# taz.de -- Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ ist noch zu stoppen
       
       > Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den
       > AfD-Politiker Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler
       > widerspricht.
       
 (IMG) Bild: Jens Maiers Mundschutz ist ähnlich löchrig wie sein Verständnis von Menschenwürde und Demokratie
       
       Berlin taz | Jens Maiers klar rechtsextreme Gesinnung lässt sich schnell
       zusammenfassen: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD Sachsen sprach
       mit Blick auf Migration von der „Herstellung von Mischvölkern“, in Bezug
       auf NS-Aufarbeitung von „Schuldkult“ und nannte die NPD die einzige Partei,
       „die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe. Maier gehört zur
       völkischen Strömung der Partei, bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke“
       und äußerte Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik. Auch der
       sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein.
       
       Das sächsische Justizministerium unter der Leitung der Grünen-Politikerin
       Katja Meier scheint das eher wenig zu stören. Trotz alledem erkennt es an,
       dass Maier nach seiner verpassten Wiederwahl für den Bundestag [1][wieder
       Richter werden kann]. Den Antrag auf Wiedereinstellung habe Maier im
       Dezember fristgerecht gestellt.
       
       Da könne man nichts machen, so das Ministerium sinngemäß auf taz-Anfrage
       mit [2][Verweis auf das Abgeordnetengesetz]: „Danach ist ein Richter
       […]spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere
       Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Amt und Gehalt müssten mindestens
       „gleichwertig“ sein. Spätestens Ende März könnte Maier also wieder Richter
       sein. Zwar gab es bereits einen disziplinarischen Verweis, aber der ist
       offenbar bereits verjährt.
       
       Die defensive Haltung des Ministeriums zog vergangene Woche große Empörung
       nach sich. Aber Schadensbegrenzung schien das Einzige zu sein, wozu sich
       die grün geführte Behörde imstande sah: Maier habe keinen Anspruch auf
       dieselbe Dienststelle. Das Justizministerium entscheide, wo Maier
       eingesetzt werde. Ebenso betont das Ministerium mittlerweile, dass Maier
       nach seiner Rückkehr ein weiteres Disziplinarverfahren drohen könnte –
       insofern der dann zuständige Vorgesetzte dies für erforderlich hält.
       
       ## „Rechtsextremer Marsch durch die Institutionen“
       
       Justizministerin Meier, die sich sonst gern den Kampf gegen rechts auf die
       Fahnen schreibt, möchte sich nicht zur Sache äußern. „Da es sich um eine
       nicht abgeschlossene Einzelpersonalmaßnahme handelt, können hierzu keine
       Kommentare durch Frau Staatsministerin abgegeben werden“, teilt Sprecherin
       Anna Gürtler mit. Auch Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Maier seien
       „mangels verwertbarer Informationen hierzu“ nicht zu beantworten. Wie man
       wenigstens künftig verhindern könne, dass Rechtsextremisten zurück in den
       Justizdienst dürfen? Auch hierzu könne keine Antwort erteilt werden, so das
       Ministerium auf taz-Anfrage. Fürs Abgeordnetengesetz sei der Bund
       zuständig.
       
       Der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano kritisiert derweil die
       „skandalöse Nonchalance“ des sächsischen Justizministeriums. In einem
       [3][Beitrag im Verfassungsblog] schreibt er, dass Maier auf keinen Fall
       wieder Richter werden dürfe: „Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in
       einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die
       grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist und wie
       ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten
       geht.“
       
       Laut Fischer-Lescano hat das Ministerium angesichts der Radikalität von
       Maiers Ausfällen durchaus die Möglichkeit, tätig zu werden. Nach seiner
       Einschätzung könnte das Ministerium parallel zum Rückkehrverfahren ein
       weiteres Disziplinarverfahren gegen Maier einleiten, Disziplinarklage
       erheben und Maier vorläufig des Dienstes entheben.
       
