# taz.de -- Plädoyer im Prozess gegen Franco A.: Ein Terrorist, kein Sinnsuchender
       
       > Seit einem Jahr wird gegen den Bundeswehroffizier wegen Terrorvorwürfen
       > verhandelt. Die Bundesanwaltschaft fordert sechs Jahre und drei Monate
       > Haft.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Franco A. spricht zu Prozessbeginn mit Journalisten
       
       Frankfurt am Main taz | Zu Beginn drückt sich die Vertreterin der
       Bundesanwaltschaft ziemlich umgangssprachlich aus. „Hoher Senat, meine
       Herren Verteidiger“, sagt Staatsanwältin Karin Weingast, „wären wir nicht
       in einem Gerichtssaal, würde ich den Angeklagten schlicht einen Lügner und
       Betrüger nennen.“ [1][Franco A.s] Aussagen seien nicht glaubhaft, das habe
       die Beweisaufnahme hinlänglich gezeigt.
       
       Weingast führt gleich zu Beginn einige erwiesene Falschaussagen an, um zu
       zeigen: Auch A.s Beteuerungen, er sei ein friedlicher Sinnsuchender, dürfe
       man nicht glauben. Der 33-Jährige sei vielmehr ein rechtsradikaler
       Terrorist, der den festen Entschluss gehabt habe, aus einer
       völkisch-nationalistischen und antisemitischen Gesinnung heraus einen
       Anschlag gegen Politiker oder andere Personen des öffentlichen Lebens zu
       begehen. Die Bundesanwaltschaft sieht die „Vorbereitung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat“ als erwiesen an, ebenso unter anderem
       Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz
       sowie Betrug. Die Forderung der Anklagebehörde: Sechs Jahre und drei Monate
       Freiheitsstrafe.
       
       Seit Mai 2021 verhandelt der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts
       Frankfurt am Main diesen Fall, der seit seinem Auffliegen 2017 für viel
       Aufsehen gesorgt hat. Der Bundeswehroffizier Franco A. hat mehr als ein
       Jahr lang eine doppelte Identität als syrischer Flüchtling geführt und sich
       Waffen und Munition verschafft, darunter ein Schnellfeuergewehr G3. [2][Er
       hat sich in dieser Zeit auch mit anderen Preppern des Hannibal-Netzwerks
       vernetzt.] Aufgeflogen ist er, weil er im Wiener Flughafen eine geladene
       Pistole aus einem Versteck holen wollte. „Die Tatvorwürfe haben sich in
       vollem Umfang bestätigt“, sagt Staatsanwältin Weingast. Dass Franco A. bis
       heute niemandem etwas antun konnte, sei allein einem glücklichen Zufall und
       der Ermittlungsarbeit zu verdanken.
       
       ## Keine Erklärung für die Waffe
       
       Weingast liest das Plädoyer ab. Zur Herkunft seiner Waffen und Munition
       habe Franco A. „abstruse Geschichten“ erzählt, sagt sie. Die
       Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Franco A. die Pistole vom
       Wiener Flughafen ein halbes Jahr zuvor in Paris gekauft hatte. Darauf
       verweise eine Indizienkette, allen voran die Modellbezeichnung „Rr“ in
       seinem Smartphone-Kalender, für die es keine andere Erklärung gebe. Franco
       A. hatte dagegen behauptet, er habe die Waffe beim Pinkeln im Gebüsch
       gefunden. Diese Geschichte hielt er vor Gericht nicht ernsthaft aufrecht,
       ohne aber eine andere Erklärung zu liefern. Den Besitz der weiteren Waffen
       hat Franco A. vor Gericht zugegeben. Er will sie sich zur Verteidigung im
       Fall eines russischen Angriffs oder eines Bürgerkriegs verschafft haben.
       
       In ihrem Plädoyer verwendet die Vertreterin der Bundesanwaltschaft 20
       Minuten darauf, [3][Franco A.s Gesinnung] zu schildern. Sie betont, dass
       diese als solche nicht strafbar sei. Doch sie sei „Triebfeder seines
       geplanten Anschlags“ gewesen. Sie zitiert Aussagen wie „Migration bedeutet
       Genozid“, „Zionismus als Wurzel des Übels“ und „Hitler steht über allem“.
       Aus seiner Ideologie heraus habe Franco A. ein „politisch wirksames
       Zeichen“ setzen wollen „gegen das Konstrukt des Staates, dessen Gesetze
       null und nichtig“ seien. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass es ihm
       nicht mehr darum ging, ob er einen Anschlag begehen wollte, sondern nur
       noch, wie.
       
       Dazu führt die Staatsanwältin viele Notizen und Sprachmemos als Indizien
       an. Auf einem Zettel stand: Molotowcocktail herstellen, Handgranate,
       Sprengung des Rothschildt-Steines in Frankfurt. Es dränge sich zwar auf,
       dass Franco A. seine Anschläge unter der Identität als Flüchtling begehen
       wollte, aber am Ende sei das nicht entscheidend. Entscheidend sei, dass
       sich seine Gewalt nicht gegen Sachen richten sollte, sondern gegen
       Menschen. Und im Falle von Anetta Kahane, der damaligen Vorsitzenden der
       Amadeu-Antonio-Stiftung, habe er ein mutmaßliches Opfer bereits
       ausspioniert. Als belastend wertet die Bundesanwaltschaft auch Franco A.s
       „Teilschweigen zu offen gebliebenen Fragen“.
       
       Franco A. verfolgt das Plädoyer in einem burgunderfarbenen Hemd regungslos,
       er blickt nach unten. Seit Februar sitzt er wieder in Haft, nachdem er
       [4][mit NS-Devotionalien erwischt wurde.] Für Freitag ist das Plädoyer der
       Verteidigung geplant. Das Urteil soll am 5. Juli fallen.
       
       20 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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