# taz.de -- Prozess gegen Franco A.: Ist er ein Terrorist?
       
       > Der Offizier Franco A. soll Anschläge geplant haben und steht vor
       > Gericht. Bald fällt das Urteil im größten Rechtsextremismus-Fall der
       > Bundeswehr.
       
       Frankfurt am Main taz | Ein deutscher Student, der an einer französischen
       Elite-Militärakademie eine rassistische und antisemitische Masterarbeit
       schreibt – und bei der Bundeswehr eine zweite Chance bekommt. Ein exzellent
       ausgebildeter Oberleutnant der Jägertruppe, der illegal Waffen und Munition
       hortet – und nur durch Zufall auffliegt. Ein junger Mann aus Offenbach, der
       sich als syrischer Flüchtling ausgibt – und mehr als ein Jahr ein
       unbemerktes Doppelleben führt. Ein Prepper, der sich mit anderen Soldaten
       und Polizisten auf einen „Tag X“ vorbereitet – und Terroranschläge geplant
       haben soll.
       
       Jeder Aspekt für sich allein wäre ein Skandal. Doch hier handelt es sich um
       ein und dieselbe Person: Franco A., heute 33 Jahre alt. Vor fünf Jahren hat
       sein Fall die Bundeswehr, Politik und Gesellschaft erschüttert. Die
       juristische Aufarbeitung des Ganzen ist langwierig. Dass sich ein
       Bundeswehroffizier wegen Rechtsterror vor Gericht verantworten muss, gab es
       vorher noch nie.
       
       Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, der die
       Terroranklage der Bundesanwaltschaft zunächst gar nicht verhandeln wollte,
       hat sich mehr als ein Jahr und fast 40 Sitzungstage Zeit genommen. Am
       kommenden Freitag soll der Prozess zu Ende gehen. Die Bundesanwaltschaft
       fordert 6 Jahre und 3 Monate Haft für Franco A. Die Verteidigung beschreibt
       den Angeklagten als unschuldig Verfolgten.
       
       Noch ist Franco A. Offizier der Bundeswehr, wenn auch suspendiert, er darf
       keine Uniform mehr tragen, und sein Sold wurde um die Hälfte gekürzt. Erst
       wenn er zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird – dafür
       reichen schon die Waffendelikte – muss er die Bundeswehr verlassen.
       
       ## Die Waffen
       
       Da ist die Pistole des französischen Herstellers M. A. P. F., Kaliber 7,65
       Millimeter Browning, Baujahr zwischen 1928 und 1944. Schussbereit, geladen
       mit sechs Kugeln im Magazin und einer im Lauf. So hat sie Franco A. im
       Wiener Flughafen Anfang 2017 in einem Putzschacht einer Behindertentoilette
       deponiert. Sie wurde zufällig entdeckt, im Anschluss überwachte die Polizei
       die Toilette. [1][Als Franco A. die Pistole holen wollte, wurde er
       festgenommen.] Seine Erklärung: Er sei angetrunken gewesen, habe die Waffe
       beim Pinkeln gefunden, eingesteckt und vor dem Abflug schnell loswerden
       müssen.
       
       An dieser Räuberpistole hat im Prozess nicht einmal Franco A. ernsthaft
       festgehalten. Er hat aber auch keine andere Erklärung präsentiert, warum er
       mit einer geladenen illegalen Pistole durch Wien spaziert ist. Fakten haben
       Zeug:innen geliefert: Eine Molekularbiologin hat ausgesagt, [2][dass er
       die Pistole mehrfach in der Hand gehabt und das Magazin ausgebaut haben
       muss, weil auch daran DNA-Spuren von ihm gefunden wurden.]
       
       Und die Bundesanwaltschaft präsentierte eine Indizienkette, die zum Schluss
       kommt, dass Franco A. die Waffe bereits ein halbes Jahr zuvor in Paris
       gekauft hatte. Unter anderem stand in seinem Kalender die Abkürzung „Rr“,
       der Modellname. Es wurde für diese Abkürzung keine andere Erklärung
       geliefert. Franco A. hat zudem offenbar ausgerechnet einem [3][Bekannten
       aus seiner Prepper-Chatgruppe] mitgeteilt, dass er nach Paris reist. Der
       Bekannte ist ein Waffenhändler, bei dem Franco A. mit seinem
       Schnellfeuergewehr G 3 geschossen hat. Bei Treffen der Preppergruppe hatte
       A. mehrfach gefragt: Wie komme ich an Waffen?
       
