# taz.de -- Prozess gegen Bundeswehroffizier: Franco A.s Hakenkreuzorden
       
       > Das Gericht befasste sich mit den Nazidevotionalien des wegen
       > Terrorvorbereitung angeklagten Offiziers. Der Richter sieht
       > Wiederholungsgefahr.
       
 (IMG) Bild: Richter Christoph Koller am 8. Juni 2021, dem dritten Prozesstag gegen den Oberleutnant Franco A
       
       Frankfurt a.M. taz | „Eine Anstecknadel Reichsadler.
       
       Eine Anstecknadel Eisernes Kreuz.
       
       Ein Anhänger mit Eisernem Kreuz und Hakenkreuz.
       
       Eine Anstecknadel mit Eichenlaub und Eisernem Kreuz.
       
       Ein Anhänger Eisernes Kreuz.
       
       Eine blaue Armbinde mit Hakenkreuz.
       
       Ein kleines Buch: ‚Des Führers Kampf in Belgien‘.“
       
       Die Richterin liest am Donnerstagvormittag in Saal 1, Gebäude E des
       Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main vor, was Polizeibeamt:innen
       während einer Kontrolle am Abend des 11. Februar bei Franco A. gefunden
       haben. [1][Franco A. ist der Bundeswehroffizier,] der seit Mai 2021 wegen
       der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sprich
       Terrorismus, vor Gericht steht. Danach werden Fotos der Orden, Binden und
       Kokarden per Beamer auf eine Leinwand projiziert. Ob er sagen wolle, was
       das sei, fragt der Vorsitzende Richter Christoph Koller den Angeklagten bei
       einem mit goldenem Eichenlaub umkränzten Hakenkreuz auf rotem Grund.
       
       [2][Franco A. lässt einen seiner Anwälte] antworten: „Seiner militärischen
       Kenntnis nach ist das ein Schirmmützenbestandteil.“
       
       Koller fragt nach, ob das alles sei. Franco A. sagt: „Das sind Embleme
       einer Partei, die unsägliches Leid über Millionen Menschen gebracht hat.“
       
       ## Verfahren neigt sich dem Ende zu
       
       Nun könnte es für diesen Prozess eigentlich egal sein, welche
       Hinterlassenschaften der NSDAP die Polizist:innen bei Franco A.
       gefunden haben, als sie ihn an jenem Februarabend in seinem Wohnort
       Offenbach am Bahnhof Ledermuseum kontrollierten. Eine rechtsextreme
       Gesinnung allein ist nicht strafbar. Für das Urteil sind vor allem Beweise
       und Indizien entscheidend, die be- oder widerlegen, dass A. eine
       terroristische Tat geplant hat und ausführen wollte.
       
       Bemerkenswert war allerdings, das am Sonntag nach der Kontrolle im Februar
       ein Spezialeinsatzkommando die Tür von Franco A.s Wohnung einrammte und ihn
       festnahm. Den Haftbefehl hatte Christoph Koller, der Vorsitzende Richter,
       persönlich erlassen, wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. A. sitzt wieder
       in Untersuchungshaft, er betritt und verlässt den Gerichtssaal in
       Handschellen.
       
       Dabei neigt sich sein Verfahren nach elf Monaten eigentlich dem Ende zu. Es
       ist einigermaßen klar, was die Richter:innen in diesem Verfahren zutage
       fördern können und was nicht. Franco A. hat 15 Monate lang ein Doppelleben
       als syrischer Geflüchteter geführt. Seine Tarnidentität als „David
       Benjamin“ flog im Februar 2017 nur auf, weil eine von ihm versteckte
       Pistole auf einer Flughafentoilette in Wien gefunden wurde. A. vertritt
       rassistische und antisemitische Ansichten. Er hat Listen mit den Namen
       politisch links stehender Politiker:innen und Aktivist:innen
       geführt. Und er hat nach langem Nachfragen zugegeben, dass er neben der
       Pistole aus Wien noch drei andere Waffen besessen hat, darunter ein
       Schnellfeuergewehr G3.
       
       ## Der Angeklagte äußert sich nicht
       
       Er verrät allerdings auch nach häufigem Nachfragen von Richter Koller
       nicht, wie er an diese Waffen gekommen ist und wo sie gegenwärtig sind. Und
       da schließt sich der Kreis zu den Hakenkreuzorden. A. hat diese von einer
       Reise nach Straßburg mitgebracht. Er besuchte dort einen ihm bekannten
       Soldaten und trug die Abzeichen auf der Heimreise in einer Aldi-Tüte mit
       sich.
       
       „Wir fragen uns: Warum macht der Mann so etwas, so kurz vor dem Ende der
       Hauptverhandlung?“, sagt Richter Koller am Donnerstag. „Es wäre doch
       vernünftig, so etwas aus dem Zugfenster zu schmeißen.“ Und weiter: „Wir
       glauben, dass Sie auch andere Beweisstücke gebunkert haben. Die Waffen.
       Hätten Sie die als Nächstes geholt, wenn wir den Haftbefehl nicht erlassen
       hätten?“
       
       Deutlicher kann ein Richter kaum sagen, dass er bei einem Angeklagten
       erstens den Tatvorwurf der Terrorvorbereitung nicht unwahrscheinlich findet
       und zweitens eine Wiederholungsgefahr sieht. Dass es Zeit wäre, etwas
       wirklich Entkräftendes dazu zu sagen.
       
       Franco A. will aber nicht. Auch seine Verteidiger sagen nichts. Einer von
       beiden meint lediglich, der Angeklagte äußere sich zu diesem Punkt beim
       nächsten Termin. Vielleicht. Richter Koller zuckt mit den Achseln: „Wundern
       Sie sich nicht, wenn wir das am Ende so würdigen, wie wir es jetzt
       würdigen.“
       
       31 Mar 2022
       
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