# taz.de -- Drohende Abschiebung nach Tadschikistan: Doppelte Bestrafung
       
       > Abdullohi Shamsiddin droht Folter in seiner Heimat Tadschikistan. Weil er
       > vorbestraft ist, soll er trotzdem dorthin abgeschoben werden.
       
 (IMG) Bild: Abschiebegefängnis in Büren: Hier wird Shamsiddin festgehalten, bald soll er nach Tadschikistan
       
       Hinweis: Dieser Text enthält Schilderungen von Gewalt und Selbstverletzung.
       
       Bochum taz | Im Protokoll des Amtsgerichts Dortmund, das Abdullohi
       Shamsiddin in das Abschiebegefängnis im nordrhein-westfälischen Büren
       bringt, ist die Angst des 32-Jährigen nachzulesen. „Ich will ja ausreisen“,
       beschwört der Tadschike, der 2009 in die Bundesrepublik gekommen ist, die
       Richterin: „Ich reise noch heute aus, wenn Sie mich lassen. Ich gehe in
       jedes andere Land. Nur nicht Tadschikistan“, fleht der Vater zweier Kinder.
       Denn in der Diktatur des autokratischen Präsidenten Emomalij Rahmon drohten
       ihm Folter und Haft.
       
       Die Furcht Shamsiddins ist verständlich: Er ist Mitglied der ehemals
       größten, seit 2015 verbotenen Oppositionspartei. Im Staatsfernsehen wurden
       Funktionäre [1][der als nicht extrem geltenden „Islamischen Partei der
       Wiedergeburt Tadschikistans“ (IRPT)] bereits als vermeintliche Terroristen
       mit deutlich sichtbaren Spuren von Misshandlungen vorgeführt. Und
       Shamsiddin, der mehr als zehn Jahre in Dortmund gelebt hat, war nach
       Parteiangaben nicht nur Assistent des Parteichefs Muhiddin Kabiri. Auch
       sein Vater gilt als hochrangiger IRPT-Kader. Nicht ohne Grund leben
       Shamsiddins Eltern deshalb als anerkannte Flüchtlinge in Aachen.
       
       Was Oppositionellen in Tadschikistan droht, [2][macht der Fall von Hizbullo
       Shovalizoda klar], den Österreich 2020 abgeschoben hat – und der prompt zu
       20 Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Zwar hat Österreichs Oberster
       Gerichtshof die Abschiebung im Nachhinein für illegal erklärt. Doch das
       nützt dem politischen Gegner des Autokraten Rahmon jetzt nicht mehr viel.
       Im Fall Shamsiddins bestehen die Dortmunder Ausländerbehörde und das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dennoch auf Abschiebung.
       
       Am 11. Dezember wurde Shamsiddin weit vor Morgengrauen aus seiner Wohnung
       in der Dortmunder Sternstraße geholt und nach München gebracht. Noch am
       selben Tag sollte er dort in ein Flugzeug mit Ziel der tadschikischen
       Hauptstadt Duschanbe gesetzt werden. Seine Abschiebung zunächst verhindern
       konnte er nur, indem er hart mit dem Kopf gegen eine Wand schlug – und sich
       so selbst die Nase brach. Denn bei Selbstverletzungen wird eine Abschiebung
       erst einmal ausgesetzt.
       
       ## Harte Vorwürfe
       
       Begründet wird die harte Haltung der Behörden mit falschen
       Identitätsangaben, die Shamsiddin in zwei zuvor abgelehnten Asylanträgen
       gemacht hat: Bis Februar lebte er in Deutschland unter dem Namen Abdullah
       Farhod. Dazu kommen Vorstrafen. 2012 wurde er wegen Vergewaltigung zu einer
       Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
       
       Und 2014 arbeitete der Tadschike als Sozialbetreuer in [3][der
       Flüchtlingsunterkunft Burbach] im Siegerland, [4][als dort Wachleute
       Migrant:innen einsperrten und misshandelten]. Weil er nicht einschritt,
       wurde er wie mehr als ein Dutzend andere Angeklagte wegen
       Freiheitsberaubung zu einer – wenn auch milden – Geldstrafe verurteilt.
       Zahlen musste er 50 Tagessätze von 30 Euro.
       