       Anlässe gebe es dafür genug: Schließlich habe sich Maier während seine
       ruhenden Dienstzeit im Bundestag weiter radikalisiert. Auch Richter außer
       Dienst seien der demokratischen Grundordnung verpflichtet, so
       Fischer-Lescano. Erst im März 2021 sei im Fall des rechtsextremen
       Staatsanwalts und [4][AfD-Abgeordneten Thomas Seitz] höchstrichterlich
       geklärt worden, dass dessen Entlassung rechtmäßig war. Demnach können
       rechtsextreme Ausfälle schwere Dienstvergehen darstellen. Seitz hatte
       ähnlich wie Maier rassistisches Gedankengut in den sozialen Medien geteilt.
       
       Auf erneute Nachfrage der taz, inwiefern das sächsische Justizministerium
       vor diesem Hintergrund möglicherweise ein weiteres Disziplinarverfahren
       anstreben will, äußerte sich die Behörde bislang nicht. Auch Maier selbst
       wollte auf taz-Anfrage keine Stellung beziehen.
       
       Maier ist dabei nicht die einzige Baustelle der sächsischen Justiz: Erst
       kürzlich hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof die
       [5][Nicht-Zulassung eines III.-Weg-Kaders zum Rechtsreferendar kassiert] –
       obwohl dessen Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht 2021 noch abgewiesen
       wurde. Dabei hatte das Justizministerium die Ausbildungsbedingungen sogar
       noch verschärft, weil in Sachsen bereits im Mai 2020 ein nach
       Neonazi-Krawallen wegen Landfriedensbruchs verurteilter Mann Volljurist
       werden durfte.
       
       11 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /AfD-Politiker-geht-zurueck-in-die-Justiz/!5826772
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__6.html
 (DIR) [3] https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-wieder-richter-werden-darf/
 (DIR) [4] /Urteil-gegen-AfD-Politiker-Thomas-Seitz/!5783765
 (DIR) [5] https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Jens Maier
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Justiz
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) AfD Sachsen
 (DIR) Sachsen
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Nazis
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Jens Maier
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Rechtsextremer spricht wieder Recht: AfD-Richter in Dippoldiswalde
       
       Weil sich das Verfahren gegen AfD-Mann Jens Maier zieht, darf er vorerst
       doch als Richter arbeiten. Hat Sachsen alles getan, um das zu verhindern?
       
 (DIR) Josef Schuster über AfDler Jens Maier: „Völlig inakzeptabel“
       
       AfDler Jens Maier will seinen Job als Richter in Sachsen zurück – die
       Landesregierung gibt sich machtlos. Jetzt kommt Kritik vom Zentralrat der
       Juden.
       
 (DIR) AfD-Richter Jens Maier: Wie es dem „kleinen Höcke“ gefällt
       
       Das sächsische Justizministerium verteidigt seine Untätigkeit. Die grüne
       Ministerin Katja Meier plädiert für Gesetzesänderungen im Bund.
       
 (DIR) Staatsrechtler über AfD-Richter Maier: „Dann ist der Rechtsstaat am Ende“
       
       Der Jurist Fischer-Lescano kritisiert Sachsens Landesregierung, weil
       Rechtsextremist Jens Maier wieder Richter werden darf. Das wäre ein
       Dammbruch.
       
 (DIR) AfD-Fraktion verliert Abgeordneten: Witt wechselt zur Zentrumspartei
       
       Dem AfD-Abgeordneten Uwe Witt wurde seine Partei zu radikal, behauptet er.
       Jetzt verhilft er der Zentrumspartei zum ersten Mandat seit 1959.
       
 (DIR) AfD-Politiker geht zurück in die Justiz: Jens Maier darf wieder Richter sein
       
       Der rechtsextreme Ex-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf wieder als
       Richter arbeiten. Von 2017 bis 2021 saß er im Bundestag.
       
 (DIR) Jurist über Rechte im Justizwesen: „Keine Berührungsängste“
       
       In seinem Sachbuch „Rechte Richter“ geht Joachim Wagner der Gefahr durch
       AfD-Juristen nach. In ihren Grenzüberschreitungen sieht er eine neue
       Qualität.
       
 (DIR) Urteil gegen AfD-Politiker Thomas Seitz: Rechter Staatsanwalt gefeuert
       
       Auf seiner Facebook-Seite hetzte der AfDler Thomas Seitz immer wieder gegen
       Geflüchtete und Muslime. Jetzt verliert er seinen Beamtenstatus.