# taz.de -- Ampel plant Wahlrechtsreform: CSU wittert „Wahlfälschung“
       
       > Nach dem Willen der Ampel soll künftig alleine die Zweitstimme
       > entscheidend für die Anzahl der Sitze im Bundestag sein. Die Union empört
       > das.
       
 (IMG) Bild: Wieviele dieser blauen Sitze bleiben nach der Reform im Bundestag?
       
       Berlin taz | Ob in der CSU bereits ein Sturm des Berliner Reichstags
       geplant wird? Mit äußerst heftigen Worten hat jedenfalls der
       Generalsekretär der bayrischen Regionalpartei, Martin Huber, auf die Pläne
       der Ampelkoalition zur [1][Reform des Bundestagswahlrechts] reagiert. Mit
       ihrem Vorschlag betrieben SPD, Grüne und FDP „[2][organisierte
       Wahlfälschung“], wetterte Huber am Montag in München. „Das kennen wir sonst
       nur aus Schurkenstaaten.“
       
       Der Grund für Hubers Zorn ist ein jetzt von den drei Regierungsparteien
       vorgelegter Gesetzentwurf, mit dem der Bundestag wieder auf seine
       Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinert werden soll. Derzeit sitzen 736
       Abgeordnete im Parlament – dank Überhang- und Ausgleichsmandaten. Solche
       Überhangmandate entstehen, wenn die eine oder andere Partei in einem oder
       mehreren Bundesländern mehr Direktmandate holt, als ihr nach dem
       Zweitstimmenergebnis an Parlamentssitzen zustehen würde. Nach einem Urteil
       des Bundesverfassungsgerichts müssen diese zusätzlichen Mandate weitgehend
       für die anderen Parteien proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil
       ausgeglichen werden.
       
       Derzeit hat der Bundestag 34 Überhangmandate, 12 davon gehen auf das Konto
       der CDU, 11 auf das der CSU. 10 Überhangmandate gewann die SPD und eines
       die AfD. Die meisten der 104 Ausgleichsmandate erhielt die SPD (26),
       gefolgt von den Grünen (24). Auf die CDU entfielen 18, auf die FDP 16, auf
       die AfD 13 und auf die Linkspartei 7.
       
       ## CSU hat Grund zur Sorge
       
       Nach dem [3][Willen der Ampelparteien] sollen Überhang- und
       Ausgleichsmandate künftig vollständig wegfallen. Entscheidend für die
       Mandatszahl einer Partei wäre demnach ausschließlich die Zweitstimme, die
       deswegen auch in „Hauptstimme“ umbenannt werden soll. Verbunden damit ist,
       dass nicht mehr zwangsläufig aus jedem Wahlkreis ein Abgeordneter in den
       Bundestag gewählt würde.
       
       Das dürfte vor allem auf Kosten bislang direkt gewählter CSU-Abgeordneter
       gehen. Denn die CSU hat bei der vergangenen Bundestagswahl zwar – bis auf
       eine grüne Ausnahme – sämtliche Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen, kam
       landesweit jedoch nur auf knapp ein Drittel der Stimmen. Entsprechend groß
       ist ihre Empörung. Die Ampel stelle sich über den Wählerwillen der
       Bürger:innen und lege „damit die Axt an unser demokratisches Fundament“,
       sagte Huber. „Das ist verfassungswidrig und das werden wir nicht
       akzeptieren.“
       
       Bei der Schwesterpartei CDU wird das ähnlich gesehen. Aus Gewinner:innen
       könnten plötzlich Verlierer:innen werden, „weil jemand, der eigentlich
       einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht in den Bundestag einzieht“,
       kritisierte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, Obmann der Union in der
       Kommission zur Reform des Wahlrechts. Und er drohte mit dem Gang nach
       Karlsruhe: „Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen,
       dass das Verfassungsgericht angerufen wird“, sagte Heveling dem
       Fachinformationsdienst Table.Media.
       
       Entspannter reagierte die linke Parlamentsopposition. So kritisierte zwar
       der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, es sei
       „weder klug noch respektvoll“, dass die Ampelkoalition nicht den
       Abschlussbericht der Wahlrechtskommission abgewartet habe. Aber inhaltlich
       gehe der Gesetzentwurf „in weiten Teilen sicher in die richtige Richtung“,
       sagte er der taz.
       
       Wenn man den Bundestag verkleinern wolle, „müssen Überhang- und
       Ausgleichsmandate wegfallen und alle Parteien entsprechend Mandate
       verlieren“. Sinnvoll sei ebenfalls, dass die Grundmandatsklausel erhalten
       bleibe und Einzelbewerber:innen auch weiter kandidieren können.
       Bedauerlich sei hingegen, „dass die Ampel nicht den Mut aufbringt, das
       Thema Parität anzugehen“, sagte Korte. „Wir werden den Gesetzentwurf jetzt
       jedenfalls genau prüfen und beraten.“
       
       16 Jan 2023
       
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 (DIR) Pascal Beucker
       
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