# taz.de -- Disziplinarrecht soll verschärft werden: Angemessen und verhältnismäßig
       
       > Die Innenministerin will extremistische Beamt:innen schneller
       > loswerden. Das ist keine Rückkehr zu den Berufsverboten der 1970er Jahre.
       
 (IMG) Bild: Nancy Faseser will extremistische Beamt:innen scheller aus dem Staatsdienst entlassen
       
       Innenministerin Nancy Faeser hat schon einen Gesetzentwurf in der
       Schublade. [1][Sie will extremistische Beamt:innen schneller aus dem
       öffentlichen Dienst entfernen.] So will sie auf die bekannt gewordenen
       Umsturzpläne aus dem Reichsbürgermilieu reagieren, an denen auch
       Polizist:innen, Soldaten und eine Richterin beteiligt waren. Früher – als
       es noch vor allem um linke Lehrer:innen und Briefträger:innen ging –
       hätte man gesagt: Faeser will Berufsverbote erleichtern.
       
       Für die konkreten Fälle ist die Verschärfung wohl kaum erforderlich. Wer
       sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, eventuell sogar an
       einem Hochverrat, wird natürlich auch jetzt schon aus dem öffentlichen
       Dienst entfernt. Es geht eher um die Fälle im Vorfeld: Beamt:innen, die
       sich zunehmend radikalisieren. Und es geht um das Vertrauen der
       Öffentlichkeit. Wir sollen uns darauf verlassen können, dass
       Polizist:innen und Lehrer:innen im Staatsdienst die Menschen nicht
       gedanklich nach völkischen Kriterien sortieren.
       
       Der Kern von Nancy Faesers Vorschlag: Nach schweren Dienstvergehen sollen
       Beamt:innen von den Behörden selbst aus dem Beamtenverhältnis entfernt
       werden können. Bisher konnte die Disziplinarbehörde nur einen Antrag
       stellen, und die Entscheidung darüber traf ein unabhängiges
       Verwaltungsgericht.
       
       Es geht hier also gar nicht so sehr um den Schutz der Bürger:innen. Denn
       vorläufig suspendieren kann man verdächtige Beamt:innen auch heute
       schon. Es geht hier vor allem um Beschleunigung. Der Staat soll schneller
       klarstellen, wer den Beamtenstatus verwirkt hat, weil er nicht voll hinter
       dem universellen Wert der Menschenwürde, hinter den Prinzipien von
       Demokratie und Rechtsstaat steht. Das ist sinnvoll. Bisher dauerte es oft
       unerträglich lang, bis ein erstes konkretes Ergebnis feststand.
       
       Faesers Modell ist nicht völlig neu. In Baden-Württemberg wird schon seit
       2008 so verfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat die
       baden-württembergische Praxis auch schon geprüft und 2020 akzeptiert – weil
       der geschasste Beamte oder die Beamtin ja anschließend selbst gegen seine
       oder ihre Entlassung klagen kann. Selbst CDU/CSU und FDP dürften gegen den
       Vorschlag Faesers wohl keine Einwände haben. Denn sie haben 2008 in
       Baden-Württemberg gemeinsam regiert.
       
       Es ist dabei wichtig festzustellen, dass es sich hier eben nicht um eine
       Beweislastumkehr handelt, wie Ministerin Faeser einmal in einer
       ungeschickten und missverständlichen Äußerung nahelegte. Es geht lediglich
       um eine Änderung im Verfahrensablauf. Auch künftig muss der Staat beweisen,
       dass der Beamte nicht (mehr) verfassungstreu ist. Es wird auch keine
       Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeführt.
       
       Eine Rückkehr zu den Berufsverboten der 1970er Jahre ist also bislang – und
       zu Recht – nicht geplant. Auch wenn es heute vor allem gegen
       Rechtsextremist:innen geht, sollte der Staat immer die
       Verhältnismäßigkeit beachten.
       
       13 Dec 2022
       
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