# taz.de -- Bremens SPD und Grüne im Streit: Geh weg, Auto
       
       > Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden: Die Verkehrssenatorin
       > kann das illegale, aber meist geduldete Gehwegparken nicht einfach
       > akzeptieren.
       
 (IMG) Bild: Für Mensch mit Hund reicht der gute Meter Gehweg hier in der Bremer Neustadt. Für Rollis eher nicht
       
       Die Gehwege in der Bremer Neustadt sind oft voll: Mülltonnen,
       angeschlossene Fahrräder, Baustellen – und jede Menge Autos, die halb auf
       der Straße, halb auf dem für Fußgänger*innen vorgesehen Weg parken.
       
       Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen hat nun entschieden: Die
       Verkehrsbehörde muss über den Antrag von Anwohner*innen, die ein
       Einschreiten gegen das in der Praxis geduldete, aber [1][eigentlich
       illegale Gehwegparken] in ihren Quartieren gefordert hatten, neu
       entscheiden. Dabei räumen die Richter*innen der Verkehrsbehörde zwar
       einen „Ermessensspielraum“ ein, stellen aber fest: Zugeparkte Gehwege
       einfach so hinnehmen, das geht nicht. Das Urteil fiel bereits im September,
       vor einer Woche [2][veröffentlichte das Gericht die Begründung] für die
       Entscheidung.
       
       Geklagt hatten Eigentümer*innen und Bewohner*innen von Häusern in
       den Bremer Stadtteilen Neustadt, Findorff und Östliche Vorstadt. Wolfgang
       Köhler-Naumann ist einer der Kläger*innen. Er wohnt in der Neustadt, hier
       ist er auch mit seinen Enkel*innen unterwegs. „Mit Kinderwagen sind wir
       teilweise gar nicht aus der Gartentür rausgekommen“, sagt er.
       
       Auch jetzt, ein paar Jahre später, sei es gefährlich – wenn die Kinder zu
       Fuß einfach zwischen den Autos verschwinden, oder wenn sie auf dem Rad auf
       dem Bürgersteig unterwegs sind und an Rückspiegeln hängen bleiben, weil es
       so eng ist. „Und wenn Müllabfuhr ist, müssen wir auf der Straße gehen.“
       Auch der soziale Kontakt leide. „Man hat sich schon dran gewöhnt: Wenn man
       mit Partnerin oder Partner unterwegs ist, geht man hintereinander.“
       
       ## Grüne Verkehrssenatorin lehnte Antrag ab
       
       Die Kläger*innen zogen 2019 vor das Verwaltungsgericht, weil die Behörde
       der Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) ihren Antrag abgelehnt hatte,
       in dem die Betroffenen ein Einschreiten gegen das aufgesetzte Parken
       fordern. [3][Das Verwaltungsgericht gab ihnen recht] und der Behörde den
       Auftrag, sich erneut um den Antrag zu kümmern. Die Behörde legte Revision
       ein. Nicht weil sie aufgesetztes Parken toll findet, sondern weil die
       Entscheidung nicht nur Bremen, sondern ganz Deutschland betrifft.
       
       Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun
       „im Kern bestätigt, der Straßenverkehrsbehörde aber ein größeres Ermessen
       bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen eingeräumt“, heißt es nun in der
       Erklärung zum Urteil. Es stellt dabei fest: Gehwegparken ist laut
       Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten – das Verbot werde in den Straßen
       der Kläger*innen aber einfach missachtet, die Autos auf dem Gehweg „seit
       Jahrzehnten weitestgehend“ geduldet. Und: Die Straßenverkehrsbehörde könnte
       etwas dagegen tun. So weit, so bekannt.
       
       Das Gericht vertritt die Auffassung, dass das Verbot des aufgesetzten
       Parkens dem „Interesse der Allgemeinheit“ diene, aber auch dem Schutz von
       Individuen, die den Gehweg nutzen. Letzteres ziehe aber nur, wenn eine
       „unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges“ vorliege.
       
