# taz.de -- Eckpunkte für Kindergrundsicherung: Streit ums Geld deutet sich an
       
       > Noch ist unklar, wie viel die geplante Kindergrundsicherung kosten wird.
       > Das Finanzministerium geht schon mal in Abwehrhaltung.
       
 (IMG) Bild: Kann sich schon mal auf einen Streit um das Geld einstellen: Familienministerin Lisa Paus
       
       Berlin taz | Kinder lieben alle, niemand profiliert sich gern auf ihre
       Kosten. Mit diesem gesellschaftlichen Wohlwollen für die Kleinsten im
       Rücken hofft das von Lisa Paus (Grüne) geführte Familienministerium, die
       Kindergrundsicherung als das zentrale Projekt gegen Kinderarmut in dieser
       Legislatur umzusetzen. [1][Erste Eckpunkte hat das Ministerium zur
       Ressortabstimmung verschickt], sie liegen der taz vor. Doch der Streit um's
       Geld deutet sich bereits an.
       
       Denn unklar ist bislang, wie viel die Kindergrundsicherung kosten wird. Das
       Bundesfamilienministerium dementierte am Freitag Schätzungen, wonach die
       zusätzlichen Kosten für die Kindergrundsicherung auf acht bis zehn
       Milliarden Euro geschätzt werden. Bislang gebe es noch gar keinen
       finanziellen Rahmen, heißt es aus dem Familienministerium.
       
       Doch dass die Kindergrundsicherung etwas kosten wird, ist ebenfalls klar.
       So heißt es in den Eckpunkten, man wolle nicht nur das Leistungsniveau
       erhöhen, sondern auch „mehr Familien und ihre Kinder mit
       Unterstützungsbedarf erreichen“ – unter anderem durch einen
       „Kindergrundsicherungs-Check“, der Familien darüber informiert, welche
       Zusatzleistungen ihn zustehen.
       
       Zudem will das Bundesfamilienministerium, dass die Regelbedarfe „zukünftig
       stärker als bisher an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte“
       ausgerichtet werden. Die mehr als 20 Jahre alten Verteilungsschlüssel, mit
       denen Haushaltsausgaben Kindern zugeordnet werden, sollen erneuert werden.
       In einem ersten Schritt sollten daher die Verteilungsschlüssel für Strom
       und Haushaltseinrichtung mit Inkrafttreten der Kindergrundsicherung so
       erhöht werden, dass sie die Realität „sachgerecht abbilden“.
       
       ## Kritik aus dem Finanzministerium
       
       Gegenwärtig orientieren sich die Regelsätze an dem, was die
       einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte im Alltag ausgeben.
       Grundlage ist die jährliche Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
       
       So sind im Bürgergeld-Regelsatz laut des Portals Sozialhilfe24 für
       Alleinstehende gegenwärtig 174,19 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und
       Tabakwaren vorgesehen, 30,57 Euro für Einrichtungs- und
       Haushaltsgegenstände und 42,55 Euro für Wohnen, einschließlich Energie und
       Instandhaltung. Kindern steht abhängig vom Alter nur 63 bis 84 Prozent
       dieses Regelsatzes zu. Zudem sind Dinge wie Stifte, Schulranzen oder ein
       Handy gar nicht berücksichtigt. Das BMAS lehnt diese Verbrauchsausgaben
       allerdings strikt ab. Sie seien unbrauchbar und irreführend, heißt es auf
       Anfrage der taz.
       
       Fest steht allerdings, dass die Regelsätze für Kinder – egal in welcher
       Zusammensetzung – niedriger als die der Erwachsenen sind. Sie betragen
       gegenwärtig für Kinder im Alter von 0-5 Jahren 318 Euro, im Alter von 6-13
       Jahren 348 Euro monatlich und für Kinder von 14-17 Jahren 420 Euro
       monatlich.
       
       Sozialverbände, die Linkspartei und die [2][Grünen – damals noch in der
       Opposition -] forderten seit langem eine Erweiterung dieser
       Bemessungsgrundlage und damit deutliche höhere Regelsätze. Auch Arbeits-
       und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte noch im Sommer, als er seine
       Pläne für das Bürgergeld vorstellte, verkündet: Für ihn sei klar, dass es
       eine andere Bemessungsgrundlage brauche, auf Basis derer die Regelsätze
       dann deutlich steigen sollten. Damit konnte sich Heil nicht durchsetzen. Er
       scheiterte an Finanzminister Christian Lindner (FDP).
       
       Auch auf die Pläne von Paus reagiert das Bundesfinanzministerium nun sehr
       verhalten. „Es handelt sich offenbar um einen Schnellschuss vor der
       Berlin-Wahl. Es kann daher keine Garantie geben, dass diese Vorüberlegungen
       wirklich so umgesetzt werden können“, sagteein Vertreter des Ministeriums
       der dpa. Alle Koalitionsprojekte müssten in den Bundeshaushalt passen.
       
       ## Geld erst ab 2025
       
       Die Ampel hatte sich im Koaltionsvertrag auf eine „Neudefinition des
       kindlichen Existenzminimums“ geeinigt. Das Ergebnis der Neuberechnung soll
       als Grundlage für die Berechnung der Kindergrundsicherung dienen.
       
       Auch die Bundesländer werden wohl hart um die Verteilung der Kosten
       feilschen. Bis der Gesetzentwurf dem Bundesrat vorliegt, dauert es
       allerdings noch. Zunächst beugen sich die sieben Bundesministerien der im
       März 2022 gegründeten Arbeitsgruppe über die Eckpunkte und erarbeiten ein
       gemeinsames Papier. Dieses soll Grundlage für den Gesetzentwurf sein, der
       voraussichtlich nach der Sommerpause vorliegen soll. Erhalten sollen Kinder
       die Grundsicherung erst ab 2025.
       
       Die Kindergrundsicherung soll nach den Plänen des Familienministeriums aus
       zwei Komponenten bestehen: einem Garantiebetrag in Höhe des dann geltenden
       Kindergeldes. Das sind aktuell 250 Euro. Und einem Zusatzbetrag, der sich
       nach der sozialen Bedürftigkeit richtet. Das Ministerium plant, aktuelle
       Leistungen für Kinder wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den
       Teilhabebetrag für Sport- oder Musikvereine zu bündeln und künftig von
       einer Stelle auszahlen zu lassen. Minimalziel: Niemandem soll es schlechter
       gehen.
       
       20 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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