# taz.de -- Füchse für die Jagdhund-Ausbildung: Allein im Käfig, angebellt
       
       > Ein Tierschützer hat in Niedersachsen gefilmt, wie in Schliefanlagen
       > Jagdhunde an Füchsen trainiert werden. Das verstoße gegen das
       > Tierschutzgesetz.
       
 (IMG) Bild: Wird gefangen und zum Training eingesetzt: Rotfuchs
       
       Hildesheim taz | Vogelzwitschern, dann ein Schlag – Holz auf Holz. Rechts
       taucht ein Mann in Cargohose und Pulli auf. Er öffnet Klappen im Boden,
       stochert mit einem Stock hinein, sein ganzer Arm verschwindet im Boden. Er
       läuft, stochert, läuft. „Sehr schön.“ Es ist das erste Video einer
       sogenannten Schliefanlage in Deutschland, das den Betrieb dort von außen
       zeigt. Die Männer hat Thomas Mitschke vom Verein Wildtierschutz, Sektion
       Niedersachsen gefilmt.
       
       Terrier und Dackel üben in solchen Anlagen, [1][wie sie Füchse anbellen, um
       sie aus ihren Erdbauten zu scheuchen]. Am Ende kriegen sie eine Urkunde:
       zertifizierter Bauhund. Sie lernen am echten Tier – meist jungen Füchsen,
       die extra dafür gezüchtet werden.
       
       Damit es den Hunden und Füchsen möglichst wie in freier Wildbahn vorkommt,
       bauen die Betreiber*innen Tunnel in die Erde – mit Klappen darauf, um
       den Fuchs mit einem Stock weiter durch die etwa 15 Zentimeter breiten Gänge
       scheuchen zu können. Am Ende der Tunnel befindet sich ein etwa zwei
       Quadratmeter großer Käfig. „Barbarei und Quälerei“, nennt das Mitschke.
       Schliefanlagen seien ein „wichtiger Baustein zur Ausbildung von
       Jagdhunden“, sagt dagegen der Landesjägerverband Niedersachsen.
       
       ## Am Zaun eingegraben
       
       In Uetze in der Region Hannover liegt die Schliefanlage, die Thomas
       Mitschke heimlich gefilmt hat. Dazu hat er sich neben dem Zaun eingegraben,
       sich unter einem Busch versteckt und gewartet. „Als ich da gelegen habe,
       stand ich natürlich unter Adrenalin wie ein Boxer“, sagt Mitschke.
       
       Das unerträgliche Gekläffe und das Verhalten der Betreiber*innen haben
       ihn mitgenommen, sagt er, und auch die Haltung der Füchse, als die Menschen
       wieder verschwunden waren. „Die sitzen in ihren Käfigen mitten im Wald und
       hören alle Geräusche, aber können nicht daran teilhaben.“
       
       Thomas Mitschke hat die Betreiber*innen Mitte Juni angezeigt – wegen
       [2][Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz]. Die Staatsanwaltschaft
       Hildesheim hat die Ermittlungen aufgenommen.
       
       In Niedersachsen gibt es 14 Schliefanlagen, in ganz Deutschland etwa 120.
       Genaue Zahlen seien schwer herauszufinden, sagt Edmund Haferbeck von Peta.
       Die Schliefanlagen lägen oft versteckt, seien nicht auf Karten zu finden.
       Peta hat eine Klageaktion gegen die Betreiber*innen von Schliefanlagen
       gestartet. Seit September des vergangenen Jahres haben sie alle angezeigt,
       die sie finden konnten.
       
       Dabei war Peta oft auf Hinweise von Menschen angewiesen, die zufällig im
       Wald auf die Tunnelsysteme und Käfige gestoßen sind. „Die Bevölkerung
       wusste teilweise nicht einmal, was Schliefanlagen sind und dass sie da
       sogar in der Nachbarschaft von einer leben“, sagt Haferbeck.
       
       Auch Peta klagt im Namen des Tierschutzgesetzes, genauer Paragraf 18 Abs. 1
       Nr. 4. Dort steht: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
       einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne
       vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt.“
       
       Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutz bestätigt in einem
       Gutachten, dass es nicht mit dem Tierschutz vereinbar ist, wenn Füchse
       allein in Käfigen harren und ab und zu herausgeholt werden, um von Hunden
       angebellt zu werden – auch wenn Hunde und Füchse durch Gitter getrennt
       sind.
       
       „Rechtsprechung zu diesem Thema existiert sämtlich aus den 1990er-Jahren
       wie aus den frühen 2000er-Jahren und berücksichtigt das Staatsziel
       Tierschutz folglich nicht“, steht in ihrem Gutachten. Das heißt: Es gibt
       Regeln für Schliefanlagen, aber die sind alt – so alt, dass sie entstanden
       sind, bevor Tierschutz im Grundgesetz landete.
       
       Die letzten Entscheidungen für die Schliefanlagen trafen 1997 in Köln und
       2022 in Gießen die Verwaltungsgerichte. Auch in Niedersachsen, dort wo
       Thomas Mitschke gefilmt hat, einigten sich zuletzt 1999 das
       Landwirtschaftsministerium, die Landesjägerschaft und die niedersächsischen
       Hundevereine auf Richtlinien für die Anlagen.
       
       Darin stehen Haltungsbedingungen wie zum Beispiel ausreichend Platz, viel
       Essen, etwas Sonne, aber nicht zu viel. Die Bedingungen werden regelmäßig
       überprüft, schreibt Pressesprecherin Alexandra Schönfeld auf Anfrage der
       taz, und zwar von der Veterinärbehörde.
       
       Ähnlich antwortet auch Florian Rölfing vom Landesjägerverband
       Niedersachsen: „Da die Aspekte des Tierschutzes in diesen Anlagen höchste
       Priorität genießen, besteht aus unserer Sicht keinerlei Grund, diese
       bewährte Ausbildungsmethode infrage zu stellen oder gar zu verbieten.“
       [3][Dabei gibt es auch andere Möglichkeiten, die Hunde auszubilden]: mit
       Geruchsstoffen oder indem junge Hunde ältere auf der Jagd begleiten.
       
       Eigentlich ist nichts auf dem Video zu sehen, nur ein paar Brennnesseln und
       Eichenlaub auf dem Boden. Aber der unsichtbare Hund kläfft und kläfft einen
       ebenso versteckten Fuchs in einem Metallkäfig an. Ein Mensch steckt seinen
       Stock durch den Draht und versucht den Fuchs dazu zu bringen, in die
       Transportbox zu gehen. Es dauert. Er will nicht, bleibt liegen. Dann huscht
       er nur ganz kurz vorbei, ein Blitz aus orangefarbigem Fell.
       
       13 Jul 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lisa Bullerdiek
       
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