# taz.de -- Entscheidung aus Karlsruhe: Kindergeld-Regel verfassungswidrig
       
       > Zwischen 2006 und 2020 bekamen viele Familien von EU-Ausländer*innen kein
       > Kindergeld. Das war falsch, hat nun das Bundesverfassungsgericht
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Kindergeld nur nach Integration in den Arbeitsmarkt? Verfassungswidrig sagt das BVerG
       
       Karlsruhe dpa/afp | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine
       frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der
       Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt.
       
       Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen
       aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt
       Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)
       
       Nach der Regelung stand das Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen,
       humanitären oder politischen Gründen hier lebten, [1][erst nach mindestens
       dreijährigem Aufenthalt zu.] Darüber hinaus war der Anspruch von einer
       Integration in den Arbeitsmarkt abhängig – und dieser Punkt war nach der
       Entscheidung der Richter*innen nicht gerechtfertigt.
       
       Das Verfassungsgericht hatte 2012 schon [2][eine wortgleiche Regelung zum
       Erziehungs- und späteren Elterngeld gekippt.] 2020 änderte der Gesetzgeber
       dann die Vorschrift zum Kindergeld.
       
       Das Karlsruher Verfahren zum Kindergeld war schon seit 2014 anhängig.
       Damals hatte das Niedersächsische Finanzgericht die Überprüfung angestoßen.
       
       3 Aug 2022
       
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