       Im Fall der Kläger*innen treffe das zu, „weil sich in ihren Straßen
       durch das aufgesetzte Parken verbleibende nutzbare Restgehwegbreiten von –
       zum Teil deutlich – weniger als 1,50 m auf annähend der gesamten Länge der
       vorhandenen Gehwege ergeben und ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich
       ist“. Ein schmaler Engpass, an dem sich Menschen vorbeiquetschen können,
       reicht also nicht.
       
       ## Erfolg über Bremen hinaus
       
       Die Marke von 1,50 Meter kommt aus dem Straßenverkehrsrecht, sagt Richter
       Friedemann Traub, Sprecher des OVG. Genauer aus der Regel, wann
       aufgesetztes Parken durch Schilder oder Linien erlaubt werden kann –
       nämlich wenn diese Restgehwegbreite übrig bleibt. Die Kläger*innen
       verlangen sogar eine freie Breite von 1,80 Meter, weil diese
       „städtebaulich“ für Gehwege veranschlagt werde.
       
       Die Behörde muss sich mit dem Thema nun befassen, kann das aufgesetzte
       Parken nicht einfach weiter dulden, hat das Gericht entschieden. Das heiße
       aber nicht, dass sie verpflichtet ist, dagegen vorzugehen: Es beschreibt im
       Gegensatz zum Verwaltungsgericht einen Ermessensspielraum, je nach „Dauer
       und Häufigkeit“ der Verstöße. Dabei solle bedacht werden, dass das
       Gehwegparken eben gängige Praxis ist. Sollte die Behörde nun ein Konzept
       entwickelt, dürfe darin priorisiert werden – je nachdem, wo die Gehwege am
       schlimmsten vollgeparkt sind.
       
       Kläger Köhler-Naumann hat zum OVG-Urteil gemischte Gefühle. „Das Gericht
       hat eine Marke in unserem Sinne gesetzt, das ist ein klarer Erfolg.“ Ein
       Erfolg sei auch, dass es aus der StVO den Individualschutz für
       Fußgänger*innen ableite. Und: „Das Gericht fordert den Staat
       unmissverständlich auf, tatsächlich zu handeln.“ Die Entscheidung gebe auch
       anderen Gruppen in Deutschland „eine ausgezeichnete Argumentationslinie für
       ihre Bemühen“.
       
       Die Kehrseite: Das Urteil lasse völlig offen, was genau in den Straßen der
       Kläger*innen passieren soll; dafür sorgt der eingeräumte
       Ermessensspielraum. Dieser falle zwar weg, sagt Köhler-Naumann, wenn der
       Staat das Problem einfach aussitze – aber ein erneuter Klageweg würde dann
       wieder sehr lange dauern. Ob die Kläger*innen in Revision gehen oder ob
       sie sich mit dem Erfolg zufriedengeben, werde man noch gemeinsam
       entscheiden. Das Verfahren könnte dann letztinstanzlich beim
       Bundesverwaltungsgericht landen.
       
       ## SPD-Innensenator hat eigenen Plan
       
       Der Beirat im Bremer Stadtteil Findorff beschäftigt sich schon seit einigen
       Jahren mit dem Parkdruck im Viertel, sagt Ulf Jacob (Grüne),
       Beiratssprecher für Verkehr und stellvertretender Vorsitzender des Vereins
       [4][„Klimazone Findorff“]. Schon 2019 habe der Beirat beschlossen,
       Anwohnerparken einzuführen. Doch noch gilt es nicht. „Eine andere
       Strategie wäre, einfach die Regeln umzusetzen“, sagt Jacob. Aber außer in
       den zwei Wochen, in denen nebenan auf der Bürgerweide der Freimarkt
       stattfindet, würde hier nicht kontrolliert werden.
       
       In der zweiten Februarhälfte dieses Jahres fand eine denkwürdige
       Beiratssitzung statt, in der eine knappe Mehrheit mit Stimmen von CDU, SPD
       und FDP für einen von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) vorgestellten Plan
       stimmte. Dabei gehöre das Thema zum Job von Verkehrssenatorin Schaefer,
       sagt Jacob.
       
