# taz.de -- Prozess gegen Franco A.: Zum Anschlag fest entschlossen
       
       > Zum ersten Mal wurde ein Bundeswehrsoldat wegen rechten Terrors
       > verurteilt: Franco A. muss für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Franco A. im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt am Freitag
       
       Frankfurt/Main taz | Bevor der Vorsitzende Richter darlegt, warum Franco A.
       nach Auffassung des Gerichts ein Terrorist ist, macht er erst mal eine
       Vorbemerkung. „Dieser Senat hatte nicht die Aufgabe, über Merkels
       Flüchtlingspolitik zu urteilen“, sagt Christoph Koller. Er reagiert damit
       auf Unterstellungen der Verteidigung, das hier sei doch nur ein politischer
       Schauprozess.
       
       Es sei zu keinen Versuchen gekommen, den Senat zu beeinflussen, sagt der
       Richter. Man betriebe auch keine Gesinnungsjustiz. Die Gesinnung des
       Angeklagtem sei nicht bedeutsam, um sie zu bestrafen. Aber sie sei ein
       Indiz dafür, dass er fest entschlossen war, einen Terroranschlag zu
       begehen.
       
       Dass [1][der Bundeswehroffizier Franco A. einen Anschlag geplant hat],
       davon ist das Oberlandesgericht Frankfurt überzeugt. Der 33-Jährige wurde
       deswegen am Freitag zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das
       Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus seiner
       rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag geplant hat, der „bestimmt
       und geeignet“ ist, die Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen.
       „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ heißt das
       juristisch laut Paragraf 89a des Strafgesetzbuches.
       
       Antrieb sei für Franco A. eine seit Jahren gefestigte rechtsextreme,
       völkische und rassistische Einstellung gewesen, so der Richter, besonders
       seine Abneigung gegen Menschen jüdischen Glaubens, denen er eine
       „Weltherrschaft des Zionismus“ unterstelle. Die Anschlagspläne hätten sich
       aus einem unbekannten Grund noch nicht konkretisiert, sagt Koller. Der
       Senat habe auch nicht feststellen können, dass Franco A. in seiner
       Scheinidentität als Flüchtling – derentwegen wurde er nun auch wegen
       Betrugs verurteilt – einen Anschlag begehen wollte. Er habe aber in jedem
       Fall ein Zeichen setzen wollen, sagt Koller, „um aus seiner Vorstellung zum
       Erhalt der deutschen Nation beizutragen“.
       
       ## Für manchen überraschend
       
       Es ist ein bemerkenswertes Urteil. Zum ersten Mal stand ein
       Bundeswehrsoldat wegen Rechtsterrors vor Gericht, zum ersten Mal wurde nun
       einer deswegen verurteilt. Für manche kommt das überraschend. Das ist es
       zumindest, wenn man sich den gesamten Verfahrensgang anschaut. Derselbe
       Staatsschutzsenat, der Franco A. nun verurteilte, wollte ursprünglich den
       Terrorvorwurf gar nicht verhandeln.
       
       Zuletzt hatte sich aber abgezeichnet, dass der Senat nun doch zu einer
       Verurteilung tendiert. Dazu hat auch der Angeklagte selbst beigetragen, der
       manches zugab, an den entscheidenden Stellen aber nichts zur Sache beitrug
       und sich stattdessen mit NS-Devotionalien erwischen ließ. Die Vertreterin
       des Generalbundesanwalts, Karin Weingast, bezeichnete das Urteil als
       „wichtigen Erfolg bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus, Rassismus und
       Antisemitismus“. Sie hatte [2][eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und
       drei Monaten gefordert].
       
       Beim Paragraf 89a geht es um einen frühen Status von Terrorplanungen, einen
       subjektiven Tatbestand. Das Gericht sieht aber genügend objektive Dinge,
       die darauf schließen lassen: Franco A. war fest entschlossen, Menschen zu
       töten, die er als Vertreter*innen des verhassten Systems wahrnahm.
       
       Als potenzielle Opfer hatte er demnach Politiker*innen und
       Vertreter*innen des öffentlichen Lebens im Blick, die dieses System
       repräsentierten und die für die von ihm verhasste Flüchtlingspolitik und
       „Umvolkung“ standen: Claudia Roth (Grüne), die damalige
       Bundestagsvizepräsidentin, Heiko Maas (SPD), damals Justizminister, und
       Anetta Kahane als Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung.
       
       ## Unterstützung im Saal
       
       Franco A. war mit seinen Gedanken nicht allein und er war nicht alleine
       unterwegs. Wegen Terrors vor Gericht stand aber doch allein er.
       Ursprünglich galten zwei Kameraden als mutmaßliche Mittäter. Sie saßen in
       Untersuchungshaft, die Terrorermittlungen gegen sie wurden aber
       eingestellt. Einer wurde verurteilt, weil er Waffen für Franco A.
       aufbewahrt hatte. Er verfolgt die Urteilsverkündung als Zuschauer. Auch die
       Schwester des zweiten verfolgt den Urteilsspruch, sie ist Franco A.s
       Verlobte und Mutter der gemeinsamen Kinder.
       
