# taz.de -- Nach Feuertod von 55.000 Schweinen: Brandursache bleibt unklar
       
       > Die Ermittlungen wegen Brandstiftung in der Schweinezuchtanlage in Alt
       > Tellin sind beendet. Der Grund des Feuers konnte nicht ermittelt werden.
       
 (IMG) Bild: Der Schweinezuchtbetrieb in Alt Tellin brannte nieder, rund 55.000 Schweine verendeten
       
       Berlin taz | Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat die Ermittlungen wegen
       Brandstiftung in einer der größten Ferkelfabriken Europas eingestellt.
       „Letztlich ließ sich nicht feststellen, wie das Feuer ausgebrochen ist, da
       die Zündquelle nicht ermittelt werden konnte“, teilte die Behörde am
       Freitag zu dem [1][Feuertod von 55.000 Schweinen] im Dorf Alt Tellin in
       Mecklenburg-Vorpommern mit.
       
       In den 18 Stallgebäuden der Sauenanlage im Landkreis Vorpommern-Greifswald
       waren die Schweine am 30. März 2021 teils lebendig verbrannt. Viele Sauen
       konnten nicht entkommen, weil sie, wie in der Branche üblich, in Käfigen
       („Kastenständen“) steckten, die kaum größer waren als sie selbst. Der Bund
       für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt seit 2012 vor Gericht gegen die
       Genehmigung für die von dem holländischen Agrarindustriellen Adrianus
       Straathof erbaute Anlage, unter anderem, weil der Brandschutz mangelhaft
       gewesen sei. „Anlagen dieser Größenordnung sind nicht beherrschbar“, so der
       Tierschutzverband Provieh.
       
       Ein Brandursachenermittler schloss laut Staatsanwaltschaft einen
       „technischen Defekt“ als Brandursache aus und ging in seinem Gutachten
       davon aus, dass „menschliches Handeln oder Unterlassen“ zu dem Brand
       geführt hat. Das Feuer sei nach seinen Feststellungen „im Bereich der
       Luftwäsche des Wartestalls 2“ ausgebrochen. „Nach den Ausführungen des
       Sachverständigen müsse in diesem Bereich eine Zündquelle an die dortigen
       wabenförmigen Kunststoffgitter der Abluftanlage gelangt sein.“
       
       ## Tierschutzermittlungen laufen weiter
       
       Etwa eine halbe Stunde vor dem Ausbruch des Feuers hätten sich zwei
       Beschäftigte für Reinigungsarbeiten im Bereich der Luftwäsche aufgehalten.
       Einer habe aber bestritten, den Brand verursacht zu haben. Der andere
       Beschuldigte habe die Aussage verweigert. „Beiden Beschuldigten ist eine
       Täterschaft nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen
       Sicherheit nachzuweisen“, so die Staatsanwaltschaft.
       
       „Das aufgrund von Anzeigen verschiedener Organisationen eingeleitete
       Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz dauert noch
       an“, schrieb ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der taz. Denn hier seien
       neben der Brandursache noch weitere Aspekte zu berücksichtigen.
       
       Der BUND, der zu den Organisationen gehört, sieht durch die Einstellung des
       Strafverfahrens seinen Vorwurf untermauert, der Brandschutz sei nicht
       ausreichend gewesen. Schließlich habe der Brandschutzgutachter offenbar
       keinen Brandbeschleuniger oder Ähnliches nachgewiesen. Unabhängig davon, ob
       die Zündquelle fahrlässig verursacht wurde oder auf einen technischen
       Defekt zurückzuführen war, bleibe es bei der Grundsatzkritik: Die Anlage
       hätte nach dem Brandschutzkonzept nicht länger als 10,15 Minuten hätte
       brennen dürfen.
       
       „Inwieweit diese fatale Fehlplanung der Betreiberin und Fehleinschätzung
       der Behörde als strafwürdiges Verhalten oder Unterlassen anzusehen ist, ist
       von der Staatsanwaltschaft Stralsund zu beurteilen“, teilte Rechtsanwalt
       Ulrich Werner mit, der die Verbände vertritt. Er sieht den Tatbestand der
       Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund als erfüllt an.
       
       24 Jun 2022
       
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