       „Aber Mäurer gefiel das wohl nicht gut, also hat er ungefragt einen eigenen
       Plan entwickelt.“ In der Präsentation, die der taz vorliegt, bezeichnet die
       Innenbehörde die Pläne der Koalitionspartnerin als „kompromisslos“ und
       „kostenintensiv“. Man selbst wolle „nicht alle jetzt auf dem Gehweg
       parkenden Fahrzeuge“ entfernen, sondern einen schrittweisen Übergang
       schaffen.
       
       Doch was plant Schaefer eigentlich? Im November hat die
       Mobilitätsdeputation der Bremischen Bürgerschaft zum künftigen Umgang mit
       dem Gehwegparken einen Vier-Punkte-Plan beschlossen. Darin steht unter
       anderem, dass das illegale Gehwegparken nach und nach aus den Quartieren
       verschwinden soll. Je nach Situation würden manche Straßen dabei
       priorisiert; bis März dieses Jahres sollen so „Straßen mit
       Restgehwegbreiten unter 1,10 Meter bearbeitet werden“. Die verstärkten
       Kontrollen sollen den Anwohner*innen mit einer Kommunikationskampagne
       vermittelt werden, zu der Postwurfsendungen gehören.
       
       Und was will Mäurer? In dem vom Beirat Findorff beschlossenen Plan wird
       skizziert, dass Gehwegparken legalisiert werden könnte; durch weiße Linien
       auf dem Bürgersteig, die garantieren sollen, dass auch mit parkenden Autos
       eineinhalb Meter Gehweg übrig bleiben. Teilweise könnten dafür aber nur
       Autos mit einer Breite von 1,90 Meter die Parkplätze nutzen. Lücken
       zwischen den Parkreihen – zum Überqueren der Straße – sind auch eingeplant.
       Die Idee, die Mäurer „Parkfrieden“ nennt, sei „behutsamer und
       pragmatischer“ und lasse den Menschen „mehr Zeit zum Umdenken“.
       
       Eine Sprecherin von Senatorin Schaefer schreibt der taz, dass man das
       „Mäurer-Papier zum Zeitpunkt der Beiratssitzung“ zwar gekannt habe, es aber
       weder zwischen den Ressorts abgestimmt noch vom Senat beschlossen sei. Für
       eine Umsetzung gebe es entsprechend „keine Handlungsgrundlage“. Zumal es
       nicht rechtskonform sei, schreibt sie weiter, und verweist auf ein
       Gutachten, das ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt aus Berlin im
       Auftrag der Klimazone Findorff inzwischen erstellt hat.
       
       Mäurers Plan verstoße gegen die StVO, sagt der Gutachter Olaf Dilling der
       taz. „Laut StVO kann in Einbahnstraßen nur auf einer Straßenseite
       aufgesetztes Parken angeordnet werden, aber nicht wie von Mäurer vorgesehen
       auf beiden Seiten.“
       
       Auch werde vom Innenressort nicht bedacht, dass das Parken auf dem Gehweg
       nicht einfach erlaubt werden kann, wenn sich auf der Straße viele
       Verschlüsse befinden: Hydranten fürs Löschen oder Gas- und Wasserleitungen,
       die im Brandfall abgestellt werden müssen. Das zu beachten, entgegnet die
       Innenbehörde, liege jedoch in der Verantwortung der Autofahrer*innen. Es
       sei verboten, selbst wenn das Parken auf einem Gehweg durch Schilder
       erlaubt werde.
       
       Für „unrealistisch“ hält Dilling zudem Mäurers Plan, das Parken nur für
       Fahrzeuge bis 1,90 Meter Breite zu erlauben. „Mit Spiegeln sind die in der
       Regel zwei Meter breit“, und diese behinderten schließlich Menschen mit
       Rollator oder Rollstuhl. Der Vorschlag bringe also keine Entlastung, „weil
       die Leute da gar nicht parken können oder es eben trotzdem tun und damit
       wieder die Barrierefreiheit einschränken“.
       