       Auch Sophia T. wird zur Pistole gefragt. Sie ist Franco A.s Verlobte und
       Mutter seiner drei kleinen Kinder, das jüngste hat sie Anfang Mai in den
       Gerichtssaal mitgebracht. Sie ist die Schwester eines Bundeswehrkameraden
       von Franco A., [4][der anfangs als mutmaßlicher Mittäter in U-Haft saß,
       gegen den die Ermittlungen dann aber eingestellt wurden.] Sophia T. war
       damals in Wien dabei, will aber vom angeblichen Pistolenfund – wie von
       allen anderen relevanten Dingen – erst im Nachhinein erfahren haben.
       
       Sophia T. bestätigt indirekt, dass Franco A. ihr mal eine andere Geschichte
       erzählt hat, wie er an die Pistole kam. Mehr will sie nicht sagen, sie
       macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Können Sie sagen, ob
       andere Personen von der wahren Geschichte wissen?“, fragt der Vorsitzende
       Richter. „Das wäre Spekulation“, sagt Sophia T.
       
       Ein zentrales Ergebnis des Prozesses ist, [5][dass Franco A. neben der
       Pistole aus Wien definitiv mindestens das G 3 und zwei weitere illegale
       Waffen besaß.] Das hat er vor Gericht zugegeben. Für den Tatvorwurf spielen
       sie eine wichtige Rolle: ohne Bewaffnung kein Terror. Er hat diese Waffen
       mal in Offenbach im Keller gelagert, mal in Straßburg unter seinem Bett, wo
       er in der Nähe in einem deutsch-französischen Bataillon stationiert war.
       Dazu mehr als 1.000 Schuss Munition und Sprengkörper. Die Waffen wurden nie
       gefunden. Sie seien im Ausland geblieben, sagt seine Verlobte im Prozess
       aus. „Die Waffen existieren nicht mehr“, sie seien entsorgt worden. Das
       habe ihr Franco A. so erzählt. Belege für diese Behauptung gibt es keine.
       
       ## Der Terrorverdacht
       
       Hat Franco A. einen oder mehrere Anschläge geplant? Das ist die zentrale
       Frage des Prozesses. Dass der Angeklagte rechtsextrem ist, hat er mit
       seinen eigenen Aufzeichnungen, Sprachmemos und Gesprächen belegt. So hat er
       etwa eine angebliche Rassenvermischung als Bedrohung für das deutsche Volk
       bezeichnet und einen „Autogenozid“ beklagt. Er wollte einen völkisch
       geprägten „Zentralrat der Deutschen gründen“. A. selbst bestreitet, ein
       Rechtsextremist zu sein.
       
       Auch im Gerichtssaal äußert sich Franco A. antisemitisch. Der Vorsitzende
       Richter entzieht ihm einmal das Wort, weil A. kurz davor ist,
       Volksverhetzung zu begehen. Das wäre strafbar, seine Gesinnung allein ist
       es nicht. Sie spielt aber eine Rolle, wenn Namenslisten, Waffen und
       Ausspähungen dazukommen. Laut Bundesanwaltschaft war Franco A.s Gesinnung
       „Triebfeder seines geplanten Anschlags“. Juristisch ergibt sich so der
       Vorwurf der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.
       
       Dazu müssen Ort, Zeit und Opfer nicht genau feststehen. Es reicht, wenn der
       Beschuldigte „fest zur Tat entschlossen war“. Den Paragrafen 89a des
       Strafgesetzbuches gibt es noch nicht lange. Er wurde in erster Linie
       eingeführt, um islamistische Attentäter zu verfolgen. Juristisch ist ein
       Terrorvorwurf leichter zu belegen, wenn zu beschafften Waffen oder
       Sprengstoff ein Treueschwur auf den IS oder eine andere als
       Terrororganisation eingestufte Gruppe hinzukommt. Bei Rechtsextremen ist
       das schwieriger, zumal wenn sie sich außerhalb der klassischen
       Neonazi-Szene bewegen. Eine Verurteilung von Franco A. könnte auch
       Auswirkungen darauf haben, wie künftig auf ähnlich gelagerte Fälle geschaut
       wird.
       
