# taz.de -- Präventivhaft für Letzte Generation: Eindeutig unverhältnismäßig
       
       > Bei der Präventivhaft für die Letzte Generation wird mit Kanonen auf
       > Spatzen geschossen. Durch die Klagen in Bayern wird damit wohl bald
       > Schluss sein.
       
 (IMG) Bild: Eine Aktivistin der letzten Generation auf dem Berliner Flughafen BER
       
       In München wurden 13 Aktivist:innen der Letzten Generation [1][aus dem
       Präventivgewahrsam entlassen]. Jedoch leider nicht, weil die bayerische
       Polizei die Rechtswidrigkeit der Verhaftungen eingesehen hat, sondern nur
       weil die Gruppe ihre Blockaden für eine Woche aussetzte. Das Problem ist
       also nicht gelöst, nur verschoben.
       
       Auf den ersten Blick war zwar rechtlich alles in Ordnung. Die Inhaftierten
       hatten bisher angekündigt, sie würden sofort neue Straßenblockaden, also
       Straftaten, begehen. Und das bayerische Polizeirecht erlaubt, Personen zur
       Verhinderung angekündigter Straftaten bis zu 60 Tage in Gewahrsam zu
       nehmen. Allerdings ist die Präventivhaft im Fall der Klimakleber
       unverhältnismäßig. Hier wird Freiheitsentziehung angeordnet, um Straftaten
       zu verhindern, für die bisher ausschließlich Geldstrafen verhängt wurden.
       Hier wird also mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
       
       Die Justiz ist bisher aber nicht in der Lage, diese Fehleinschätzung der
       bayerischen Polizei zu korrigieren. Das Münchener Amtsgericht, das die
       Anordnungen laut Gesetz bestätigen muss, nickt sie bisher standardmäßig ab.
       Und die Aktivist:innen verzichten aus Prinzip auf Rechtsmittel zum
       Landgericht. Sie haben ihren Gefängnisaufenthalt längst zum „Mahnmal“
       hochstilisiert.
       
       Zum Glück ist es aber auch in diesem Konflikt möglich, die
       Verhältnismäßigkeit durchzusetzen. So sind am Bayerischen
       Verfassungsgerichtshof mehrere Klagen gegen die [2][2018 verschärfte
       Regelung im Polizeiaufgabengeset]z anhängig. Hier könnte der Gerichtshof
       auch klarstellen, dass P[3][räventivhaft nur zur Abwehr von Taten
       angeordnet werden darf, die im konkreten Fall wohl mit Freiheitsstrafe]
       geahndet werden.
       
       Das Gleiche könnte auch im nächsten Koalitionsvertrag nach den bayerischen
       Landtagswahlen im Oktober 2023 stehen. Schließlich wird die CSU auch in der
       kommenden Wahlperiode auf einen (mäßigenden) Koalitionspartner angewiesen
       sein. Die bayerische Überreaktion auf die Blockaden der Letzten Generation
       hat also auch ein Gutes: Sie erleichtert eine Entschärfung des maßlosen
       bayerischen Polizeirechts.
       
       27 Nov 2022
       
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