# taz.de -- Urteil gegen Mietpreisbremse: Bremst Urteil Bremse?
       
       > Das Amtsgericht Neukölln erklärt die Mietpreisbremse für nichtig – gegen
       > die bisherige Rechtsprechung höherer Instanzen.
       
 (IMG) Bild: Sieht's anders als das Amtsgericht: Der Bundesgerichtshof
       
       Berlin taz | Handelt es sich um die nächste große gerichtliche Schlappe für
       das Land Berlin? Wie der Tagesspiegel am Montag berichtete, hat das
       Amtsgericht Neukölln in einem Mietstreit die Mietpreisbremse kurzerhand für
       nichtig erklärt. Ein Paar hatte auf Mietminderung geklagt und sich dabei
       auf die Bremse bezogen – doch das Gericht wies die Klage mit der Begründung
       ab, diese sei „nicht anzuwenden, weil nichtig“. Gegen das Urteil kann das
       Paar vor dem Landgericht Berufung einlegen.
       
       Interessant ist die Begründung des Gerichts, die der taz vorliegt. Nicht
       angreifbar ist laut dem Richter der Inhalt der [1][Mietpreisbremse, die
       2015 vom Bund verabschiedet wurde]. Unter Berufung auf die Untersuchung
       eines Sachverständigen sagt der Richter aber, dass die Begründung der
       Verordnung, mit welcher das Land Berlin die Bremse in Kraft setzte, für die
       Öffentlichkeit nur schwer zu finden gewesen sei. Das sei ein „zwingender
       Bestandteil“ einer Verordnung. Fehlt diese, sei sie nichtig.
       
       Das Amtsgericht Neukölln stellt sich mit dem Urteil gegen die
       Rechtsprechung des Landgerichts und auch des Bundesgerichtshofs. Beide
       haben geurteilt, dass die Verordnung rechtmäßig veröffentlicht wurde. So
       heißt es im Beschluss des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27.
       Mai 2020, die Verordnung sei „mit den üblichen Suchhilfen im Internet –
       sogar mühelos – abrufbar“.
       
       ## Keine Konsequenzen für Mieter:innen
       
       Laut Gutachter war das aber erst ab 2017, nach einem Serveraustausch im
       Abgeordnetenhaus, der Fall. Wie der Gutachter dazu kommt, geht aus dem
       Urteil nicht klar hervor. Es heißt dort: „Seine Erkenntnisse hat der
       Sachverständige zu 90 Prozent aus eigener Sachkunde gewonnen.“
       
       Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sagte
       der taz, das Urteil, das der Verwaltung nicht vorläge, sei „überraschend“.
       Folgen für Berlins Mieter:innen ergäben sich aber nicht. Ein
       zivilrechtliches Verfahren betreffe nur die beteiligten Parteien. Außerdem
       verweist Pallgen auf die höher instanzlichen Urteile.
       
       Mietrechtsanwalt Benjamin Raabe kritisiert die Berichterstattung des
       Tagesspiegels als „fahrlässig“. Dort hieß es, bei Bestätigung des Urteils
       könnten „Tausende Mieter“ betroffen sein. Es sei aber „sehr, sehr
       unwahrscheinlich“, dass Landgericht und Bundesgerichtshof ihre bisherige
       Rechtsprechung revidieren. Selbst wenn, beträfe ein solches Urteil nur
       laufende Rechtsstreits, die sich auf den Zeitraum bis 2020 beziehen. Da
       wurde die Bremse verlängert – und unstrittig korrekt verkündet.
       
       21 Nov 2022
       
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