# taz.de -- Waffenverkauf vor Mord an Walter Lübcke: Teil-Freispruch rechtens
       
       > Der BGH bestätigt den Teil-Freispruch des mutmaßlichen Verkäufers der
       > Mordwaffe Walter Lübckes. Der Mann muss nicht nochmal vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Eine Bronzetafel erinnert an den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten
       
       Karlsruhe dpa | Der Mann, der wegen des angeblichen Verkaufs der Tatwaffe
       an den Mörder des [1][CDU-Politikers Walter Lübcke freigesprochen] wurde,
       muss nicht nochmals vor Gericht. Der Teil-Freispruch in dieser Sache sei
       nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am
       Mittwoch und verwarf damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft
       Düsseldorf. Die Anklagebehörde war gegen ein Urteil des Landgerichts
       Paderborn vom Januar vergangenen Jahres vor den BGH gezogen.
       
       In Paderborn war der 68-Jährige zwar wegen des unerlaubten Besitzes von
       Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Verkauf der Mordwaffe
       im Jahr 2016 an den späteren Lübcke-Attentäter Stephan Ernst war ihm aus
       Sicht des Gerichts aber nicht nachzuweisen. Es sprach ihn vom Vorwurf der
       fahrlässigen Tötung frei. Mit der BGH-Entscheidung ist der Teil-Freispruch
       nun rechtskräftig. „Ich bin froh, dass für meinen Mandanten nun endlich
       alles vorbei ist“, erklärte sein Anwalt Ashraf Abouzeid.
       
       ## Widersprüchliche Angaben
       
       Die Düsseldorfer Anklagebehörde hatte Verfahrensfehler gerügt und unter
       anderem moniert, dass das Landgericht den damals bereits wegen Mordes
       verurteilten Ernst in der Verhandlung gegen den 68-Jährigen nicht angehört
       hatte. Sie hatte seinerzeit eigens die Aussetzung des Verfahrens beantragt,
       um dies zu ermöglichen. Denn [2][das Urteil gegen Ernst] war damals noch
       nicht rechtskräftig gewesen. So lange hätte der Lübcke-Mörder als Zeuge
       nicht aussagen müssen.
       
       Das Landgericht hatte dem Antrag nicht stattgegeben – zu Recht, führte der
       zuständige BGH-Strafsenat nun aus. Auch sei in der Revisionsbegründung
       nicht erläutert worden, was Ernst als Zeuge zur Aufklärung des
       Waffenerwerbs hätte beitragen können. Schon in seinem eigenen Prozess habe
       er widersprüchliche Angaben gemacht. Zudem wäre es durchaus denkbar
       gewesen, dass Ernst auch vor dem Paderborner Gericht ein
       Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte, um sich nicht selbst zu belasten.
       
       Der 68-Jährige aus Ostwestfalen hatte stets bestritten, die Mordwaffe an
       den Rechtsextremisten Ernst verkauft zu haben. Er räumte vor dem
       Landgericht lediglich ein, ihm etwa ein Bajonett und eine nicht
       funktionsfähige Dekorationswaffe verkauft zu haben. Ernst und er hatten
       sich seinerzeit auf einem Flohmarkt kennengelernt und waren bis 2019, dem
       Jahr des Lübcke-Mordes, in Kontakt.
       
       Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nächster
       Nähe mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Mord gilt als erster
       rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der
       Kasseler Regierungspräsident hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen
       eingesetzt.
       
       28 Jun 2023
       
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