# taz.de -- Wiederverwertung von Lebensmitteln: Essen wegwerfen? Gehört verboten!
       
       > Ein Bündnis aus 34 Organisationen will ein verbindliches Wegwerfverbot
       > für Lebensmittel. Auch die Regeln für Haltbarkeitsdaten will es ändern.
       
 (IMG) Bild: Eigentlich noch gut: Obst kurz vor der Entsorgung
       
       Das „Bündnis Lebensmittelrettung“ fordert ein Wegwerfverbot von
       Lebensmitteln. Das hat der Zusammenschluss aus den Unternehmen TooGoodToGo
       und SirPlus sowie den Initiativen Restlos Glücklich und foodsharing in
       einem offenen Brief formuliert, den 34 Organisationen mit unterschrieben
       haben. Ein Wegwerfverbot sei in anderen europäischen Ländern bereits
       erfolgreich, heißt es in dem Schreiben.
       
       In Frankreichs großen Supermärkten zum Beispiel ist es seit 2017 untersagt,
       [1][Lebensmittel wegzuwerfen]. In Zusammenarbeit mit karitativen
       Einrichtungen müssen alle Lebensmittel weiterverwertet werden. Die
       Bundesregierung will die Lebensmittelverschwendung in Deutschland bis 2030
       zwar auch um die Hälfte reduzieren, setzt dabei aber auf Freiwilligkeit und
       [2][verzichtet bislang auf ein Gesetz].
       
       Grünen-Politikerin Renate Künast hingegen begrüßt den Vorstoß, ein
       Wegwerfverbot auch in Deutschland einzuführen. „Große Supermärkte sollen
       noch genießbare Lebensmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Gesetzlich
       verbindlich, so wie in anderen europäischen Ländern.“
       
       Eine Pressesprecherin der Rewe Group beschreibt das Weitergeben an
       karitative Einrichtungen in Deutschland hingegen schon jetzt als gängige
       Praxis und bezeichnet Frankreich als „Nachzügler“ in der
       Lebensmittelrettung. „Schon heute wird in Deutschland ein Vielfaches der
       Mengen, die in Frankreich nach der neuen Gesetzeslage von Märkten gespendet
       werden, an Einrichtungen abgegeben. Frankreich ist also im Vergleich in der
       nachhaltigen Praxis um viele Jahre zurück“, so die Sprecherin.
       
       ## Reglementierung des Mindesthaltbarkeitsdatums
       
       Neben dem Wegwerfverbot fordert das Bündnis Lebensmittelrettung auch eine
       gesetzliche Reglementierung des Mindesthaltbarkeitsdatums. Häufig seien
       Lebensmittel auch nach Ablauf des Datums noch genießbar. Laut Bundesamt für
       Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit legen Produzent*innen das
       Mindesthaltbarkeitsdatum „selbst nach bestem Wissen und Gewissen“ fest.
       Allerdings scheut die Politik davor zurück, den Unternehmen Vorgaben zu
       machen. Der Verband der Lebensmittelwirtschaft BLL erklärte, man lehne
       staatliche Vorgaben ab.
       
       Raphael Fellmer, Gründer des Lebensmittel-Start-ups SirPlus, kritisiert die
       fehlende Wertschätzung für Lebensmittel seit der Einführung des
       Mindesthaltbarkeitsdatums. „Wir leben in einer Supermarkt-Generation“, so
       der Unternehmer.
       
       SirPlus verkauft gerettete Lebensmittel, die zwar abgelaufen, aber noch
       genießbar sind, in eigenen „Rettermärkten“. Derzeit zwar nur in Berlin, das
       Unternehmen möchte jedoch per Crowdfunding ein Franchise-System in ganz
       Deutschland aufbauen. Potenzielle Partner*innen gibt es bereits in Hamburg,
       München, Düsseldorf sowie in knapp dreißig weiteren deutschen Städten.
       
       5 Aug 2019
       
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 (DIR) Corinna Koch
       
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