# taz.de -- Überlastete Landwirte: Niemand war bei den Schweinen
       
       > In Niedersachsen ließ ein Landwirt seine 300 Schweine qualvoll
       > verhungern. Er ist kein Einzelfall. Der Druck auf Bauern nimmt dramatisch
       > zu.
       
 (IMG) Bild: Der Hof des angeklagten Schweinzüchters in Hilter. Aufgenommen im Novermber 2021
       
       Bad Iburg/Berlin taz | Am Ende haben sie sich gegenseitig gefressen. 300
       Mastschweine hatte ein 64 Jahre alter Bauer in Hilter am Teutoburger Wald
       eingestallt – und dann rund zwei Monate lang nicht gefüttert. Als zwei
       Amtstierärzte des Landkreises Osnabrück den Stall am 26. November 2021
       betreten, finden sie tote Schweine „in unterschiedlichem
       Verwesungszustand“. Vier Tiere leben noch, ihnen geht es aber so schlecht,
       dass sie bald darauf sterben beziehungsweise getötet werden müssen. Von
       einigen Tieren waren nur noch die Knochen übrig. Daraus schlossen die
       Veterinäre, dass es zu Kannibalismus gekommen sein musste.
       
       Der Landkreis hat dem Landwirt nach dieser Entdeckung verboten, wieder
       Tiere zu halten. Am Mittwoch musste er sich zudem vor dem Amtsgericht
       [1][Bad Iburg] verantworten. Hat der Landwirt gegen das Tierschutzgesetz
       verstoßen?
       
       Er wäre nicht der erste Landwirt, der vorbestraft wäre, weil er sein Vieh
       so stark vernachlässigt hat, dass es stirbt. Bereits Mitte April
       verurteilte das Amtsgericht im bayerischen Ansbach einen Bauern zu einer
       Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und einem lebenslangen
       Tierhaltungsverbot, weil er 160 Rinder hatte verhungern lassen. Im
       September davor waren im Landkreis Cloppenburg 250 zum Teil schon
       mumifizierte Schweine entdeckt worden. In Neustadt am Rübenberge, in der
       Region Hannover, waren im Juni 2020 mehr als 1.200 verendete Schweine
       gefunden worden, die ein überforderter Jungbauer verhungern und verdursten
       ließ. Und das sind noch nicht einmal alle Fälle aus der jüngsten
       Vergangenheit.
       
       Auffällig ist, dass oft über Monate oder gar Jahre niemand von dem [2][Leid
       der Tiere] erfahren hat. ExpertInnen zufolge tragen dazu auch die
       Rationalisierung und Konzentration in der Landwirtschaft bei: Da es immer
       weniger Höfe gibt und die verbleibenden immer größer werden, betreuen immer
       weniger Menschen immer mehr Tiere. Oft gibt es nur einen einzigen Betreuer.
       Fällt der aus, ist das Vieh sich selbst überlassen. Die Veterinärämter sind
       dabei in der Regel keine große Hilfe, da sie die meisten Betriebe nur
       selten kontrollieren.
       
       Auch der Landwirt im Teutoburger Wald musste sich weitgehend allein um
       viele Tiere kümmern. Er hatte gleich zwei Höfe, drei Kilometer voneinander
       entfernt. 130 Hektar Wirtschaftsfläche. Die 65 Rinder, größtenteils
       Milchvieh, vernachlässigte er nicht. Aber die Schweine, die auf dem
       zugepachteten Betrieb lebten.
       
       Auf dem Klo eingeschlafen 
       
       Wie das passieren konnte, kann der Landwirt auch mehr als sieben Monate
       nach dem Fund der Kadaver in seinem Stall nur schwer in Worte fassen. Er
       sei arbeitsmäßig überlastet gewesen, habe die Fütterung der Schweine
       aufgeschoben, „machste heute Abend“, „machste morgen“, dann irgendwann ganz
       vergessen, sagt er vor Gericht. „Die Schweine waren irgendwie aus meinem
       Bewusstsein raus.“ Der Mann ist ziemlich übergewichtig, sein helles
       kariertes Hemd spannt sich über den mächtigen Bauch, seine schütteren Haare
       wirken hinten zu lang, etwas ungepflegt.
       