       Die von Mäurer geplante Restgehwegbreite von 1,50 Meter sei zudem „weit
       davon entfernt, was man als barrierefreien Bürgersteig ansieht“, sagt
       Dilling und verweist auf Gremien wie die Forschungsgesellschaft für
       Straßen- und Verkehrswesen. „Kein zwingender Standard, aber gängige
       Expertenmeinung“ sei eine Breite von 1,80 plus Sicherheitsstreifen.
       Letztere puffere noch mal ab, wenn Baustellenschilder oder Mülltonnen auf
       dem Gehweg stehen müssen.
       
       Auch Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein kann nicht
       ausschließen, dass es auch bei eineinhalb Meter Gehweg „zu Problemen im
       Begegnungsverkehr kommen kann“. Rollstühle oder andere Hilfsmittel seien
       unterschiedlich groß. Um ein sicheres Begegnen zu ermöglichen, benenne die
       Bremer Richtlinie „zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des
       öffentlichen Verkehrsraums“ daher ein Maß von 1,80 Meter, zuzüglich
       Sicherheitsstreifen.
       
       Doch auch das OVG spricht in seinem Urteil von einer Mindestbreite von 1,50
       Meter. „Es geht hier um Menschen ohne Gehbehinderung“, versucht sich Anwalt
       Dilling an einer Erklärung dafür. Er gehe davon aus, dass das Urteil an die
       Klägergruppe angepasst ist. Tatsächlich steht im Urteil: „Auf eine
       Beeinträchtigung von Kindern und Rollstuhlfahrern könnten sich die Kläger
       mangels Zugehörigkeit zu diesen Gruppen nicht berufen.“
       
       Frankenstein weist darauf hin, dass die Behörde bei der Umsetzung von der
       vom Gericht festgestellten Mindestbreite durchaus nach oben hin abweichen
       könne, ganz im Sinne der Barrierefreiheit.
       
       Jacob stellt zum Gutachten fest: „Der Beirat wurde von Mäurer in ein
       unsicheres Verfahren geschickt. Das habe ich noch nicht erlebt.“ Ob man in
       Findorff künftig nun mit oder ohne Bewohnerparken gegen die vielen Autos
       auf den Gehwegen angehen wird, sei unklar. Denn nicht nur die Bremer
       Bürgerschaft, auch die Beiräte werden im Mai neu gewählt. Jacob hofft, dass
       es noch eine Einigung gibt mit einem Vorschlag von beiden Behörden. „Das
       muss gemeinsam laufen, sonst wird eine Umsetzung nicht gehen“ – denn
       Schaefer plant, und Mäurers Ordnungsamt muss mitspielen.
       
       ## Der Wahlkampf beginnt
       
       Das Gerichtsverfahren spielt zwar unter anderem in Findorff, behandelt aber
       die Frage, ob die Verkehrsbehörde überhaupt etwas tun muss – und nicht, was
       genau und in welchen Straßen. Ob die Verkehrsbehörde gegen das Urteil in
       Revision geht, sei noch nicht entschieden. Man prüfe das, heißt es. Mit dem
       im November beschlossenen Vier-Punkte-Plan gebe es jedoch schon genau jenes
       Konzept, welches das OVG fordert. Das Urteil bestätige diesen Plan sogar.
       
       Letzteres sieht auch Mäurer so. In seinen Augen widersprechen sich der Plan
       des Senats und sein in Findorff beschlossener „Parkfrieden“ nicht. Mit der
       Urteilsbegründung des OVG sei er „sehr zufrieden“. Das Gericht habe
       „anerkannt, dass man angesichts begrenzter Ressourcen Schritt für Schritt
       vorgehen muss“, schreibt er der taz. Auf der Grundlage des Urteils lasse
       sich sein „Parkfrieden“ als Konzept gut umsetzen.
       
       Blöd nur, dass da die Verkehrsbehörde nicht mitmachen möchte.
       
