# taz.de -- Papier von Familienministerin Lisa Paus: Eckpunkte für Kindergrundsicherung
       
       > Familienministerin Paus hat Pläne für eines ihrer zentralen Projekte
       > vorgelegt. Die Grundsicherung soll Leistungen bündeln und mehr Familien
       > helfen.
       
 (IMG) Bild: Familienministerin Lisa Paus von den Grünen
       
       Berlin taz | Es ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der
       Ampelregierung: Die Kindergrundsicherung. Nach fast einjähriger Vorarbeit
       hat das Bundesfamilienministerium von [1][Ministerin Lisa Paus] nun erste
       Eckpunkte vorgelegt und am Mittwoch an die beteiligten Ministerium
       verschickt. Der Entwurf, über den zunächst die Wirtschaftswoche
       [2][berichtete], liegt der taz vor. Die neue Kindergrundsicherung soll
       demnach einfach, unbürokratisch und in der Summe höher sein als alle
       bisherigen Einzelleistungen.
       
       Den Eckpunkten zufolge, will das Familienministerium „nicht nur das
       Leistungsniveau erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder
       erreichen“ und zwar durch „vereinfachte Zugänge zur Leistung und digitale
       Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens“.
       
       Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Familien
       mit geringem Einkommen oder Sozialleistungen für
       Bürgergeldempfänger:innen sollen [3][in der Kindergrundsicherung]
       gebündelt und aus einer Hand ausgezahlt werden. Eine neue
       Kindergrundsicherungsstelle soll künftig zentraler Ansprechpartner sein.
       
       Die Grundsicherung für Kinder soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem
       Garantiebetrag, der mindestens der Höhe des 2025 geltenden Kindergeldes
       entsprechen soll. Das sind aktuell 250 Euro. Perspektivisch soll der
       Garantiebetrag „der maximalen Entlastungswirkung des staatlichen
       Kinderfreibetrags entsprechen“, heißt es in den Eckpunkten. Der liegt
       momentan bei 354 Euro. Mit der Gleichstellung will das Familienministerium
       mehr Verteilungsgerechtigkeit herstellen.
       
       ## Auszahlung ab 2025
       
       Zweiter Bestandteil der Kindergrundsicherung soll ein Zusatzbetrag sein,
       der sich nach Haushaltseinkommen und dem Alter der Kinder richtet. In
       diesen Zusatzbetrag sollen auch der Kinderzuschlag für Familien mit wenig
       Einkommen von bis zu 250 Euro und der Teilhabebetrag von 15 Euro für
       Musikschule und Sportverein integriert werden, auf den Kinder Anspruch
       haben, deren Eltern Sozialleistungen bekommen.
       
       Ob Familien Anspruch auf den Zusatzbetrag haben soll durch einen
       regelmäßigen „Kindergrundsicherungs-Check“ auf Basis von Steuerdaten vom
       Staat erhoben werden. Die Familien sollen dann von der
       Kindergrundsicherungsstelle informiert werden. Über ein Online-Portal
       sollen sie das Geld einfach beantragen können. Familien, die Bürgergeld,
       also das bisherige Hartz-IV beziehen, sollen den Zusatzbetrag automatisch
       erhalten. Aus der bisherigen Holschuld der Bürger:innen soll so eine
       Bringschuld des Staates werden.
       
       Bislang müssen sich Familien selbst informieren, welche Leistungen ihnen
       zustehen und diese beantragen. Das führt etwa dazu, dass aktuell nur rund
       35 Prozent der Kinder, die Anspruch auf den Kinderzuschlag hätten, diesen
       tatsächlich erhalten. Auch vom Teilhabebetrag haben viele Familien nie
       gehört.
       
       Die Erwerbstätigkeit der Eltern soll mit der Kindergrundsicherung ebenfalls
       gefördert werden. Der einkommensabhängige Zusatzbetrag soll zwar mit
       steigendem Einkommen sinken, jedoch langsamer als das Einkommen tatsächlich
       steigt. Aktuell bekommen 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche staatliche
       Sozialleistungen, davon mehr als die Hälfte (1,6 Millionen) obwohl die
       Eltern erwerbstätig sind.
       
       Das Bündnis Kindergrundsicherung äußerte sich in einer ersten Reaktion
       wohlwollend zu den Vorschlägen. Verena Bentele vom Sozialverband VdK
       begrüßte es in einer Stellungnahme, „dass künftig das Wirrwarr
       familienpolitischer Leistungen gebündelt wird und als direkte Geldleistung
       an die Familien ausgezahlt werden soll.“ Der Staat werde endlich in die
       Pflicht genommen, anspruchsberechtigte Familien direkt auf ihre Ansprüche
       hinzuweisen und die Beantragung zu automatisieren. „Allerdings muss für
       eine gerechte Kindergrundsicherung auch der Kinderfreibetrag konsequent
       einbezogen werden.“
       
       Der Präsident des Kinderschutzbundes Heinz Hilgers meinte, die Eckpunkte
       gingen in die richtige Richtung und böten die Chance auf einen
       Systemwechsel bei den Familienleistungen. „Im weiteren Prozess kommt es
       darauf an, die Höhe der Geldleistung so zu bemessen, dass sie Kinderarmut
       verhindert“, mahnte Hilgers.
       
       Derweil beugen sich die sieben beteiligten Ministerien über die Eckpunkte,
       ein gemeinsames Eckpunktepapier der Regierung wollen sie im Februar
       beschließen. Diese gemeinsamen Eckpunkte werden die Grundlage für den
       Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung sein. Das Gesetzgebungsverfahren
       soll noch in diesem Jahr beginnen. Ab 2025 sollen Kinder ihre neue
       Grundsicherung erhalten.
       
       Aktualisiert und ergänzt am 19.01.2023 um 14:15 Uhr. d. R.
       
       19 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Lisa-Paus-zur-Kindergrundsicherung/!5858315
 (DIR) [2] https://www.wiwo.de/politik/deutschland/sozialpolitik-staatliche-hilfen-fuer-kinder-sollen-steigen-und-mehr-familien-erreichen/28930930.html
 (DIR) [3] /Gesetz-wird-geprueft/!5904622
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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