       Dass sich Franco A. illegal Waffen und Munition beschaffte, ist unstrittig.
       Ob er nach Opfern suchte, ist komplizierter nachzuweisen. Zur damaligen
       grünen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und heutigen
       Kulturministerin hat sich A. zum Beispiel notiert: „Claudia Roth
       lokalisieren“. [6][Auch der damalige Justizminister Heiko Maas und Anetta
       Kahane, die damalige Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, tauchen in
       seinen Aufzeichnungen auf.] 
       
       Es sind Personen, die bei Rechtsextremen als Feindbilder gelten und die
       Franco A. offenbar als Vertreter eines von ihm verhassten Systems wahrnahm.
       Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt davon, dass er sie umbringen wollte
       und damit ein „politisch wirksames Zeichen setzen gegen das Konstrukt des
       Staates, dessen Gesetze null und nichtig“ seien. Dass er das in seiner
       [7][Tarnidentität als syrischer Flüchtling] machen wollte, sei
       naheliegend, aber nicht zwingend, [8][sagte die Anklage-Vertreterin in
       ihrem Plädoyer.] 
       
       Auffällig ist eine Verkettung von Ereignissen im Sommer 2016: Am 22. Juli
       fährt Franco A. zur Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin, trifft deren Chefin
       Anetta Kahane nicht an und fotografiert in der Tiefgarage die
       Nummernschilder der Autos. Vier Tage später übt er auf einem Schießplatz in
       der Oberpfalz mit seinem G 3-Gewehr. Am 28. Juli fährt er nach Paris, wo er
       wohl die Pistole kauft, die er später im Wiener Flughafen versteckt.
       
       Franco A. begeht dann kein Attentat. Die Bundesanwaltschaft sagt, dafür
       könne es viele Gründe geben. Womöglich habe er sich nach einer Operation
       nicht fit genug gefühlt. Oder er sah die Zeit noch nicht gekommen. Es sei
       ihm aber nicht mehr um das Ob gegangen, sondern nur noch um das Wie.
       
       ## Die Verteidigung
       
       Franco A. hätte gerne vor Gericht sein Abibuch verlesen lassen. Darin gibt
       er unter anderem als Lieblingsinterpreten an: Tracy Chapman und die Ärzte.
       Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke argumentiert, dass sein Mandant einen
       breiten Musikgeschmack habe und kein NS-Liedgut höre. Der Beweisantrag wird
       zurückgewiesen. Von einem „breiten Musikgeschmack“ könne nicht auf die
       Gesinnung des Angeklagten geschlossen werden. Zumal könne das Beweismittel
       gar nicht belegen, was der Angeklagte nicht gehört habe.
       
       Es ist nur ein Beispiel für eine Reihe von teils hanebüchenen Versuchen der
       Verteidigung, Franco A. als einen freundlichen jungen Mann darzustellen,
       der neugierig durch die Welt spaziert. Diese Strategie hat im Laufe des
       Prozesses immer weniger funktioniert. Sie ist auch nicht so recht zu Ende
       gedacht. In dem erwähnten Abibuch antwortet Franco A. auf die Frage, welche
       Berufe ihn am meisten abschrecken, mit antisemitischen Klischees:
       „Finanzbanker, Devisenhändler, Spekulant“.
       
       Zu Beginn hat sich Franco A. [9][als Opfer einer politischen Verschwörung
       der Bundesregierung inszeniert, die ihn vor Gericht habe bringen lassen,
       weil er Lücken im Asylsystem aufgedeckt habe.] Aus Franco A.s
       selbstbewusstem Auftreten ist eine mitunter verzweifelte Form der
       Selbstverteidigung geworden, bei der selbst die Richter:innen sich
       manchmal das Lachen kaum verkneifen können. Sein zweiter Verteidiger
       Johannes Hock wollte – erfolglos – sein Mandat zurückgeben, da er „ein
       grundlegend anderes Verständnis von der Rolle als Pflichtverteidiger“ habe
       als der Angeklagte.
       
       Franco A. hatte viel Zeit, sich zu überlegen, wie er seinen illegalen
       Waffenbesitz rechtfertigt. Er sagt: Es handele sich um ein „berechtigtes
       Schutzinteresse“. Er habe fest mit dem Eintreten von Krisensituationen
       gerechnet, Angriffen von Islamisten oder einem Dritten Weltkrieg. Er habe
       Angst um seine Angehörigen gehabt.
       
