# taz.de -- Gerichtsbeschluss zum Containern: Lieber spenden
       
       > Es ist richtig, dass Supermärkte nicht für ihren Müll haften müssen. Doch
       > das Problem ist nicht das Containern, sondern Lebensmittelverschwendung.
       
 (IMG) Bild: Reichhaltiges Angebot: Auf dem Tisch von zwei Menschen, die nur vom Containern leben
       
       Kann es sein, dass die Vernichtung von Lebensmitteln straflos ist, während
       die [1][Rettung von Lebensmitteln] als Diebstahl bestraft wird? Das fragen
       sich nicht nur Leute, die selbst Lebensmittel aus den Abfallcontainern der
       Supermärkte holen, um sie zu essen oder an andere zu verteilen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese Frage nun bejaht. Auch
       das Eigentum an wertlosen Lebensmitteln sei vor Diebstahl geschützt. Es
       sei, so die Begründung, nachvollziehbar, dass die Supermärkte
       Haftungsrisiken vermeiden wollen, falls jemand krank wird, nachdem er
       Lebensmittel aus ihren Abfallcontainern gegessen hat.
       
       Der Karlsruher Beschluss mag viele enttäuschen, die große Hoffnungen in das
       Bundesverfassungsgericht gesetzt haben, aber er ist vertretbar. Die Richter
       verweisen zu Recht auf den Gesetzgeber, der entscheiden müsse, was strafbar
       ist und was nicht. Und falls er [2][das Containern] freigibt, müsste er
       dann wohl zugleich klarstellen, dass es auf eigene Gefahr geschieht und die
       Supermärkte nicht für verdorbene Mägen oder Schlimmeres haften.
       
       Doch das Containern kann keine Lösung sein. Es ist weder sozial- noch
       umweltpolitisch wünschenswert, dass sich Leute ihr Essen aus dem
       Müllcontainer holen. Hier geht es doch eher um demonstratives Handeln, das
       auf das [3][Problem der Lebensmittelverschwendung] hinweisen soll. Und wenn
       dieses Handeln strafrechtlich als Diebstahl bestraft werden kann, gehört
       dies zum zivilen Ungehorsam dazu. Ohne Strafe gäbe es vermutlich deutlich
       weniger Aufmerksamkeit für den Protest.
       
       Die Lösung, die auch von vielen Aktivisten gefordert wird, ist ein Gesetz,
       wie es in Frankreich bereits existiert. Dort dürfen größere Supermärkte
       nutzbare Lebensmittel seit 2016 nicht mehr wegwerfen. Unverkaufte Ware muss
       entweder gespendet, als Tiernahrung genutzt oder als Kompost verwendet
       werden. Supermärkte sollen Vereinbarungen mit karitativen Organisationen
       zur Abnahme von unverkauften Lebensmitteln abschließen.
       
       Es ist an der Zeit, die Erfahrungen aus Frankreich auszuwerten und von
       ihnen in Deutschland zu lernen.
       
       18 Aug 2020
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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