# taz.de -- Niedersachsen bremst Flussvertiefungen: Behaltet euren Schlick gern selbst!
       
       > Der rot-grüne Koalitionsvertrag kündigt Gegenwehr gegen
       > Schlickverklappungen aus Hamburg an. Dort motzt die Hafenwirtschaft.
       
 (IMG) Bild: Die Fahrrinne der Weser zu vertiefen ist geplant. Niedersachsen will Klagen dagegen ermöglichen
       
       BREMEN taz | Flüsse ausbaggern – nicht mit uns! Die Botschaft sendet
       Niedersachsens rot-grüner Koalitionsvertrag an die Stadtstaaten Bremen und
       Hamburg. Und sogar in Bezug auf die Ems, die regelmäßig für die
       Kreuzfahrtschiffe der Meyer-Werft zurechtgemacht wird, hat man
       festgeschrieben, dass künftig Fahrrinnenvertiefungen nur im Einklang mit
       Europarecht bewilligt werden sollen.
       
       Schwierig: Die [1][Wasserrahmenrichtlinie der EU sieht vor], dass sich der
       Zustand der Flüsse und Seen verbessern muss. Kämpferisch klingen die
       Ausführungen in Richtung Bremer und Hamburger Hafenwirtschaft: „Die neunte
       Elbvertiefung ist ökologisch gescheitert“, konstatiert der Vertrag.
       
       Während die durch sie verursachten „enorm gestiegenen Baggergutmengen“ in
       den schwarz-roten Regierungsvereinbarungen kein Thema waren, will man nun
       bei der Verklappung des Schlicks aus der Elb-Fahrrinne nicht mehr
       mitspielen. Gegen die Nutzung der Vogelinsel Scharhörn als Sedimentklo
       werde man sogar „nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten“.
       
       Der Präsident des Unternehmensverbands Hafen Hamburg (UVHH), Gunther Bonz,
       hat die Ankündigung laut dpa umgehend als unfreundlichen Akt gewertet. Ob
       Niedersachsen hier klageberechtigt wäre, ist zwar unklar.
       
       ## Gesetz gegen die Bürger*innen
       
       Strittig ist aber auch der staatsrechtliche Status der Insel vor Cuxhaven:
       Zwar beansprucht Hamburg sie seit 1961, doch der Vertrag, der diese
       Veränderung der Ländergrenzen fixiert, hätte [2][laut Artikel 29 des
       Grundgesetzes als Maßnahme zur Neugliederung des Bundesgebietes per
       Volksentscheid bestätigt] und dann in ein Bundesgesetz überführt, also von
       Bundesrat und Bundestag beschlossen werden müssen. Ist nie passiert.
       
       Eine 180-Grad-Wende stellen die Ausführungen zur Weser dar: SPD und CDU
       hatten 2017 noch angekündigt, das, was Baggerfreunde „Fahrrinnenanpassung“
       nennen, „bis Brake“ voranzutreiben. Die neue Regierung will hingegen
       Widerstand gegen die Pläne ermöglichen, etwa durch Umweltverbände und
       Bürger-Inis.
       
       Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2016 den damaligen
       [3][Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung als rechtswidrig
       kassiert hatte], hatte der damalige Bundesverkehrsminister Andi Scheuer
       (CSU) kurzerhand den Rechtsrahmen geändert. Dieses
       „Maßnahmenvorbereitungsgesetz“ [4][dient dazu, den Widerspruch gegen
       spezielle Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen zu torpedieren] – darunter auch
       die Weservertiefung.
       
       Nur das Bundesverfassungsgericht könnte sie noch stoppen, wenn nachzuweisen
       ist, dass sie unmittelbar jemandes Grundrechte verletzt. „Wir werden
       beantragen, die Vertiefung der Unterweser aus dem
       Maßnahmenvorbereitungsgesetz herauszunehmen“, heißt es nun. Geschieht das,
       hätten auch die anerkannten Umweltverbände wieder die Möglichkeit, ganz
       regulär gegen die Maßnahme zu klagen – vorm Verwaltungsgericht.
       
       3 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
 (DIR) [3] https://www.bverwg.de/110816U7A1.15.0
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/magvg/BJNR064000020.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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