       Dieses Argument führt er auch an, als es um Macheten geht, die im Haus
       seiner Familie gefunden wurden. Der Vorsitzende Richter fragt: „Nur dass
       man es versteht: Wenn die Russen kommen, geben Sie dann eine Machete Ihrer
       Mutter und eine Ihrer Verlobten?“ Da widerspricht Franco A. seiner
       Darstellung und sagt, dass die Macheten eher für einen Bürgerkrieg gedacht
       seien, „wenn die Horden reinkommen“.
       
       Auffällig ist, dass der Angeklagte bei Argumentationslücken und
       Widersprüchen im Prozess schweigt oder den Saal mit
       pseudowissenschaftlichen Ausführungen zutextet, [10][sodass die eigentliche
       Frage mitunter in einem einzigen Redebrei verschwimmt.] Kurz vor Ende der
       Beweisaufnahme geht es mal wieder um eine von Franco A.s Notizen:
       Deutschland und die Welt sollten „von ihrem Joch“ gerettet werden. Und zwar
       bis 2019. Der Zeitrahmen für einen Anschlag?
       
       Das sei ein Gebetszettel, sagt Franco A. „Wir retten Deutschland bis 2019“
       habe er geändert in „Deutschland und die Welt“, die vom Joch befreit werden
       soll. „Das ist keine Tatsache, die national zu sehen ist.“ Es gehe immer um
       Liebe, nie um Hass. „Mag ja alles sein“, sagt der Vorsitzende Richter.
       „Aber die Frage ist, von welchem Joch sie die Welt befreien wollen.“ Der
       Angeklagte spricht von einer sozialen Matrix, Cancel Culture und der
       „Unfähigkeit, auf weibliche Mitbürger zuzugehen“.
       
       ## Die Verschwörungstheorien
       
       Verschwörungserzählungen in unterschiedlichen Graden der Absurdität haben
       sich durch den gesamten Prozess gezogen. Franco A. hat solche Erzählungen
       in seiner Masterarbeit ausgebreitet, er erwähnt und erzählt sie aber auch
       im Alltag. Das reicht bis hin zu Kaugummis mit Nervengift und Baumattrappen
       als Abhörstationen. Franco A. sagte im Prozess, dass er nicht unbedingt an
       all diese Theorien glaube. Aber: „Ich lehne keine Theorie grundsätzlich
       ab.“
       
       Die Verschwörungserzählungen stehen für Franco A. mindestens
       gleichberechtigt neben anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch
       rechtsesoterische Schriften wie die des Briten David Icke sind für ihn ganz
       normale Quellen. Franco A. erwähnt diesen Autor immer wieder von sich aus.
       Er bezeichnet ihn sogar als seinen Lehrmeister.
       
       Er versuchte mehrfach, ihn unangekündigt auf der Isle of Wight zu besuchen.
       Franco A. scheint nicht zu bemerken, dass er auch durch solche Aussagen die
       Sicht der Anklage stützt. Ickes Schriften triefen vor Antisemitismus.
       
       Ein anderer Mann, den Franco A. als Lehrmeister bezeichnet, wird im Gericht
       als Zeuge befragt. Es ist der skurrilste Auftritt im Prozess. Der Mann ist
       74 Jahre alt, er trägt einen weißen Pferdeschwanz. Er wohnt im Schwarzwald
       und war für das Gericht schwer zu erreichen, aber die Verteidigung wollte
       ihn unbedingt. 2017 hat Franco A. ihn besucht, um bei ihm eine
       Dunkeltherapie zu machen.
       
       Der Zeuge erinnert sich daran, dass ihm Franco A. von seiner
       Offiziersausbildung in Frankreich erzählt habe, Ausbildung im Häuserkampf,
       solche Dinge. Er habe sich mehr Förderung gewünscht. „Er wollte einen
       geistigen Prozess durchlaufen“, sagt der Zeuge, „eine höhere Erkenntnis
       seiner selbst, seinen wahren Wesenskern erkennen“.
       
