# taz.de -- Linke über rechte Staatsstreichpläne: „Müssen ein AfD-Verbot prüfen“
       
       > Eine Ex-AfD-Abgeordnete soll an Plänen für einen rechten Putsch beteiligt
       > sein. Martina Renner (Linke) fordert Konsequenzen – nicht nur im
       > Disziplinarrecht.
       
 (IMG) Bild: Verdächtig, aber auch illegal? Die Fraktion der AfD im Bundestag
       
       taz: Frau Renner, nachdem eine Ex-AfD-Abgeordnete an Staatsstreichplänen
       beteiligt sein soll, sind Sie für ein AfD-Verbot? 
       
       Martina Renner: Ich bin dafür, dass wir darüber sprechen, ob die
       juristischen und politischen Voraussetzungen dafür vorliegen, ein
       AfD-Verbot in Angriff zu nehmen.
       
       Die AfD als Gesamtpartei ist vom Verfassungsschutz noch nicht als
       gesicherte rechtsextreme Bestrebung eingestuft, sondern nur als
       [1][Verdachtsfall]. Wäre die Hochstufung nicht der nächste Schritt? 
       
       Die dauerhafte Beobachtung durch den Verfassungsschutz und ein Parteiverbot
       sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei Letzterem geht es darum, dass die
       Partei wesentliche Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere die Garantie
       der Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz, ablehnt. Damit muss
       man sich auseinandersetzen.
       
       Und in Folge geht es natürlich auch darum, dass mit einem Verbot der AfD
       ihre derzeitigen Privilegien fallen würden: Wahlkampfkostenerstattung, die
       Möglichkeit des Wahlantritts und die Nutzung der Parlamente als Bühne, ihre
       Forderung nach Geld für ihre politische Stiftung.
       
       Der Versuch, die [2][NPD zu verbieten], ist zuletzt gescheitert. Könnte ein
       Versuch, die AfD zu verbieten, nicht auch nach hinten losgehen? 
       
       Deshalb sage ich ja, wir müssen das sehr gut prüfen. Aber im Vergleich zum
       zweiten NPD-Verbotsverfahren erfüllt die AfD bestimmte Voraussetzungen, die
       man damals verneint hat. Die NPD wurde ja als verfassungswidrig eingestuft,
       es hieß aber, ihr fehle die gesellschaftliche und politische Relevanz.
       
       Also die Möglichkeit, ihre Vorstellungen durchzusetzen. 
       
       Genau. Und das kann man bei der AfD, die im Bundestag sitzt, in 15
       Landtagen und im Europaparlament und über die entsprechenden Finanzmittel
       verfügt, nun wirklich nicht sagen. Ich war bislang skeptisch, wegen eines
       Elements, das die NPD unzweifelhaft erfüllt hat, nämlich die
       aggressiv-kämpferische Haltung, also die Bereitschaft, Ziele auch mit
       Gewalt umzusetzen.
       
       Das konnte man bei der AfD bislang nur sehr vermittelt über einzelne
       Personen nachweisen, die aber keine herausgehobenen Funktionen innehatten.
       Das hat sich dadurch, dass eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete
       möglicherweise an Terrorplanungen beteiligt war, geändert.
       
       Aber dazu reicht doch nicht eine Person? 
       
       Nein, aber es gab ja schon Bundestagsmitarbeiter wie den inzwischen
       verstorbenen [3][Manuel Ochsenreiter], die in Verdacht standen. Und das
       leider eingestellte [4][Nordkreuz-Verfahren], bei dem ein AfDler beteiligt
       war. Und wenn diese Gruppierung, die wir jetzt „Patriotische Union“ nennen,
       weiter aufgedröselt wird, werden wir nicht bei einer Person stehen bleiben.
       
       Was halten Sie von den Plänen der Innenministerin, das Disziplinarrecht zu
       verschärfen und Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst zu
       entfernen? 
       
       Das hat Frau Faeser ja bereits im vergangenen Frühjahr angekündigt, aber
       bisher liegen uns da keine konkreten Vorschläge für eine Gesetzgebung vor.
       Die Diskussion, wie wir nicht nur bei Reichsbürgern, sondern auch bei
       Polizisten, die sich an entsprechenden Chatgruppen oder sogar an Waffen-
       und Munitionsklau beteiligen, schneller das Dienstverhältnis beenden
       können, ist notwendig.
       
       Ich kenne konkrete Fälle, die zwar nicht mehr Dienst tun dürfen, aber
       monatelang bei vollen Bezügen zu Hause sitzen, weil die
       Disziplinarverfahren so lange dauern. Wichtig ist dabei aber, dass die
       Betroffenen weiter die Garantie haben, Rechtswege zu beschreiten.
       
       Und wie bewerten Sie Faesers Forderung, das Waffenrecht zu verschärfen? 
       
       Es gibt im Waffenrecht alle Möglichkeiten, bei entsprechenden Personen die
       notwendige Zuverlässigkeit zu verneinen. Das Waffenrecht wird aber auf
       kommunaler Ebene umgesetzt und dort höre ich, dass es dort weniger am
       Willen, sondern am Personal mangelt, ausreichend zu prüfen, unangemeldete
       Kontrollen durchzuführen und bei Hinweisen die Waffen mit Hilfe der Polizei
       einzuziehen. Hier gibt es ein Vollzugsdefizit, eine Gesetzesverschärfung
       brauchen wir nicht.
       
       12 Dec 2022
       
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