# taz.de -- Entscheidung aus Karlsruhe: Kindergeld-Regel verfassungswidrig
> Zwischen 2006 und 2020 bekamen viele Familien von EU-Ausländer*innen kein
> Kindergeld. Das war falsch, hat nun das Bundesverfassungsgericht
> entschieden.
(IMG) Bild: Kindergeld nur nach Integration in den Arbeitsmarkt? Verfassungswidrig sagt das BVerG
Karlsruhe dpa/afp | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine
frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der
Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt.
Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen
aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt
Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)
Nach der Regelung stand das Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen,
humanitären oder politischen Gründen hier lebten, [1][erst nach mindestens
dreijährigem Aufenthalt zu.] Darüber hinaus war der Anspruch von einer
Integration in den Arbeitsmarkt abhängig – und dieser Punkt war nach der
Entscheidung der Richter*innen nicht gerechtfertigt.
Das Verfassungsgericht hatte 2012 schon [2][eine wortgleiche Regelung zum
Erziehungs- und späteren Elterngeld gekippt.] 2020 änderte der Gesetzgeber
dann die Vorschrift zum Kindergeld.
Das Karlsruher Verfahren zum Kindergeld war schon seit 2014 anhängig.
Damals hatte das Niedersächsische Finanzgericht die Überprüfung angestoßen.
3 Aug 2022
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