       Der Vorsitzende Richter stellt eine Frage, die ihm fast schon ein bisschen
       peinlich zu sein scheint: „Haben Sie irgendetwas zu tun mit der
       [11][Theorie der Reptiloiden]?“ Er bezieht sich damit auf eine
       Verschwörungstheorie, laut der Echsenmenschen die Welt beherrschen. Der
       Zeuge sagt: „Darüber habe ich elf Bücher geschrieben.“ Der Richter fragt:
       „Haben Sie sich darüber unterhalten?“ Zeuge: „Er hat jedenfalls kein Buch
       von mir gelesen.“
       
       Dann befragt Franco A. den Zeugen selbst, die Strafprozessordnung erlaubt
       ihm das und er macht das oft und gerne. Ihm ist wichtig, herauszuarbeiten,
       dass er mögliche Gesprächspartner:innen oft unangekündigt besucht,
       egal wo sie sich politisch verorten. Das ist ihm deshalb ein Anliegen, weil
       sich die Anklage bei ihrem Terrorvorwurf unter anderem auf sein
       unangemeldetes Auftauchen bei der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin 2016
       bezieht.
       
       Franco A. verweist mehrfach auf den Krieg in der Ukraine und erwähnt einmal
       mehr den bayerischen Hellseher Alois Irlmaier, gestorben 1959. Der habe
       schon damals einen von Russland begonnenen Krieg vorausgesehen. Deshalb
       habe Franco A. sich vorbereitet und mit Waffen und Munition eingedeckt.
       
       ## Die offenen Fragen
       
       Wo sind die verschwundenen Waffen? Wollte Franco A. sie in Frankreich
       holen, bevor er im Februar wieder in Untersuchungshaft kam?
       
       Woher hatte Franco A. die Pistole in Wien? Was wollte er mit der Waffe? Wer
       wusste davon, dass er sie versteckt hatte? Wer aus seinem Umfeld wusste von
       einem möglichen Tatplan? Ist seine Verlobte so unwissend, wie sie tut?
       
       Wo hatte Franco A. seine anderen Waffen her? Wo und wie genau ist er an die
       Bundeswehr-Munition und die Sprengkörper gekommen, die er in seinem Keller
       gelagert hat? Hat das jemand in der Bundeswehr mitbekommen, dass er
       Munition geklaut oder unterschlagen oder von anderen bekommen hat? Haben
       die Bundeswehr und die Ermittler:innen tatsächlich umfassend
       untersucht, wie das passieren konnte?
       
       In welcher Intensität hat Franco A. nach wie vor Kontakt zu anderen
       rechtsextremen Bundeswehrsoldaten? Was wussten seine Kameraden, gegen die
       die Ermittlungen eingestellt wurden, von seinen Plänen? Warum haben
       Bundeswehrsoldaten ein so schlechtes Gedächtnis, wenn sie als Zeugen
       aussagen müssen? Was haben Vorgesetzte wirklich mitbekommen?
       
       Mit wem hat sich Franco A. alles vernetzt? Mit welchen rechten und
       rechtsextremen Organisationen hatte Franco A. alles Kontakt? Wie eng war
       der Austausch mit dem KSK-Soldaten André S. alias „Hannibal“ und den
       anderen Preppern der Chatgruppe „Süd“? Wie tief war er in die Strukturen
       des Vereins Uniter eingebunden, der inzwischen vom Verfassungsschutz
       beobachtet wird?
       
       Wie hat das Publikum Ende 2016 beim „Preußenabend“ in München auf Franco
       A.s Vortrag reagiert, bei dem er laut Redemanuskript einen Kampf gegen das
       bestehende System beschwor? Über was hat er beim Treffen des konspirativen
       „Jagsthausener Kreises“ gesprochen? Wo hat er noch überall solche Reden
       gehalten oder geplant?
       
       Haben die Sicherheitsbehörden wirklich gelernt, sich rechtsextreme
       Netzwerke besser anzuschauen? Würden die Nachrichtendienste und
       Ermittler:innen heute einen solchen Fall schneller erkennen und
       aufklären können?
       
       Welche Folgen gab es für die Personen auf Franco A.s Feindesliste, die
       allesamt im Prozess nicht befragt wurden? Hatte sich Franco A. mit anderen
       über potenzielle Opfer ausgetauscht?
       
       Was hatte Franco A. konkret vor? Wie gefährlich ist er, wenn er wieder aus
       dem Gefängnis kommt?
       
       2 Jul 2022
       
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