# taz.de -- Tatwaffe im Fall Walter Lübcke: Politischen Mord in Kauf genommen?
       
       > Elmar J. soll dem späteren Mörder Walter Lübckes die Tatwaffe beschafft
       > haben. Seit Mittwoch steht er vor Gericht – und streitet fast alle
       > Vorwürfe ab.
       
 (IMG) Bild: Oliver Neuwinger, Pressesprecher des Landgerichts Paderborn, zum Prozess um die Mordwaffe
       
       Paderborn dpa | Gut zweieinhalb Jahre nach dem Mord am Kasseler
       Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat ein angeklagter 66-Jähriger
       bestritten, die Tatwaffe an den späteren Mörder verkauft zu haben. Sein
       Mandant Elmar J. weise den Vorwurf der fahrlässigen Tötung des
       CDU-Politikers Lübcke entschieden zurück, sagte dessen Verteidiger Ashraf
       Abouzeid am Mittwoch zu Prozessbeginn am Landgericht Paderborn.
       
       Lübcke war im Juni 2019 [1][auf der Terrasse seines Hauses erschossen
       worden.] Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten aus
       Ostwestfalen vor, [2][er habe Lübckes späterem Mörder Stephan Ernst die
       Tatwaffe samt Munition 2016 für rund 1.100 Euro verkauft.] Er habe durch
       vorsätzliches und illegales Handeln fahrlässig zum Tod eines Menschen
       beigetragen, betonte die Vertreterin der Anklage, Julia Florczak. Dem
       Angeklagten sei die rassistische Gesinnung des späteren Mörders von Lübcke
       bewusst gewesen. Käufer und Verkäufer hätten zudem keine Waffenerlaubnis
       besessen. Elmar J. sei das auch klar gewesen.
       
       Verteidiger Abouzeid sagte im Verfahren, sein Mandant habe keine scharfen
       Schusswaffen an Ernst verkauft. Polizeibeamtin Christina Wasch gab als
       Zeugin an, Elmar J. habe auch in der Vernehmung nur vom Verkauf von
       Dekowaffen oder Dolchen gesprochen. Der Angeklagte selbst äußerte sich dazu
       am Mittwoch nicht, machte nur einige Angaben zu seiner Person.
       
       Rechtsextremist Ernst hatte Elmar J. beschuldigt, er habe ihm die Waffe
       mitsamt Munition für 1.100 Euro verkauft. Das schilderte auch Zeuge Dieter
       Killmer von der Generalbundesanwaltschaft – er hatte im Mordfall gegen
       Ernst ermittelt – aus Vernehmungen von Ernst im Jahr 2020. Ein befreundeter
       Mieter des Angeklagten gab im Gerichtssaal zu Protokoll, Elmar J. habe ihm
       gegenüber berichtet, eine Vier-Millimeter-Waffe an Ernst verkauft zu haben.
       Das entspricht nicht der Tatwaffe im Mordfall Lübcke.
       
       ## Eine „gewisse Affinität zum Dritten Reich“
       
       Abouzeid unterstrich dagegen, sein Mandant habe nach Bekanntwerden des
       Mordes an Lübcke zwar zuerst befürchtet, die Tat sei mit einem der
       „Objekte“ verübt worden, die er an Ernst verkauft habe. Das sei aber
       definitiv nicht der Fall gewesen.
       
       Elmar J. räume lediglich einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Sein
       Mandant bedauere, unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben,
       erklärte sein Verteidiger. Sein Mandant habe eine „gewisse Affinität zum
       Dritten Reich“ und auch NS-Devotionalien gesammelt. Er habe sich in
       finanziell prekärer Lage befunden und nach erfolgloser Tätigkeit als
       Tankstellenpächter und Videothek-Betreiber mit Trödel-Handel auf
       Flohmärkten über Wasser gehalten. Darüber habe er Ernst kennengelernt. Das
       „Kennverhältnis“ habe sich intensiviert, nachdem Ernst Interesse am Kauf
       der Hauses von Elmar J. gezeigt habe.
       
       Der Angeklagte war nach rund einem halben Jahr im Januar 2020 aus der
       Untersuchungshaft entlassen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte
       seinen Haftbefehl aufgehoben. Die Richter hatten Zweifel, ob er 2016 schon
       ahnen konnte, was für eine Tat Ernst mehr als zweieinhalb Jahre später
       begehen würde.
       
       Der Generalbundesanwalt hatte damals hingegen argumentiert, dem
       mutmaßlichen Waffenhändler müsse bewusst gewesen sein, dass Ernst ein
       gewaltbereiter Rechtsextremist war. Elmar J. habe also zumindest in Kauf
       genommen, dass dieser aus politischen Motiven töten könnte. Das Verfahren
       war an die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf abgegeben worden, danach
       erfolgte Anklage am Paderborner Landgericht.
       
       ## Der Mörder selbst muss nicht aussagen
       
       Der Rechtsextremist Ernst war Ende Januar 2021 vom Oberlandesgericht
       Frankfurt wegen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
       Gegen das Urteil ist noch eine Revision anhängig. Lübcke war am 1. Juni
       2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe
       getötet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem
       Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von
       Flüchtlingen ausgesprochen.
       
       Verteidiger Abouzeid betonte unmittelbar nach der Verhandlung, er gehe von
       einem Freispruch beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung aus. Die Anklage
       stütze sich auf die Aussagen eines – noch nicht rechtskräftig verurteilten
       – Mörders. Und auf ein „mutmaßliches Geständnis gegenüber einem Freund“,
       bei dem es aber gar nicht um die Tatwaffe gegangen sei.
       
       Im Falle des eingeräumten Verstoßes gegen das Waffengesetz sind laut
       Gericht bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe möglich, bei fahrlässiger
       Tötung bis zu fünf Jahre.
       
       Für den Prozess in Paderborn sind als weitere Termine zunächst der 7. und
       19. Januar festgesetzt. An diesem Freitag sollte eigentlich Ernst als Zeuge
       befragt werden. Man habe ihn aber wieder ausgeladen, sagte der Vorsitzende
       Richter Eric Schülke. Dem Gericht sei angezeigt worden, dass Ernst wegen
       der laufenden Revision von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen
       wolle.
       
       5 Jan 2022
       
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