# taz.de -- Berliner Wahltermin am 12. Februar: Unterm Damoklesschwert
       
       > Dass das Bundesverfassungsgericht die Wahl noch stoppen könnte, erscheint
       > irreal. Das dachten viele im Herbst aber auch über eine
       > Wiederholungswahl.
       
 (IMG) Bild: Am Bundesverfassungsgericht entscheidet sich, ob Berlin wirklich am 12. Februar wählt
       
       An den Straßenlaternen hängen seit Montag Plakate, der Landeswahlleiter hat
       [1][in dieser Woche im Zehlendorfer Rathaus] nochmal anschaulich das
       Briefwahlverfahren erklärt, die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten sind
       mehr denn je im Wahlkampfmodus, Stimmzettel liegen schon vor Ort: Berlin
       steuert hochtourig auf die Wiederholung der pannengeplagten Wahl vom 26.
       September 2021 auf Landes- und Bezirksebene zu. Dass da gleichzeitig beim
       Bundesverfassunggericht in Karlsruhe [2][eine Beschwerde gegen die
       Wiederholung] vorliegt, scheint nachrangig.
       
       Jetzt noch eine Absage, nach all dieser Vorbereitung? Alltagsfremd,
       unrealistisch, unmöglich wirkt dieser Gedanke. Alles stoppen? Was dann
       beispielsweise machen mit den in dieser Woche bereits per Sofort-Briefwahl
       abgegebenen Stimmen? Würde das nicht das Vertrauen in die Demokratie noch
       mehr erschüttern?
       
       Es sind ja nicht nur solche pragmatischen und emotionalen Beweggründe, die
       dagegen sprechen, dass das Bundesverfassungsgericht [3][das
       Wiederholungsurteil] seiner Kolleginnen und Kollegen auf der Berliner
       Landesebene vom 16. November kippt. Viele kluge Juristen, [4][darunter der
       taz-Rechtsexperte] in Karlsruhe, haben nachvollziehbar argumentiert, dass
       das Gericht der Beschwerde nicht folgen wird, dass also der Wahltermin am
       12. Februar Bestand hat.
       
       Doch war das nicht ähnlich, bevor das Berliner Verfassungsgericht bereits
       in der mündlichen Anhörung Ende September – die wegen der vielen
       Betroffenen skurrilerweise in einem Hörsaal der Freien Universität
       stattfand – völlig überraschenderweise ankündigte, auf eine komplette
       Wahlwiederholung zuzusteuern?
       
       Auch damals galt das als ausgeschlossen. Nochmal in einigen Wahllokalen die
       Stimme abgegeben, ja, vielleicht – aber auf keinen Fall landesweit. [5][Im
       Brustton der Überzeugung] hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD)
       versichert, sie gehe nicht von einer Neuwahl aus.
       
       Und der Präsident des Abgeordnetenhauses, ihr Parteifreund Dennis Buchner,
       ließ sich noch wenige Tage vor der denkwürdigen Hörsaal-Verhandlung so
       zitieren: Die Anzahl der fehlerhaft abgegebenen und daher als ungültig
       gewerteten Stimmen sei zu gering, „um hier wirklich eine Relevanz zu haben
       für die Frage der Zusammensetzung des Parlaments.“
       
       Die damaligen Fehleinschätzungen scheinen einige durchaus noch im
       Hinterkopf zu haben. Als in dieser Woche die Industrie- und Handelskammer
       ihre [6][Erwartungen an einen künftigen Senat] vorstellte, tauchten dabei
       äußerst vorsichtige Formulierungen auf wie „nach der voraussichtlichen
       Wiederholungswahl“. Und dass die „zumindest nach aktuellem Stand noch“ am
       12. Februar stattfinde.
       
       Diese Wortwahl ist kein übetriebener Pessimismus, sondern nach den
       Erfahrungen aus dem Herbst durchaus angemessen. Bis das
       Bundesverfassungsgericht vielleicht schon in der kommenden Woche über die
       Wahlwiederholung entscheidet, gleicht Berlins Situation der Geschichte um
       Damokles aus der griechischen Sagenwelt. Darin hängt über der königlichen
       Tafel ein Schwert von der Decke, das nur mit einem Rosshaar gesichert ist –
       es kann halten, aber auch jederzeit runterfallen.
       
       7 Jan 2023
       
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