# taz.de -- 1. Mai in Berlin: Zur Mai-Demo nur mit Maske
       
       > 1. Mai-Demo will gegen Maskenverbot vorgehen. 2021 war die Demo wegen
       > Verstößen gegen Coronamaßnahmen aufgelöst worden.
       
 (IMG) Bild: Vermummt oder geschützt? Demo am 1. Mai 2021 in Berlin
       
       Berlin taz | Die Organisator:innen der Revolutionären 1. Mai-Demo
       haben angekündigt, sich gegen eine mögliche polizeiliche Anordnung zur Wehr
       zu setzen, die das Tragen von Mund-Nasen-Masken auf ihrer Demo untersagen
       würde. „Wir werden juristisch gegen jeglichen Versuch eines Maskenverbots
       vorgehen, denn die Gesundheit unserer Demo-Teilnehmer:innen ist für uns, im
       Gegensatz zur Berliner Polizei, keine Verhandlungsmasse“, so
       Bündnissprecher Martin Suchanek. Die Veranstalter:innen rufen alle
       Teilnehmer:innen dazu auf „Maske zu tragen und Abstände einzuhalten“.
       
       Zuvor [1][hatte die taz darüber berichtet], dass die Polizei nach einer
       Gefahrenprognose für die Veranstaltung entscheiden will, ob bestimmte
       Gegenstände per behördlicher Anordnung untersagt werden können. Nach dem
       vor einem Jahr inkraft getretenen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz ist
       es verboten, „Gegenstände zu verwenden, die zur Identitätsverschleierung
       geeignet sind“. Dies gilt jedoch nur, wenn diese „den Umständen nach“
       darauf gerichtet sind, die „Feststellung der Identität zu verhindern“. Auf
       Anfrage der taz hatte die Polizei erklärt: „Das Tragen einer
       Mund-Nase-Bedeckung fällt grundsätzlich nur unter dieses Verbot, wenn es
       auf die Identitätsverschleierung ausgerichtet ist.“
       
       Der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg, der maßgeblich an der
       Entstehung des Versammlungsfreiheitsgesetzes beteiligt war, bezeichnet die
       Gesetzeslage zum Vermummungsvebot als „eindeutig“. Demnach sei „das bloße
       Mitsichführen und auch das Verwenden von z.B. Schals, Mützen, Kostümen oder
       FFP2-Masken etc. auf Versammlungen erlaubt“. Verbote müssten vor der
       Veranstaltung durch die Versammlungsbehörde ausgesprochen und begründet
       werden.
       
       Ein mögliches Verbot von Coronamasken für die Demonstration betrachtet
       Schlüsselburg kritisch – und als kaum umsetzbar: „Bei einer Inzidenz von
       357 und zwei roten Warnampeln kann ich mir nicht vorstellen, dass ein
       medizinisches Maskenverbot gerichtssicher erlassen werden könnte.“
       
       Ebenso argumentieren die Demoorganisator:innen, die darauf verweisen, dass
       die Inzidenz in diesem Jahr höher ist als zum 1. Mai letzten Jahres. Damals
       hatte die Polizei die Demo zerschlagen und dies mit Verstößen gegen die
       Coronamaßnahmen, vor allem fehlenden Mindestabständen, begründet.
       
       Nach Jahren, in denen die Demo nicht angemeldet wurde, ist sie nun das
       zweite Jahr infolge bei der Versammlungsbehörde angezeigt. Sie soll vom
       Hertzbergplatz auf der Sonnenallee zum Hermannplatz und dann weiter zum
       Kottbusser Tor bis zum Abschluss am Oranienplatz ziehen.
       
       20 Apr 2022
       
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