       Erst nach einem intensiven Gespräch mit seiner Frau, die ahnte, dass
       irgendetwas nicht stimmt, sei ihm bewusst geworden, wie lange er nicht mehr
       bei den Schweinen gewesen war. Als er die toten Tiere sah, habe ihn das
       „sehr stark getroffen, vorsichtig ausgedrückt“.
       
       Die Überlastungssituation – das muss der Vorsitzende Richter dem
       Angeklagten allerdings erst durch hartnäckiges Nachfragen entlocken – hatte
       sich über einen sehr langen Zeitraum aufgebaut. Er erzählt, dass seine Frau
       seit einem Unfall auf dem Hof vor ein paar Jahren unter chronischen
       Schmerzen leidet und als Arbeitskraft immer mal wieder ausfiel. Dass er den
       Weggang der auf dem Hof mitarbeitenden Tochter und des Schwiegersohns durch
       angestellte Hilfskräfte kaum kompensieren konnte und sich komplett alleine
       um die Schweine gekümmert hat.
       
       Auf die Frage des Gerichts, wann er zuletzt mal Urlaub hatte, muss der
       Landwirt lange nachdenken. Es müsse 2018 gewesen sein, für eine Woche bei
       der anderen Tochter in der Normandie, sagt er dann. Manchmal sei er abends
       auf dem Klo eingeschlafen vor Erschöpfung.
       
       Er zeigte sich selbst an 
       
       Der psychiatrische Gutachter bescheinigt ihm im Lauf der Ermittlungen eine
       depressive Episode mit vermindertem Antrieb und herabgesetzter
       Steuerungsfähigkeit. Es habe eben auch etwas mit der
       Persönlichkeitsstruktur und dem Selbstbild als Macher zu tun, dass der
       Landwirt, wie im Übrigen viele seiner selbstständigen Berufskollegen –
       nicht in der Lage war, sich die Überlastung einzugestehen und Hilfe zu
       suchen. „Er hat dann eine Teilaufgabe abgespalten und verdrängt“, sagt der
       Gutachter. Aber eigentlich hat er damit gehandelt wie ein Beamter, der
       aufhört, Akten zu bearbeiten oder ein Postbote, der Briefe nicht mehr
       zustellt. Die Rinder aber, so der Gutachter weiter, hätten für den Landwirt
       möglicherweise einen anderen Stellenwert gehabt, weshalb er sie weiter
       betreute.
       
       Der Verteidiger des Landwirtes gibt zu bedenken, dass es in dieser Branche
       keine Arbeitsorganisation gebe und keine Struktur vorhanden sei, die
       dazwischengrätscht, wenn was offensichtlich schiefläuft. Sein Mandant sei
       ja nun wahrlich kein Einzelfall.
       
       Die psychische Erkrankung des Landwirts zweifelt das Gericht nicht an –
       aber dass der Angeklagte nicht mehr in der Lage gewesen sei, sein Verhalten
       zu steuern, glaubt der Richter nicht. „Der restliche Betrieb, das restliche
       Leben liefen weiter, eine soziale Isolation gab es auch nicht“, halten
       sowohl der Oberstaatsanwalt als auch der Richter dem Bauern vor.
       
       Als studiertem Landwirt hätte dem Mann klar sein müssen, was mit den Tieren
       passiert, als Betriebsleiter und Unternehmer sei er seiner Verantwortung
       nicht gerecht geworden, er hätte Hilfe holen können und müssen, so das
       Gericht. Zugutegehalten wird ihm seine Selbstanzeige und sein kooperatives
       Verhalten. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Tat sonst möglicherweise
       über Jahre hinweg unentdeckt geblieben wäre“, sagt der Richter. Er hätte
       die Kadaver ja auch einfach unterpflügen können und niemand hätte etwas
       gemerkt.
       
