# taz.de -- Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke: Waffenlieferung bleibt unaufgeklärt
       
       > Ein Rentner, der dem Lübcke-Mörder die Tatwaffe verkauft haben soll, wird
       > freigesprochen. Wo die Waffe sonst hergekommen sein könnte, bleibt offen.
       
 (IMG) Bild: Das Mordopfer Walter Lübcke, 2016 aufgenommen
       
       Leipzig taz | Es muss eine Enttäuschung für die Familie von Walter Lübcke
       sein. Über die Medien verfolgten die Angehörigen den Prozess gegen Elmar
       J., den möglichen Waffenverkäufer an den [1][Mörder ihres Mannes und
       Vaters], hatte ihr Sprecher zu Beginn erklärt. Am Mittwoch aber, als der
       66-jährige Elmar J., weitgehend freigesprochen wird, will sich die Familie
       nicht äußern.
       
       Das Landgericht Paderborn sah es nicht als sicher erwiesen an, dass Elmar
       J. 2016 tatsächlich die Tatwaffe an den Lübcke-Mörder Stephan Ernst
       verkaufte. Mit dem Rossi-Revolver wurde der damalige Kasseler
       Regierungspräsident und CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse
       vor seinem Haus erschossen.
       
       Die Anklage gegen J. [2][lautete auf fahrlässige Tötung.] Der Rentner aber
       bestritt dies über seinen Anwalt vor Gericht: Er habe Ernst zwar Waffen
       verkauft, aber nicht diese. Auch ein Nachbar von ihm bestätigte das im
       Prozess.
       
       Der Waffenverkauf sei ihm nicht zweifelsfrei nachweisbar, sagte ein
       Gerichtssprecher der taz nach dem Freispruch am Mittwoch. Verurteilt wurde
       Elmar J. dagegen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro für den unerlaubten
       Besitz von 106 Patronen.
       
       Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende wie die Verteidigung wegen der
       unklaren Beweislage Freispruch für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung
       gefordert. Zuvor hatte das Gericht einen Antrag der Staatsanwalt abgelehnt,
       das Verfahren auszusetzen. Die Ankläger wollten eine Aussage von Ernst
       selbst im Prozess abwarten – die bisher ausblieb, weil er gegen seine
       Verurteilung für den Mord an Lübcke Revision einlegte und im Prozess gegen
       Elmar J. von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte. Das
       Gericht hatte dessen Aussage aber über Zeugen in den Prozess eingeführt und
       nichts weiter Aufhellendes mehr erwartet.
       
       Ernst war im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie er an
       seine Tatwaffe kam, mit der er Walter Lübcke erschoss, bleibt ungeklärt.
       Ernst hatte den CDU-Politiker auf der Terrasse seines Hauses erschossen.
       Der Täter hatte dies mit Lübckes Kritik an Geflüchtetenfeinden begründet.
       In Hessen läuft derzeit noch [3][ein Untersuchungsausschuss zum
       Lübcke-Mord.] Eine Klärung der Frage nach der Herkunft der Waffe ist aber
       auch hier ungewiss.
       
       26 Jan 2022
       
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