# taz.de -- Prozess gegen mutmaßlichen NS-Täter: SS-Wachmann von Stutthof angeklagt
       
       > Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft einem 92-Jährigem Beihilfe zu Mord
       > vor. Er gibt zu, von Vergasungen im KZ gewusst zu haben.
       
 (IMG) Bild: Der 92-Jährige soll die Morde im KZ Stutthof wissentlich unterstützt haben
       
       Berlin/Hamburg taz | Die Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher gehen
       auch im Jahr 2019 weiter: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen
       einen 92-Jährigen erhoben, der zwischen August 1944 und April 1945 im
       Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als SS-Wachmann eingesetzt wurde.
       Bruno D. wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen. Durch seine
       Tätigkeit als Wachmann habe dieser „die heimtückische und grausame Tötung
       insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt“, teilte die
       Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
       
       Nach einem Vernehmungsprotokoll, [1][aus dem Die Welt zitiert], bestreitet
       D. nicht seine Anwesenheit im KZ Stutthof. Der gelernte Bäcker gab an, als
       17-Jähriger nur deshalb zur SS gekommen zu sein, weil er wegen einer
       Herzerkrankung nur „garnisonsverwendungsfähig“ gewesen sei, also nicht als
       Soldat eingezogen werden konnte. Er habe sich stets vom Nationalsozialismus
       ferngehalten und keine Schuld auf sich geladen, sagte D. demnach.
       
       Zugleich erklärte der Beschuldigte, von den Morden durch Giftgas sehr wohl
       gewusst zu haben. Er habe die Gaskammern gesehen und auch beobachtet, wie
       tote Häftlinge aus den Baracken geholt und „stapelweise“ ins Krematorium
       gebracht wurden, sagte Bruno D. Unter seinen SS-Kameraden habe man damals
       von „Judenvernichtung“ gesprochen. Ihm hätten die Opfer „leidgetan“. Auf
       die Frage, warum er kein Versetzungsgesuch abgegeben hätte, behauptete D.,
       dies hätte ihn den Kopf kosten können. Allerdings ist kein einziger Fall
       bekannt, bei dem ein KZ-Wachmann tatsächlich deshalb zur Rechenschaft
       gezogen wäre.
       
       Nach geltender Rechtssprechung zu Tötungen in Konzentrationslagern ist auch
       dann eine Verurteilung eines Lagerangehörigen möglich, wenn diesem kein
       individueller Mord nachgewiesen werden kann. Die Staatsanwaltschaft Hamburg
       wirft Bruno D. vor, als „Rädchen der Mordmaschinerie“ und „in Kenntnis
       aller Gesamtumstände“ die Morde in Stutthof wissentlich unterstützt zu
       haben.
       
       In Stutthof wurden ab dem Sommer 1944 Häftlinge in einer Gaskammer
       ermordet, andere erschoss die SS durch Genickschüsse. Zudem starben viele
       Häftlinge infolge der grausamen Lebensumstände wie Lebensmittelentzug und
       fehlender medizinischer Versorgung. Bis zum Kriegsende starben dort etwa
       65.000 Menschen.
       
       Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, muss eine
       mögliche Verhandlung vor einer Jugendkammer erfolgen. Über die Zulasung der
       Anklage entscheidet nun das Landgericht Hamburg. Dabei dürfte auch eine
       Rolle spielen, ob der 92-Jährige verhandlungsfähig ist. [2][Zuletzt war
       Anfang April der Prozess] gegen einen anderen in Stutthof eingesetzten
       SS-Wachmann vor dem Landgericht Münster [3][wegen Verhandlungsunfähigkeit
       des 95-Jährigen] Angeklagten geplatzt.
       
       19 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.welt.de/politik/article192093085/NS-Prozesse-Es-wurde-mal-gesagt-Judenvernichtung.html
 (DIR) [2] /Prozess-gegen-mutmassliche-NS-Taeter/!5572407
 (DIR) [3] /Prozesse-gegen-mutmassliche-KZ-Aufseher/!5556099
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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