# taz.de -- Gesetz für Anpassung an den Klimawandel: Deutschland fit für Extremwetter
       
       > Der Bund will Länder und Kommunen zu mehr Vorsorge für den Klimawandel
       > verpflichten. Das Ziel: Schäden abmildern. Das Problem: Noch fehlt Geld.
       
 (IMG) Bild: Vorbereitung auf Extremwetter tut Not: Überflutung im Berliner Tiergarten 2019
       
       Berlin taz | Ob durch dürreresistente Bäume und Büsche, begrünte Fassaden
       und Dächer, Regeln für die Wasserentnahme, mehr Brunnen oder mehr Schatten:
       Damit Städte, Landkreise und Gemeinden ihr Handeln mit solchen Maßnahmen an
       die Folgen des Klimawandels anpassen, hat das Bundeskabinett am Donnerstag
       den Entwurf für ein bundesweites [1][Klimaanpassungsgesetz] beschlossen.
       
       Laut [2][Studien] könnten sich die Schäden durch die Erderhitzung je nach
       deren Ausmaß allein für Deutschland bis zur Mitte des Jahrhunderts auf bis
       zu 900 Milliarden Euro summieren. Heute gebe es bereits enorme Auswirkungen
       durch den Klimawandel, sagte Umweltministerin Steffi Lemke. Vor genau zwei
       Jahren, in der Nacht vom 14. zum 15. Juli 2021, starben über 180 Menschen
       bei den Überschwemmungen im Ahrtal. „Hitze und Dürre, Starkregen und
       Hochwasser – Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur
       Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise“, betonte die
       Grünen-Politikerin. Deshalb brauche es einen verbindlichen Rahmen, der die
       Klimavorsorge von Bund, Länder und Kommunen abstimmt. Ziel: Klimaschäden
       vor Ort abmildern.
       
       Das Gesetz soll Länder und Kommunen verpflichten, lokale Risikoanalysen und
       Anpassungspläne zu erstellen und umzusetzen. Der Bund verpflichtet sich
       außerdem, eine Vorsorgestrategie mit messbaren Zielen bis Ende 2024 zu
       beschließen. Zudem ist vorgesehen, regelmäßig Schadensdaten nach
       Wetterextremen zu erheben. Auch die Ausgaben des Bunds für die
       Klimaanpassung sollen analysiert werden.
       
       Beim Geld liegt der Knackpunkt. Lemkes Gesetzentwurf kassierte zwar
       insgesamt Lob von vielen Seiten. Gleichzeitig hieß es, Ländern und Kommunen
       müsse bei der Vorsorge für den Klimawandel finanziell unter die Arme
       gegriffen werden. Die Anpassung an die Erderhitzung sei eine „Mammutaufgabe
       für Jahrzehnte“, [3][kommentierte etwa der Deutsche Städtetag] und forderte
       mehr Mittel.
       
       ## „55 Milliarden Euro und 16.200 Stellen“
       
       „Bund und Länder schätzen den Finanzbedarf für Klimaanpassungsmaßnahmen in
       Ländern und Kommunen bis 2030 auf insgesamt 55 Milliarden Euro und den
       Personalbedarf für die Umsetzung auf 16.200 Stellen“, sagte
       Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Derzeit sei es „unmöglich, diese nötigen
       Maßnahmen flächendeckend umzusetzen“. Und auch inhaltlich ging der
       Städtetag Lemkes Pläne an: „Schade ist es, dass das Klimaanpassungsgesetz
       die Minimierung von Versiegelung nicht konkret in den Blick nimmt“,
       erklärte Dedy. Es gehe aber „darum, möglichst viele Böden zu erhalten, in
       denen Wasser versickern kann“.
       
       Um mehr Geld des Bunds – so dass „die kommunale Wasserwirtschaft auf
       Fördermittel für die Bewältigung dieser Aufgabe zugreifen kann“ – [4][ging
       es auch dem Verband kommunaler Unternehmen], der bundesweit über 1.500
       Stadtwerke vertritt. „Nur so können steigende Entgelte für die Bürgerinnen
       und Bürger durch die notwendigen zusätzlichen Investitionen abgefedert
       werden“, hieß es. Landkreistagspräsident Reinhard Sager forderte „eine
       „Finanzierungszusage der Länder, denn dies darf nicht an den Kommunen
       hängen bleiben“. Es sei „unbedingt notwendig“, dass die Finanzierung der
       neuen Klimaaufgabe gewährleistet sei.
       
       Tatsächlich ist noch vage, wer wie für die Anpassung an die Extremwetter
       zahlen soll. Laut Umweltministerium müssten Bund und Länder eine
       langfristige Finanzierung noch diskutieren. Lemkes Gesetzentwurf wird nun
       an Bundestag und Bundesrat übermittelt. Das Gesetz soll 2024 in Kraft
       treten.
       
       13 Jul 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kleine-Klimakonferenz-COP-in-Bonn/!5936047
 (DIR) [2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Klimaschutz/kosten-klimawandelfolgen-in-deutschland.html
 (DIR) [3] https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2023/klimaanpassungsgesetz-flaechendeckende-vorsorge-vor-klimarisiken-ist-der-richtige-weg
 (DIR) [4] https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/klimawandel-vku-begruesst-klimaanpassungsgesetz-als-ersten-meilenstein-und-fordert-neues-foerderinstrument/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai Schöneberg
       
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