       Gleich zu Beginn führt der Richter aus, in welchen Kreisen sich Franco A.
       bewegt hat. Er nennt dessen Mitgliedschaft in der Prepperchatgruppe „Süd“,
       in der sich Polizisten, Soldaten, und Waffenhändler auf einen „Tag X“
       vorbereiteten, Verschwörungserzählungen über Flüchtlinge austauschten und
       sich teils illegal Waffen beschaffen wollten. Er beschreibt auch, wie diese
       Organisation in den Verein Uniter e. V. überging.
       
       Franco A. hat sich dann illegal Waffen und Munition beschafft, mindestens
       vier Gewehre und Pistolen und mehr als 1.000 Patronen. Deshalb wurde er nun
       auch unter anderem wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und
       das Waffengesetz verurteilt.
       
       Und er hat im Juli 2016 mit einem Schnellfeuergewehr G3 samt Zielfernrohr
       schießen geübt, wenige Tage nachdem er die Tiefgarage der Stiftung in
       Berlin ausspionierte. Zur angeblichen Selbstverteidigung sei all das nicht
       nötig, sagt der Richter. Auch für die geladene Pistole, die Franco A.
       Anfang 2017 im Wiener Flughafen deponierte, fand das Gericht keine
       entlastende Erklärung.
       
       ## Richter glaubt ihm nicht
       
       Franco A. verfolgt die Urteilsbegründung zunächst ohne äußerliche Regung,
       blickt starr nach vorne. Zwischendurch schüttelt er leicht den Kopf, als
       wolle er gleich zu einem Gegenvortrag ansetzen. Aber er hat kein Rederecht
       mehr.
       
       Der Richter liest viele der Äußerungen vor, die Franco A. in seiner
       Masterarbeit festgehalten hat, anderweitig notiert oder als Sprachmemo
       aufgenommen hat. Über Gesetze, die „null und nichtig“ seien, dass er
       Migration mit Suizid gleichsetzt, seine Begeisterung für Adolf Hitler. Im
       Prozess hatte der Angeklagte stets wortreich argumentiert, er habe ja nur
       Gedanken geäußert, es sei um Metaphysik gegangen.
       
       Richter Koller spricht den Angeklagten direkt an: „Nein, Herr A., Ihre
       Aufzeichnungen bleiben nicht im Metaphysischen, sie betrafen das reale
       Leben, das Sein von Menschen.“ Er führt unter anderem konkrete Angaben zu
       Personen und Adressen an. Dass er Claudia Roth „lokalisieren“ wollte. Oder
       die Notiz: „Asylanten Granate werfen lassen und filmen.“
       
       Der Vortrag des Richters ist das Gegenteil von dem, wie Franco A. im
       Prozess geredet hat. Nicht lang ausschweifend, sondern prägnant auf den
       Punkt. Er zitiert ausführlich die Einlassungen des Angeklagten, um sie dann
       zu zerreißen: „Das ist nicht glaubhaft“ oder „Diese Einlassung ist
       widerlegt“. Nach anderthalb Stunden ist er durch.
       
       ## Zurück ins Gefängnis
       
       Franco A. steht auf, läuft in Richtung Zuschauerbereich und versucht, durch
       die Trennscheibe ein paar Worte mit seiner Verlobten und seiner Mutter zu
       wechseln. Er bekommt die Handschellen wieder angelegt und wird von
       Justizbeamten aus dem Senat begleitet. Er muss nun im Gefängnis bleiben.
       Das Gericht hat entschieden, dass wegen der langen Verfahrensdauer drei
       Monate seiner Haft bereits als vollstreckt gelten.
       
       Franco A.s Verteidigung hat angekündigt, Revision gegen das Urteil
       einzulegen. Während [3][der eine Verteidiger, Moritz Schmitt-Fricke, an der
       Behauptung festhält,] es sei ein „politischer Prozess“ gewesen, äußert sich
       Johannes Hock fast schon rechtsphilosophisch. Das Gericht habe auf Basis
       des Gesetzes so entscheiden können, sagt er, der Paragraf 89a sei aber
       eigentlich nicht gedacht für eine so lange Anschlagsplanung, bei der dann
       nichts passiert.
       
       Eine Sache war während der gesamten Urteilsverkündung kein Thema: Wie genau
       Franco A. an die Munition aus Bundeswehrbeständen gelangte und ob das
       jemand ernsthaft untersucht hat. Ebenso wenig ist klar, wo sich Franco A.s
       Waffen heute befinden. Er hatte im Prozess behauptet, er habe sie entsorgt.
       
       15 Jul 2022
       
       ## LINKS
       
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