# taz.de -- Wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine: Strafanzeige gegen Putin
       
       > Zwei frühere FDP-Minister:innen gehen gegen die Verantwortlichen von
       > russischen Kriegsverbrechen vor. Die Anzeige führt zehn Tatkomplexe auf.
       
 (IMG) Bild: Putin zur Rechenschaft ziehen: Gerhart Baum (l.) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit Anwalt
       
       Berlin taz | „Herr Generalbundesanwalt, übernehmen Sie“, appellierte
       Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger an diesem Donnerstag
       in Berlin. Gemeinsam mit ihrem FDP-Kollegen Gerhart Baum, ehemaliger
       Bundesinnenminister, hat sie eine Strafanzeige gegen die russischen
       Verantwortlichen von Kriegsverbrechen in der Ukraine erstattet.
       
       Angezeigt wurden Russlands Präsident Wladimir Putin und weitere 32
       hochrangige Politiker, Militärs und Geheimdienstler. Hinzu kommen alle
       Kommandeure und Soldaten von bestimmten russischen Brigaden, Divisionen und
       Regimenten. Die beiden FDP-Politiker:innen beziehen sich dabei auf Daten
       des ukrainischen Militärgeheimdienstes, der regelmäßig im Internet die
       Namen von russischen Soldaten veröffentlicht, die im Kontext von
       Kriegsverbrechen eingesetzt waren.
       
       Bei der Bundesanwaltschaft sind schon Dutzende Strafanzeigen im
       Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg eingegangen, doch die Anzeige der beiden
       FDP-Politiker:innen dürfte die bislang fundierteste sein. Die Strafanzeige,
       die der taz vorliegt, hat 41 Seiten. Ausgearbeitet wurde sie vom Kölner
       Anwalt Nikolaos Gazeas und seinem ukrainischen Kollegen Andrej Umansky.
       
       ## „Kriegsverbrechen verjähren nicht“
       
       Exemplarisch wurden zehn Tatkomplexe herausgestellt – von der [1][Tötung
       von Zivilist:innen in Butscha] über die Angriffe auf das Atomkraftwerk
       Saporischschja und die Entbindungsklinik in Mariupol bis zum Einsatz von
       Streumunition unter anderem in Kharkiv.
       
       Die Anwälte legten dar, dass es sich dabei jeweils um Kriegsverbrechen und
       [2][Verbrechen gegen die Menschlichkeit] handelt. Diese sind nach dem seit
       2002 geltenden Völkerstrafgesetzbuch auch dann in Deutschland strafbar,
       wenn der Tatort im Ausland lag und keine Deutschen unter den Täter:innen
       und Opfern sind.
       
       Zwar kann Generalbundesanwalt Peter Frank auf Ermittlungen verzichten, wenn
       sich die Täter:innen nicht in Deutschland aufhalten. Anwalt Gazeas hofft
       aber, dass Frank dennoch Haftbefehle erlässt, die dann über Interpol
       weltweit vollstreckt werden könnten.
       
       „Die Aufklärung der Kriegsverbrechen sollte nicht erst nach Beendigung des
       Konflikts beginnen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Und Anwalt Gazeas
       ergänzte: „Wenn nur ein Soldat wegen der Signalwirkung der Anzeige auf ein
       Kriegsverbrechen verzichtet, hat sich der Aufwand gelohnt.“ Anders als für
       Putin und seine Minister gelte für Kommandeure, Soldaten und
       Geheimdienstler keine Immunität. „Kriegsverbrechen verjähren nicht“,
       betonte Gerhart Baum.
       
       7 Apr 2022
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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