       14-Stunden-Tage für 2000 Euro netto 
       
       Der Landkreis hatte den Betrieb bis dahin nicht als tierschutzrechtlichen
       Risikobetrieb eingestuft, gibt der Amtstierarzt zu Protokoll. Und auch über
       das „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HIT), in dem
       die Landwirte Zu- und Abgänge von Tieren melden müssen, sei nichts
       registriert gewesen, sagt der Veterinär. Dieses System sei für die
       Nachverfolgung der Seuchenbekämpfung entwickelt worden – für solche Fälle
       wie die im Teutoburger Wald sei das System aber nicht geeignet.
       
       Die Veterinärämter hätten oft zu wenig Personal für genügend Kontrollen, um
       solche Missstände rechtzeitig aufzudecken, sagt Edgar Schallenberger,
       Schleswig-Holsteins Vertrauensmann für Tierschutz in der Landwirtschaft.
       Der emeritierte Professor für Tierhaltung vermittelt gerade in Krisen
       unbürokratisch zwischen Landwirten und Behörden. Kein anderes Bundesland
       leistet sich so eine Stelle.
       
       „Früher gab es noch Kinder, Familien, den alten Opa, die alte Oma – und
       alle haben sich irgendwie um die paar Viecher auch gekümmert und waren
       häufiger im Stall“, erzählt Schallenberger. „Ohne Wachstum hat kaum ein
       Betrieb überlebt. Aber wenn sie die doppelte Tierzahl haben, haben sie noch
       nicht die doppelte Zahl an Mitarbeitern, und dann wird es schwierig.“
       
       Außerdem sei die ökonomische Lage schwierig. Er kenne keinen Bauern, der in
       den vergangenen zehn Jahren gut verdient habe, erzählt der Vertrauensmann.
       „Viele arbeiten mit Schulden und die Schulden sind beträchtlich. Der Druck
       ist riesig.“ Typisch sei ein Verdienst von 3.500 bis 4.000 Euro pro Monat
       für eine Bauernfamilie – bei dem Landwirt aus Hilter geht das Gericht davon
       aus, dass er 2.100 Euro netto pro Monat verdiente. „Das ist nicht gerade
       üppig für 14/15-Stunden-Arbeitstage“, sagt Schallenberger. Ein Grund, warum
       viele Betriebe aufgeben würden.
       
       Der hohe Druck könne Depressionen oder Burnout auslösen. Oft kämen noch
       familiäre Belastungen wie Scheidungen dazu. „Irgendwann fangen die Leute
       an, sich selber zu vernachlässigen. Und irgendwann vernachlässigen sie auch
       ihre Tiere. Nicht nur das geschundene Vieh, sondern auch die Menschen sind
       die Leidtragenden.“
       
       Vorbestraft in Rente 
       
       Er habe es auch schon erlebt, dass eine Landwirtin Tiere in den Stall
       bringe und morgens nicht mehr aufstehen kann. Solche Fälle passierten zwar
       nicht ständig, aber immer mal wieder. Und natürlich: „Jeder Fall ist einer
       zu viel“, so Schallenberger.
       
       „Irgendwann beginnt eine Abwärtsspirale. Das ist nicht bauernspezifisch.
       Das gibt es in allen Berufen“, sagt der Professor. Aber anders als von
       Büroangestellten hängen von Landwirten eben Hunderte oder Tausende Tiere
       ab.
       
       Er wolle sowieso in Rente gehen und zu seiner Tochter ziehen, hatte der
       Landwirt aus dem Teutoburger Wald gleich zu Beginn seiner
       Gerichtsverhandlung erklärt.
       
       Das Amtsgericht hat ihn nun zu einer Geldstrafe von 9.100 Euro verurteilt.
       Er muss außerdem die Gerichtskosten tragen und ein Vermögen im Wert von
       rund 12.000 Euro wird eingezogen – die Höhe der Futterkosten, die er
       „eingespart“ hat.
       
       Er gilt nun als vorbestraft.
       
       1 Jul 2022
       
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