# taz.de -- Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin: Ein Urteil, das in die Zukunft weist
       
       > Mit Irmgard F. ist wohl zum allerersten Mal eine KZ-Zivilangestellte zur
       > Rechenschaft gezogen worden. Der Schuldspruch ist in vielerlei Hinsicht
       > bedeutend.
       
 (IMG) Bild: Ein Rad in der Vernichtungsmaschinerie: Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. bekam eine Bewährungsstrafe
       
       [1][Zwei Jahre auf Bewährung für Beihilfe zum Mord] an mehr als zehntausend
       Menschen, das hört sich nach einem extrem unverhältnismäßigen Urteil an.
       Doch es gilt bei der Strafe für eine frühere Sekretärin des
       Konzentrationslagers Stutthof einiges zu berücksichtigen: Irmgard Furchner
       hat mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht selbst getötet. Sie saß auf keinem
       Wachturm und legte nicht selbst Hand an. Ihre Waffe war eine
       Schreibmaschine. Ihre Tätigkeit – wie die vieler weiterer KZ-Bediensteter –
       diente dazu, den Lagerbetrieb aufrechtzuerhalten.
       
       [2][Die Sekretärin war ein Rädchen im Getriebe] einer Todesmaschine, der in
       Stutthof in der Nähe des damaligen Danzig 65.000 Menschen zum Opfer fielen
       – nicht mehr und nicht weniger. Ein hohes Alter schützt nicht davor, wegen
       Beihilfe zum Mord zur Rechenschaft gezogen zu werden.
       
       Das Urteil von Itzehoe ist in dreifacher Hinsicht bedeutend. Erstens macht
       es deutlich, dass Deutschland auch fast 80 Jahre nach der Niederschlagung
       des NS-Regimes die Taten aufzuklären bereit ist – viel zu spät für die
       meisten mutmaßlichen Mörder, aber immerhin.
       
       Zweitens ist mit Irmgard Furchner wohl zum allerersten Mal eine
       Zivilangestellte eines KZ zur Rechenschaft gezogen worden. Das zeigt, dass
       es zum Mord eben nicht unbedingt einer Schusswaffe, einer tödlichen Spritze
       oder Giftgases bedarf. Auch eine Schreibkraft kann sich schuldig machen, wo
       Menschen planmäßig getötet werden.
       
       Daraus erwächst die dritte Komponente. Das Landgericht Itzehoe hat zwar ein
       Urteil gegen eine Person gefällt, deren Taten lange zurückliegen. Doch der
       Schuldspruch weist auch in die Zukunft. Er macht deutlich, dass künftig bei
       ähnlichen Verbrechen auch diejenigen die bundesdeutsche Justiz zu fürchten
       haben, die „nur“ die Schreibarbeit in einem Lager erledigt haben.
       
       Das hört sich akademisch an, ist es aber nicht: [3][Wer heute in der
       Ukraine Morde begeht oder dabei behilflich ist], könnte in vielen Jahren in
       Deutschland vor Gericht gestellt und verurteilt werden, sollte er oder sie
       einmal auf die Idee kommen, Urlaub im Schwarzwald zu machen.
       
       20 Dec 2022
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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