# taz.de -- Palästinenser-Demonstration: Verwaltungsgericht prüft Verbot
       
       > Die Berliner Polizei hatte zwei Demonstrationen verboten. Gegen das
       > Verbot einer von ihnen wurde ein Eilantrag vor Gericht eingereicht.
       
 (IMG) Bild: Demonstration von Palestinenser:innen in Berlin am 8. April in Berlin
       
       Berlin dpa | Die Entscheidung der Berliner Polizei, eine für diesen Samstag
       geplante Palästinenser-Demonstration zu verbieten, beschäftigt nun das
       Verwaltungsgericht. Es sei ein entsprechender Eilantrag gegen die
       Entscheidung eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am
       Freitagnachmittag. Das Verwaltungsgericht sollte noch am Freitag darüber
       entscheiden.
       
       Die Berliner Polizei [1][hatte zuvor zwei Demonstrationen verboten] – eine
       für Samstag geplante Kundgebung auf dem Hermannplatz und eine Demonstration
       am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen
       Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen.
       
       Die Polizei begründete die Entscheidung mit der Gefahr, dass es bei den
       Versammlungen zu volksverhetzenden oder antisemitischen Ausrufen,
       Gewaltverherrlichung oder Gewalttätigkeiten kommen könnte. Nach Angaben von
       Polizeipräsidentin Barbara Slowik wurde gegen die Entscheidung zur
       Kundgebung am Samstag Widerspruch eingelegt, gegen das Verbot der
       Demonstration am Sonntag zunächst nicht.
       
       14 Apr 2023
       
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