       Allerdings: Nach Gesprächen mit Shamsiddin und seinen
       Unterstützer:innen scheinen sich die abstoßend wirkenden Vorwürfe zu
       relativieren. Eine falsche Identität habe er angegeben, weil er sich auch
       in Deutschland vor der Verfolgung des tadschikischen Regimes gefürchtet
       habe. Außerdem habe er seine Familie, besonders seinen Vater und seine
       Mutter, die noch nicht geflohen waren, schützen wollen, sagt er am Telefon
       im abgelegenen, von Wald umgebenen Abschiebeknast im ostwestfälischen
       Büren.
       
       Auch den Vergewaltigungsvorwurf weist er zurück. Anfang des vergangenen
       Jahrzehnts habe er eine Beziehung zu einer Frau gehabt, von der er nicht
       einmal gewusst habe, dass sie verheiratet war, sagt Shamsiddin. Nachdem das
       Verhältnis aufgeflogen sei, habe sie mit dem Vergewaltigungsvorwurf ihre
       Ehe retten wollen. „Ich war erst kurz in Deutschland und habe das ganze
       Verfahren nicht verstanden“, sagt er. „Ich dachte, ich sei als Zeuge
       geladen.“ Nicht einmal einen Anwalt habe er gehabt.
       
       ## Letzte Hoffnung: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
       
       „Ich halte Abdullohi Shamsiddin für absolut glaubwürdig“, erklärt die
       Fotografin Cornelia Suhan. Im Bosnien-Krieg der Neunziger ist die heute
       66-Jährige mit systematischen Vergewaltigungen konfrontiert worden – und
       kämpft seitdem mit der [5][Organisation Vive Žene] für Frauen und Mädchen,
       die sexualisierte Gewalt erfahren mussten.
       
       Doch Suhan ist auch Kopf eines Netzwerks, das gegen die drohende
       Abschiebung Shamsiddins kämpft: Nicht nur Nachbar:innen und Bekannte
       schildern den Mann, der seit mehr als acht Jahren straffrei in Deutschland
       lebt, als freundlich und hilfsbereit. Sie haben vor der Dortmunder
       Ausländerbehörde für ihn demonstriert. Auch sein ehemaliger Chef, bei dem
       Shamsiddin mehr als vier Jahre arbeitete und zuletzt mehr als 2.000 Euro
       netto verdiente, bezeichnet ihn als einen seiner wertvollsten Mitarbeiter.
       
       Das BAMF dagegen hält Shamsiddin offenbar für unglaubwürdig. Ein dritter
       Asylantrag, den der Tadschike aus dem Abschiebeknast heraus gestellt hat,
       wurde innerhalb von 48 Stunden ohne Anhörung abgelehnt. Für „Personen mit
       Vorstrafen“ sei das typisch, sagt Sebastian Rose von der Organisation
       Abschiebungsreporting NRW dazu. Sie stünden „in einem besonderen Fokus“ und
       sollen, wie im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung
       festgeschrieben, „möglichst schnell abgeschoben werden“.
       
       Shamsiddin drohe damit eine „Doppelbestrafung“, sagt Rose. „Straftaten, die
       schon lange vergolten sind, werden aufenthaltsrechtlich erneut gegen
       Geflüchtete verwendet“, kritisiert er. „Für uns ist klar: Deutschland darf
       niemanden in ein Land abschieben, in dem aus politischen Gründen Haft oder
       Folter droht.“
       
       Im Abschiebeknast kann Shamsiddin selbst jetzt nur noch auf das
       Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hoffen, bei dem sein Anwalt ein
       Abschiebeverbot beantragt hat. „In Tadschikistan“, sagt Shamsiddin
       niedergeschlagen am Telefon, „werde ich direkt aus dem Flugzeug verhaftet –
       und verschwinde für 20 Jahre im Gefängnis.“
       
       29 Dec 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.spiegel.de/politik/ausland/tadschikistan-is-anschlag-auf-touristen-das-regime-wiegelt-ab-a-1221243.html
 (DIR) [2] https://www.rferl.org/a/austria-s-supreme-court-invalidates-extradition-of-tajik-activist-now-sitting-in-dushanbe-jail/30719527.html
 (DIR) [3] /Fluechtlingsheim-Burbach/!5031867
 (DIR) [4] /Misshandelte-Fluechtlinge-in-Burbach/!5564199
 (DIR) [5] https://www.vive-zene.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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