# taz.de -- Mund-Nasen-Schutz auf Demos: Vermummung auf Widerruf
       
       > Auf Kundgebungen sind Masken gegen Corona nicht mehr vorgeschrieben. Doch
       > was, wenn sie jemand von sich aus trägt: Ist das erlaubt?
       
 (IMG) Bild: „Masken auf“ – das dürfte am 1. Mai in Berlin auch wieder das Motto sein
       
       Berlin taz | Es war der Running Gag auf vielen Demos in den zwei
       Pandemiejahren: Dank staatlich vorgeschriebener Maskenpflicht auf
       Kundgebungen sei aus dem Vermummungsverbot [1][ein Vermummungsgebot]
       geworden. Ein kleiner Sieg der Linken in dieser ansonsten tristen
       Coronazeit.
       
       Seit 1. April sind aufgrund der Entscheidung des Bundestags die meisten
       Hygieneauflagen passé; [2][zum „Basisschutz“] gehört die Maske auf
       Versammlungen nicht mehr. Aber was, wenn Menschen sie von sich aus tragen
       angesichts der 7-Tage-Inzidenzen, die bundesweit über 1.000 liegen: Ist das
       Vermummung oder Selbstschutz?
       
       Eine komplizierte Frage, auch für die Berliner Polizei. Das zeigt sich
       schon daran, dass sie mehrere Tage braucht, um eine entsprechende Anfrage
       der taz knapp zu beantworten. Dabei regelt das erst vor einem Jahr von
       Rot-Rot-Grün [3][verabschiedete Versammlungsfreiheitsgesetz] diesen Aspekt:
       Bei Versammlungen im Freien ist es verboten, „Gegenstände zu verwenden, die
       zur Identitätsverschleierung geeignet sind“, heißt es da, allerdings mit
       der wichtigen Ergänzung: Sie müssen „den Umständen nach“ darauf gerichtet
       sein, die „Feststellung der Identität zu verhindern“, nachdem es zu einer
       Straftat gekommen ist.
       
       Sprich: Eine Maske im Gesicht an sich ist weiterhin kein Problem. Oder wie
       es die Polizei formuliert: „Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung fällt
       grundsätzlich nur unter dieses Verbot, wenn es auf die
       Identitätsverschleierung ausgerichtet ist.“ Nur: Kann die Polizei
       abschätzen, was Teilnehmende einer Kundgebung mit ihrer Maske
       beabsichtigen: Schutz vor dem Virus oder Schutz vor Identitätsfeststellung?
       
       Beim für Samstag angekündigten Ostermarsch dürfte das kein Problem sein –
       schließlich geht es um den Frieden. Aber was ist mit den bekanntlich etwas
       ruppigeren Versammlungen am 1. Mai? Für die Berliner Polizei ist klar, dass
       das Tragen von Masken verboten werden kann. So heißt es weiter: „Zur
       Durchsetzung eines etwaigen Verbots ist eine behördliche Anordnung mit
       Bezeichnung der entsprechenden Gegenstände erforderlich.“ Das können dann
       auch medizinische und FFP2-Masken sein.
       
       ## Ein Verbot ist möglich
       
       Das Verbot darf die Polizei selbst aussprechen, vorher würde eine
       „Gefahrenprognose für entsprechende Verläufe“ erstellt, dabei muss jede
       Kundgebung einzeln geprüft werden. Es kann also durchaus sein, dass ein
       solches Verbot etwa für die 18-Uhr-Demo kommt. Derzeit sei es für eine
       solche Einschätzung zu früh: „Zum jetzigen Zeitpunkt liegen hier noch keine
       konkreten Anhalte vor, die dies begründen würden.“
       
       Als sicher gilt jedoch: Gegen jedes Maskenverbot würde geklagt werden. Und
       je höher die Inzidenz, desto schwieriger die Entscheidung für die Gerichte.
       
       12 Apr 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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