       Doch was wäre, wenn die Behörde trotz Urteil gar nicht handelt? Etwa weil
       das Ordnungsamt nicht genug kontrolliert, weil in der Behörde
       Planer*innen fehlen oder weil das Ressort nach der Wahl im Mai politisch
       anders ausgerichtet ist? „Unmittelbar vollstreckbar ist das Urteil nicht“,
       erklärt OVG-Richter Traub. Allerdings steht in der Erklärung des Gerichts:
       „Der Verweis auf ein Konzept wird aber die Ermessensentscheidung nur
       solange tragen, wie dieses auch tatsächlich und nachvollziehbar umgesetzt
       wird.“ Wenn die Behörde also nicht konkret tätig wird, erklärt Traub,
       könnten die Kläger*innen wieder vor Gericht ziehen.
       
       Das Thema hat es auch ins Wahlprogramm von SPD und Grünen geschafft.
       Mäurers Partei will „gangbare und ordnungsgemäße Lösungen“ entwickeln, um
       das Gehwegparken „zurückzudrängen, aber nicht auf einen Schlag übermäßig
       viele Parkmöglichkeiten zu verhindern“. Im Programm von Schaefers Grünen
       heißt es hingegen: „Wir wollen aufgesetztes Parken konsequent unterbinden.“
       
       10 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Streit-um-Gehweg-Parken/!5908802
 (DIR) [2] https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/1_LC_64_22_Urteil_Entscheidungsmodul.pdf
 (DIR) [3] /Bremer-Gerichsturteil-zum-Gehwegparken/!5833805
 (DIR) [4] https://klimazone-findorff.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Götz
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Verkehrswende
 (DIR) Grüne Bremen
 (DIR) SPD Bremen
 (DIR) Oberverwaltungsgericht
 (DIR) Parkraumbewirtschaftung
 (DIR) Autoverkehr
 (DIR) Bremen
 (DIR) Bundesverwaltungsgericht
 (DIR) Gehwege
 (DIR) Verkehrswende
 (DIR) Verkehrswende
 (DIR) Deutsche Umwelthilfe
 (DIR) Parkplätze
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bundesgericht zum Parken auf dem Gehweg: Kein Recht auf Falschparken
       
       Das Bundesverwaltungsgericht gibt Klägern recht, die gegen zugeparkte
       Gehwege klagten. Die Behörde kündigt Konkretes an – und lässt wenig folgen.
       
 (DIR) Gericht stärkt Fußgänger: Das Recht, den Gehweg zu benutzen
       
       Das Bundesverwaltungsgericht gibt Bremer Fußgängern recht, die sich gegen
       zugeparkte Gehwege wehren. Auch andere Städte könnte das betreffen.
       
 (DIR) Bremen will Rettungswege frei machen: Gelbe Karte für Gehwegparker
       
       Zwei Reifen auf der Straße, zwei auf dem Gehweg: Diese Art zu parken will
       Bremen nach und nach unterbinden. Ein Bundesurteil steht derweil noch aus.
       
 (DIR) Bremer Klimaschutzprogramm: Verhakt im Verkehr
       
       Als besonders ambitioniert gilt Bremens Klimaschutzziel. Dafür braucht es
       eine Verkehrswende. Doch was ist auf Bremens Straßen bislang passiert?
       
 (DIR) Verkehrswende in Bremen: Viel Rücksicht aufs Auto
       
       Bremen will bundesweit Vorreiter bei der Mobilitätswende sein. Doch immer
       wieder gibt es Verzögerungen. Das zeigt sich auch im Stadtteil Findorff.
       
 (DIR) DUH will teureres Anwohnerparken: Kein Parken für 8 Cent täglich
       
       Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die vielerorts niedrigen Preise für
       eine Jahresvignette. Anwohnerparken soll mindestens 1 Euro am Tag kosten.
       
 (DIR) Klage gegen aufgesetztes Parken: Rechtsweg voller Hindernisse
       
       In Bremen verklagen Anwohner*innen die Stadt, damit sie Maßnahmen gegen
       das Gehwegparken ergreift. Die Klage bewegt sich auf neuem Terrain.