# taz.de -- Geplantes Selbstbestimmungsgesetz: Paus kritisiert Debatte
       
       > Familienministerin Paus beklagt, dass in der Debatte um die Nachfolge des
       > Transsexuellengesetzes Ängste befeuert würden, die „mit der Realität
       > nichts zu tun haben“.
       
 (IMG) Bild: Lisa Paus kritisiert die negativen und falschen Erzählungen zum Selbstbestimmungsgesetz
       
       Berlin epd | Bundesfamilienministerin [1][Lisa Paus (Grüne)] hat die
       Debatte über das geplante Selbstbestimmungsgesetz kritisiert. „Da werden
       Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben“, sagte Paus dem
       Portal Zeit Online in Berlin. „Es geht beim Selbstbestimmungsgesetz darum,
       die betroffenen Personen in ihrer Geschlechtsidentität anzuerkennen und vor
       Stigmatisierung und Diskriminierung zu schützen.“
       
       Bei ihren Aussagen bezieht sich Paus der Zeitung zufolge auf Bestreben der
       FDP, dass etwa in Damensaunen oder Frauenhäusern auch künftig das Hausrecht
       gelten solle. Die Betreiber dürften demnach Trans-Personen, auch wenn diese
       einen weiblichen Geschlechtseintrag im Pass haben, abweisen.
       
       „Wir haben immer noch ein Transsexuellengesetz, das mehrfach vom
       Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, schlicht,
       weil es mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist“, betonte Paus. Dies
       gelte es nun zu ändern. Die betroffenen Personen seien „Opfer vor dem
       Gesetz und sie sind Opfer im Alltag“. Sie fügte hinzu: „Dass da nun eine
       Erzählung verbreitet wird, die suggeriert, sie seien Täter, das finde ich –
       gelinde gesagt – erstaunlich.“
       
       Durch [2][das Selbstbestimmungsgesetz] soll es erstmals eine einheitliche
       Regelung für trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen zur
       Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen geben. Demnach soll eine
       einfache Selbstauskunft beim Standesamt reichen, um den Vornamen oder den
       Geschlechtseintrag im Personenstandsregister korrigieren zu lassen. Bisher
       waren hierfür ein Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten
       nötig. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980
       ersetzen, das laut den Ministerien in wesentlichen Teilen verfassungswidrig
       ist.
       
       25 Apr 2023
       
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