolge
       bemühen sich aber die beteiligten Ressorts um eine „bessere interne
       Abstimmung“, als es in Afghanistan der Fall war. Die Ampel erwäge mehrere
       Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen – von Lohnfortzahlung über Hilfe beim
       Umzug bis hin zu einer Aufnahme in Deutschland.
       
       15 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
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