# taz.de -- G8-Gipfel in Heiligendamm: Spitzeleinsatz war rechtswidrig
       
       > Der Klimaaktivist Jason Kirkpatrick wurde 2007 vor dem G8-Gipfel von
       > einem Polizeispitzel ausgespäht. Nun erklärt ein Gericht: Das war
       > illegal.
       
 (IMG) Bild: Wurde unrechtmäßig bespitzelt: Jason Kirkpatrick vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin im Januar
       
       Berlin taz | Fünf Jahre hatte der Klimaaktivist Jason Kirkpatrick einen
       Freund an seiner Seite, der in Wahrheit ein Spitzel war: [1][Mark Kennedy,
       Teil der britischen Polizei]. Zusammen beteiligten sie sich an
       Umweltprotesten, besprachen Gegenaktionen zu den G8-Gipfeln in Gleaneagles
       2005 und [2][Heiligendamm 2007]. Bis Kennedy [3][2010 von
       Aktivist:innen enttarnt wurde]. Nun erklärte das Verwaltungsgericht
       Schwerin: Zumindest der Spitzeleinsatz in Heiligendamm war rechtswidrig.
       
       Kirkpatrick, ein 53-jähriger Deutschamerikaner, hatte bereits vor sechs
       Jahren eine Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht, um
       feststellen zu lassen, dass der Einsatz des Polizeispitzels illegal war. Am
       Montagnachmittag ging das Verfahren mit einem Vergleich zu Ende. Das
       Gericht stellte dabei laut einer Sprecherin „die objektive Rechtswidrigkeit
       des Einsatzes“ fest, da es für Kennedys Aktivitäten damals keinen
       richterlichen Beschluss gegeben habe.
       
       Gleichzeitig verwies das Gericht auf offene Rechtsfragen und die schwierige
       Beweislage in dem Fall – weshalb sich Kirkpatrick und das Land auf den
       Vergleich einigten.
       
       ## Ministerium veweigerte Akten aus Geheimschutz
       
       Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern gab an, über Kirkpatrick
       keine Daten mehr gespeichert zu haben. Laut Gericht konnte nicht mal
       geklärt werden, ob dort überhaupt Daten über ihn gespeichert wurden. Bei
       anderen Aktenbestandteilen weigerte sich das Land aus Geheimschutzgründen,
       diese dem Gericht vorzulegen. Das Oberverwaltungsgericht
       Mecklenburg-Vorpommern hatte das in einer Zwischenentscheidung für im
       Wesentlichen rechtmäßig erachtet. Der genaue Auftrag des Polizeispitzels
       Kennedy sei so aber nicht mehr zu rekonstruieren gewesen, befand das
       Gericht.
       
       Auch das Ansinnen, Kennedy selbst vorzuladen, scheiterte – hier wiederum an
       einer verweigerten Aussagegenehmigung der britischen Polizeibehörde.
       Gleiches galt für Kennedys Führungspersonen für seine Einsätze in
       Deutschland.
       
       Kirkpatrick zeigte sich mit dem Ergebnis der Verhandlung dennoch zufrieden.
       „Wir haben unser Ziel erreicht“, sagte er der taz. „Ich bin sehr froh, dass
       dieser Einsatz für rechtswidrig erklärt wurde.“ Die Botschaft sei damit
       klar, so Kirkpatrick: „Der Staat darf nicht so einfach Aktivisten
       ausspionieren, wie er es damals getan hat.“
       
       ## „Ein großer Erfolg“
       
       Auch seine Anwältin Anna Luczak sprach von einem „großen Erfolg“. Es sei
       zwar bedauerlich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit „vorgeschobenen
       Geheimhaltungsgründen“ eine Aufklärung des Spitzeleinsatzes verhindert
       habe, sagt sie der taz. „Dass der Einsatz aber gerichtlich als rechtswidrig
       erklärt wurde, ist ein wichtiger Schritt.“
       
       Kirkpatrick hatte beteuert, bei seinen Protestteilnahmen nichts Illegales
       getan zu haben, auch in Heiligendamm nicht. Er habe dort damals
       [4][lediglich die Pressearbeit koordiniert]. „Alles, was ich gemacht habe,
       war öffentlich. Ich wurde auch sonst nie für irgendetwas verurteilt.“ Umso
       skandalöser sei, dass der Polizeispitzel Kennedy auch auf ihn angesetzt
       worden sei.
       
       Ausgespäht wurde damals auch eine Freundin von Kirkpatrick, mit der Kennedy
       zwischenzeitlich sogar liiert war – sowie weitere linke Aktivist:innen
       europaweit. 2011 hatte der damalige BKA-Chef Jörg Ziercke eingeräumt, dass
       Kennedy auch in Deutschland und beim Heiligendamm-Gipfel eingesetzt war.
       Warum der Spitzel auch Kirkpatrick ins Visier nahm, ist bis heute
       ungeklärt. In einer britischen Akte zum Fall Kennedy taucht der 53-Jährige
       aber mit gleich mehreren Vermerken auf.
       
       Kirkpatrick, der heute in Berlin wohnt, kämpft seit Jahren um eine
       Aufklärung der Spitzelaffäre. Auch nach der Verhandlung in Schwerin ist die
       Sache für ihn nicht erledigt. Denn auch in England läuft noch eine
       aufwändige Untersuchung wegen Kennedys Spitzeleinsatz und der einer
       Vielzahl weiterer Undercover-Polizist:innen. Kirkpatrick ist dort als Zeuge
       geladen – für das Jahr 2024.
       
       11 Oct 2022
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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