# taz.de -- Einigung auf Gesetzentwurf: Selbstbestimmung rückt näher
       
       > Justiz- und Familienministerium haben sich auf einen Entwurf zum
       > Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. Nächste Woche geht er in die
       > Verbandsanhörung.
       
 (IMG) Bild: Marco Buschmann und Lisa Paus während der Bundespressekonferenz auf der das Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt wurde
       
       Berlin taz | Justiz- und Familienministerium haben sich auf einen Entwurf
       zum Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. Der Entwurf liegt der taz vor. „Das
       medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität hat
       sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt. Die aktuelle Rechtslage
       trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es darin. Das geplante Gesetz
       soll eine möglichst niedrigschwellige [1][Änderung des Geschlechtseintrags]
       ermöglichen.
       
       Der Gesetzentwurf sieht demnach vor, dass der Geschlechtseintrag sowie
       Vornamen künftig beim Standesamt geändert werden können. Nach einer
       dreimonatigen Wartezeit ist die Änderung gültig. Kinder und Jugendliche
       sollen mit dem Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten Vornamen sowie
       Geschlechtseintrag ändern können. Sind die Jugendlichen über 14 Jahre alt
       und ihre Sorgeberechtigten stimmen nicht zu, kann ein Familiengericht diese
       Zustimmung ersetzen.
       
       Weiterhin vorgesehen ist eine Übergangslösung für [2][trans, inter und
       nicht-binäre Eltern]: Wurde bislang ein falsches Geschlecht in der
       Geburtsurkunde der Kinder festgehalten, so können künftig die Worte
       „Mutter“ wie „Vater“ durch die Bezeichnung „Elternteil“ ersetzt werden.
       Zudem wird gelten: Wer den Deadname, also den ehemaligen Namen einer
       Person, ohne deren Einverständnis preisgibt, dem droht ein Bußgeld von bis
       zu 10.000 Euro.
       
       Zuletzt kam es bei den Abstimmungen zwischen den zuständigen Ministerien
       immer wieder zu Verzögerungen, [3][ursprünglich war der Gesetzentwurf für
       vergangenes Jahr angekündigt]. Bereits im Juni 2022 wurden Eckpunkte für
       das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt, die nun weitestgehend im
       Gesetzentwurf auch wiederzufinden sind. Bislang noch nicht bekannt war,
       dass die einjährige Sperrfrist für erneute Änderungen nicht für
       Minderjährige gelten wird.
       
       ## Durch das Gesetz wird Geld gespart
       
       Insbesondere die im März angekündigte Wartezeit von drei Monaten sowie eine
       angekündigte [4][Klausel zum Hausrecht] sorgte in den vergangenen Monaten
       für Diskussionen. Darunter fiel zum Beispiel der Zugang zu Frauensaunen und
       Umkleidekabinen. Diese Klausel hat nun in dieser Weise Eingang in den
       Gesetzentwurf gehalten: „Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen
       sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben das Hausrecht des jeweiligen
       Eigentümers oder Besitzers und das Recht juristischer Personen, ihre
       Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt.“ Das heißt konkret:
       Eine befürchtete Ausweitung der Diskriminierung von trans, inter und
       nicht-binären Personen ist damit nicht gegeben.
       
       Auch sieht der Entwurf eine Quotenregelung von Gremien und Organen vor:
       Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Eintragung des Geschlechts
       zum Zeitpunkt der Besetzung.
       
       Das Selbstbestimmungsgesetz soll das in Teilen verfassungswidrige
       Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das im Glauben eingeführt wurde,
       dass trans Menschen „krank“ seien: Deshalb sind trans, inter und
       nicht-binäre Menschen zurzeit mit Gerichtsverfahren wie psychologischer
       Begutachtung konfrontiert, in denen sie teils demütigende Fragen zur
       Intimsphäre beantworten müssen, was mit dem künftigen
       Selbstbestimmungsgesetz nicht mehr der Fall sein wird.
       
       Durch den Wegfall der Gutachten wie Verfahren sparen Bürger_innen laut
       Gesetzentwurf künftig 2.100 Stunden bei Finanzämtern sowie 3.736.000 Euro
       an Verfahrenskosten. Bei den Ländern werden künftig 185.000 Euro gespart
       und im richterlichen Bereich etwa eine halbe Million Euro. Mehrkosten
       entstehen keine.
       
       Nachdem der Gesetzentwurf am Donnerstag der Koalition vorgelegt wurde, soll
       er nächste Woche an Verbände zur Kommentierung geschickt werden. Der
       [5][Bundesverband Trans*] äußerte sich am Donnerstagabend positiv über das
       Vorankommen der Bundesregierung: „Es ist ein sehr wichtiger Schritt, dass
       der Gesetzgebungsverfahren endlich in die nächste Phase geht und der
       Entwurf den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wird“, teilte der Verband
       mit.
       
       27 Apr 2023
       
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 (DIR) Nicole Opitz
       
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