# taz.de -- Ampel zu Lebensmittelrettung: Laue Initiative zum Containern
       
       > Die Länder sollen seltener gegen Essensretter:innen ermitteln,
       > fordern die Minister Buschmann und Özdemir. Einen Gesetzesvorschlag haben
       > sie nicht.
       
 (IMG) Bild: Oft noch gut: Lebensmittel aus der Mülltonne
       
       Berlin taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Agrarminister Cem
       Özdemir (Grüne) setzen sich dafür ein, strafrechtliche Ermittlungen wegen
       Containerns in Zukunft häufiger einzustellen. Geregelt werden soll das aber
       nicht vom Bundestag, sondern von den Ländern.
       
       Als Containern bezeichnet man es, wenn Lebensmittel aus den
       Abfallcontainern der Supermärkte genommen werden. Aktivist:innen
       [1][sprechen auch von Lebensmittelrettung]. Bisher ist Containern als
       Diebstahl strafbar.
       
       Die beiden Bundesminister unterstützen nun einen Vorschlag von Hamburgs
       Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Danach sollen die
       Staatsanwaltschaften derartige Strafverfahren wegen Geringfügigkeit
       einstellen, wenn sie weder mit Sachbeschädigung noch mit einem größeren
       Hausfriedensbruch einhergegangen sind und der Verzehr der Lebensmittel auch
       „keine Gesundheitsgefahren“ dargestellt hat. Sie würden also weiter
       strafrechtlich verfolgt, wenn zum Beispiel das Schloss eines Containers
       beschädigt oder ein Zaun überstiegen wurde.
       
       Hamburg will diese Regelung in den „Richtlinien für das Strafverfahren und
       das Bußgeldverfahren“ (RiStBV) als neue Nummer 235a verankern. Die RiStBV
       ist eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Länder, die für die
       Staatsanwaltschaften verbindlich ist. Änderungen der RiStBV sind aber nur
       im Konsens der Länder möglich.
       
       ## Gesetzesentwurf wäre einfacher
       
       Ob hier ein Konsens im Sinne Hamburgs zustande kommt, ist sehr unsicher.
       Der [2][Hamburger Antrag] stammt schon vom Oktober 2021. Bei der jüngsten
       Neufassung der RiStBV wurde er nicht berücksichtigt. Viele Länder sind
       generell skeptisch gegenüber dem Containern. „Leuten zu ermöglichen, in
       Containern nach Lebensmitteln zu wühlen, kann nicht unsere Antwort auf die
       großen Fragen der [3][Lebensmittelverschwendung] sein“, kritisiert die
       Stuttgarter Justizministerin Marion Gentges (CDU).
       
       Sie [4][fordert ein Antiwegwerfgesetz], mit dem größere Supermärkte zur
       Zusammenarbeit mit [5][sozialen Einrichtungen wie Tafeln] verpflichtet
       werden sollen. Die Initiative der beiden Bundesminister hat nun aber
       immerhin dazu geführt, dass sich die grün-schwarze Landesregierung noch
       einmal neu beraten will.
       
       Deutlich einfacher wäre es jedoch, das Containern auf Bundesebene zu
       entkriminalisieren. Das muss nicht einstimmig passieren, der Bundestag
       könnte mit der Mehrheit der Ampelkoalition das Strafgesetzbuch ändern.
       Warum also legen die Bundesminister Buschmann und Özdemir keinen
       Gesetzentwurf vor?
       
       Özdemirs Ressort verweist darauf, dass das Bundesjustizministerium für
       Rechtsfragen zuständig sei. Dieses erwähnt nur vage die geplante
       „Modernisierung des Strafrechts“, für die der Minister im Laufe des Jahres
       einen Vorschlag machen will. Vom Containern war dabei bisher noch nie die
       Rede.
       
       Wie eine Regelung per Bundesgesetz aussehen könnte, hat die Linke-Fraktion
       im November gezeigt. Sie schlägt eine Ergänzung von Paragraf 248a
       („Diebstahl geringwertiger Sachen“) um folgende Passage vor: „Von der
       Strafverfolgung ist abzusehen, wenn sich die Tat auf Lebensmittel bezieht,
       die vom Eigentümer in einem Abfallbehältnis, welches der Abholung und
       Beseitigung durch einen Entsorgungsträger dient, deponiert oder anderweitig
       zur Abholung bereitgestellt wurden.“
       
       10 Jan 2023
       
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