# taz.de -- EuGH zu Familienzusammenführung: Aufatmen bei Familien
       
       > Deutschland hat jahrelang das Recht von jungen Flüchtlingen auf
       > Familienzusammenführung verletzt. Das entschied nun der EuGH in
       > Luxemburg.
       
 (IMG) Bild: Protest für Familienzusammenführung vor dem Bundeskanzleramt im Juli 2022
       
       Karlsruhe taz | Deutschland hat jahrelang das Recht von jungen Flüchtlingen
       [1][auf Familienzusammenführung] verletzt. Das stellte nun der Europäische
       Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest. Entscheidend sei die Minderjährigkeit
       bei der Asylantragstellung, nicht beim Antrag auf Familiennachzug.
       
       In einem der Fälle ging es um einen syrischen Jungen, der als 16-Jähriger
       nach Deutschland kam und im Dezember 2015 einen Asylantrag stellte. Nach
       sieben Monaten wurde er im Juli 2016 in Deutschland als Flüchtling
       anerkannt.
       
       Im Oktober 2016 beantragte die syrische Mutter des Jugendlichen bei der
       deutschen Botschaft in Beirut (Libanon) für sich und drei weitere
       minderjährige Kinder die Familienzusammenführung mit dem älteren Sohn in
       Deutschland. Im März 2017 lehnte die Botschaft den [2][Antrag auf
       Familienzusammenführung] mit der Begründung ab, dass der Sohn in
       Deutschland inzwischen volljährig sei.
       
       ## Alter des Antrags maßgeblich
       
       Dagegen klagte die Mutter und erhielt zunächst vor dem Verwaltungsgericht
       Berlin Recht. Doch die Bundesregierung ging in Sprungrevision zum
       Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Das Leipziger Gericht legte den Fall
       dem EuGH vor, der nun die zugrundeliegende EU-Richtlinie zur
       Familienzusammenführung auslegte.
       
       Der EuGH entschied nun, dass für die Minderjährigkeit der Zeitpunkt des
       Asylantrags des Jugendlichen maßgeblich war. Im Dezember 2015 war er noch
       16 Jahre alt. Wenn es auf das Datum des Asylbescheids oder den Bescheid
       über den Antrag auf Familienzusammenführung ankäme, argumentierte der EuGH,
       hätten es die Behörden ganz in der Hand, die Familienzusammenführung zu
       vereiteln, indem sie die Anträge bewusst langsam bearbeiten. Laut EU-Recht
       sollen Asylanträge von Minderjährigen vorrangig beschieden werden, es dürfe
       deshalb keinen Anreiz geben, sie erst mal liegen zu lassen.
       
       Diese Entscheidung kommt nicht überraschend, denn [3][im Jahr 2018 hatte
       der EuGH in einem Fall aus den Niederlanden] schon einmal so entschieden.
       Die Flüchtlingsfamilien beriefen sich natürlich auch gegenüber der
       Bundesregierung auf das EuGH-Urteil von 2018. Doch die Bundesregierung
       behauptete, das Urteil sei nicht auf Deutschland übertragbar. Auch unter
       der Ampelregierung mit der neuen SPD-Innenministerin Nancy Faeser änderte
       sich daran nichts.
       
       ## Hoffnung für viele Geflüchtete
       
       Inzwischen ist der syrische Sohn zwar schon 23 Jahre alt. Doch nun werden
       seine Mutter und möglicherweise auch die Geschwister doch noch nach
       Deutschland einreisen können. Eigentlich haben Eltern, die zu einem
       minderjährigen Flüchtling nach Deutschland einreisen, nur ein
       Aufenthaltsrecht, bis der Jugendliche volljährig ist. In aller Regel
       stellen die Eltern dann in Deutschland aber selbst einen Asylantrag und
       können daher längerfristig bleiben.
       
       Parallel entschied der EuGH gestern auch einen Fall in umgekehrter
       Konstellation. Hier ging es um eine 17-jährige Syrerin, die zu ihrem Vater
       nach Deutschland nachreisen wollte, der hier 2016 einen Asylantrag gestellt
       hatte. Als der Asylantrag 2017 anerkannt war und die Tochter einen Antrag
       auf Familienzusammenführung stellte, wurde aber auch ihr vorgehalten, dass
       sie nun volljährig sei. Laut EuGH kommt es aber auch in dieser
       Konstellation auf die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt des Asylantrags an.
       
       „Viele durch die Flucht zerrissene Familien können nach den Urteilen
       aufatmen: Ihr Anspruch auf Familiennachzug besteht weiter, auch wenn ein
       Kind volljährig wird“, sagte Wiebke Judith von der
       Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl. Gleichzeitig kritisierte sie die
       Bundesregierung: „Es ist ein Skandal, dass Deutschland diese Familien vier
       weitere Jahre hingehalten hat, obwohl die Rechtslage bereits nach dem
       Urteil des EuGHs von 2018 eindeutig war.“
       
       1 Aug 2022
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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